Druckversion
Samstag, 11.04.2026, 19:16 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-frankfurt-am-main-2-w-45-22-wohnraum-vermietung-pro-matratze-sittenwidrig
Fenster schließen
Artikel drucken
48832

OLG Frankfurt a.M. weist Schadensersatzklage ab: Wohn­raum darf nicht "pro Mat­ratze" ver­mietet werden

23.06.2022

Matratzen liegen auf dem Boden in einer Wohnung (Symbolbild)

Ein Vermieter aus Frankfurt hat vermüllte Wohnungen "pro Matratze" an Rumänen und Bulgaren vermietet. Foto: Pressmaster - envatoelements

Bis zu 85 Personen waren nach Angaben des Ordnungsamtes zeitweise in einem kleinen Haus in Frankfurt gemeldet. Die Praxis des Vermieters, den Wohnraum "pro Matratze" an Bulgaren zu vermieten, hat das OLG als sittenwidrig bezeichnet.

Anzeige

Die Vermietung von Wohnraum "pro Matratze" ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main sittenwidrig und damit nichtig. Eine geplante Schadensersatzklage eines Pächters von drei Wiesbadener Gebäuden nach der fristlosen Kündigung des Pachtvertrags unter anderem wegen entgangener Mieteinnahmen habe keine Aussicht auf Erfolg, wie das Gericht am Donnerstag bekanntgab. Damit bleibe es dabei, dass einem Pächter keine Prozesskostenhilfe gewährt werde (Beschl. v. 18.05.2022, Az. 2 W 45/22).

Der Pächter hatte im Frühjahr 2014 für zehn Jahre die drei Gebäude im Wiesbadener Stadtteil Dotzheim gepachtet, welche er zu Wohnzwecken nutzen und untervermieten durfte. In den Jahren darauf waren sowohl durch die Polizei als auch durch Verantwortliche der Stadt eine Überbelegung der Gebäude sowie Vermüllung und Rattenbefall festgestellt. Zeitweise waren nach Angaben des Ordnungsamtes in einem Objekt 85 Personen gemeldet. In lokalen Medien wurde unter anderem über eine "Vermietung pro Matratze" an Rumänen und Bulgaren berichtet. Schließlich sei der Pachtvertrag im Mai 2019 fristlos wegen Zahlungsverzugs gekündigt und dem Pächter ein Hausverbot erteilt worden.

Pächter gefährdete Objekte erheblich

Dieser hingegen forderte eine Erstattung von Renovierungskosten und verwies auf nicht eingehaltene Verkaufspläne für die Gebäude. Um den Antragsgegner auf 100.000 Euro Schadensersatz verklagen zu können, beantragte der Pächter Prozesskostenhilfe, die ihm das Landgericht Wiesbaden aber verwehrte. Seine Beschwerde dagegen hat nun das OLG zurückgewiesen.

Dem Pächter stünden keinerlei Zahlungsansprüche zu, hieß es in der Mitteilung. Das Pachtverhältnis sei wegen der Verwahrlosung der Gebäude und Zahlungsverzugs wirksam fristlos gekündigt worden. Der Pächter habe die Objekte erheblich gefährdet, indem er seine Sorgfaltspflichten vernachlässigt und sie unbefugten Dritten überlassen habe.  

Auch ein Anspruch auf entfallene Mieteinnahmen bestehe nicht, da das Pachtverhältnis bereits wirksam gekündigt gewesen sei. Zudem sei die Vermietung von Wohnraum "pro Matratze" an Rumänen und Bulgaren sittenwidrig und führe zur Nichtigkeit der Untermietverhältnisse. Diese verstießen zudem gegen das Verbot der Überbelegung von Wohnraum.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OLG Frankfurt a.M. weist Schadensersatzklage ab: . In: Legal Tribune Online, 23.06.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48832 (abgerufen am: 11.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Miet- und WEG-Recht
    • Mietvertrag
    • Mietwohnung
    • Sittenwidrigkeit
    • Untervermietung
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Justizministerin Stefanie Hubig an ihrem Platz im Bundestag 06.03.2026
Mietwohnung

Hubig will Mieter schützen:

Neues Hei­zungs­ge­setz als Kos­ten­falle

Gasheizung statt Wärmepumpe: Auf Mieter könnten wegen des von der schwarz-roten Regierungskoalition geplanten neuen Heizungsgesetzes hohe Energiekosten zukommen. Die Bundesjustizministerin will das verhindern.

Artikel lesen
Ein Mann schläft auf einem Sofa. 12.02.2026
Eigenbedarfskündigung

LG Bochum zu Grundsatzdebatte:

Darf eine eGbR wegen Eigen­be­darfs kün­digen?

Darf sich eine eingetragene GbR nach dem MoPeG noch auf den Eigenbedarf ihrer Gesellschafter berufen? Das LG Bochum bejaht dies – und stellt sich gegen viele Stimmen in der Literatur. Der BGH muss nun entscheiden.

Artikel lesen
Vermieter übergibt Mieter den Schlüssel 09.02.2026
Mietrechtsreform

Möblierung, Index-Limit, Schonfrist-Rettung:

Jus­tiz­mi­nis­te­rium plant große Reform im Miet­recht

Möblierte Wohnungen, Kurzzeitmieten und Indexverträge gelten als Schlupflöcher, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Ein Gesetzentwurf soll sie schließen – mit Obergrenzen, neuen Auskunftspflichten und erweitertem Kündigungsschutz.

Artikel lesen
Gebäude vor blauem Himmel 04.02.2026
Mietwohnung

BGH-Leitsatz zum Eigenbedarf:

Münchner Fami­lien-GbR darf erst in zehn Jahren kün­digen

Eine Münchner Familie teilte ein Wohnhaus in Wohnungseigentumseinheiten auf und übertrug diese auf eine Familien-GbR. Trotz Eigenbedarfs der Tochter greift eine zehnjährige Kündigungssperre, so der BGH in einer grundsätzlichen Entscheidung.

Artikel lesen
Humaira Waseem steht nach der Urteilsverkündung im Gebäude des Bundesgerichtshofs und spricht mit einer Frau. 29.01.2026
Diskriminierung

BGH zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz:

Auch Makler haften für Dis­kri­mi­nie­rung bei der Woh­nungs­suche

Keine Termine für Frau Waseem, aber sofort Besichtigungszusagen für Frau Schneider, Frau Schmidt und Frau Spieß: Der BGH stellt klar, dass auch Makler nach dem AGG haften, wenn Wohnungsbewerber wegen ihrer Herkunft benachteiligt werden.

Artikel lesen
Zwei Männer am Schreibtisch, einer unterzeichnet einen Vertrag 28.01.2026
Untervermietung

Bundesgerichtshof:

Unter­ver­mie­tung mit Gewinn ist kein "berech­tigtes Inter­esse"

Ein Mieter vermietete seine Wohnung weiter und verlangte doppelt so viel Miete, wie er selbst zahlte. Laut BGH ist egal, ob das gegen die Mietpreisbremse verstößt: Untervermieten, um Gewinn zu machen, ist schon kein "berechtigtes Interesse".

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter / Rechts­an­walt (m/w/d) Zöl­le / Ver­brauch­steu­er

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 2 wei­te­re

Logo von Freshfields
Smart Chal­len­ge – Som­mer­prak­ti­kum­s­pro­gramm 2026

Freshfields, Frank­furt am Main

Logo von IHK zu Schwerin
Stabs­s­tel­len­lei­tung Recht, Steu­ern und Per­so­nal (m/w/d)

IHK zu Schwerin, Schwe­rin

Logo von Fieldfisher
As­so­cia­te (m/w/d) Tech & Da­ta | Ber­lin, Düs­sel­dorf, Frank­furt, Ham­burg oder...

Fieldfisher, Mün­chen und 4 wei­te­re

Logo von Brehm & v. Moers Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te/r As­sis­tenz (m/w/d)

Brehm & v. Moers Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Mün­chen

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Rechts­an­walt (m/w/d) Re­struk­tu­rie­rung und In­sol­venz­recht

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von White & Case
Tran­sac­ti­on La­wy­er (m/w/d) - Re­struk­tu­rie­rung & In­sol­venz

White & Case, Frank­furt am Main

Logo von Universität Hohenheim
Voll­ju­rist (m/w/d) – Ver­wal­tungs­recht in Stu­di­um & Leh­re

Universität Hohenheim, Stutt­gart

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Verschmelzung und Spaltung von GmbHs

13.04.2026

VPP-Frühjahrsfachtagung 2026

23.04.2026, Dortmund

Gestaltungssichere Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft

14.04.2026

Update 2026: SGB II-Leistungsausschluss für (EU-)Ausländer – Grundlagen & Profiwissen

13.04.2026

Kongress Arbeitsrecht

14.04.2026, Berlin

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH