Druckversion
Freitag, 13.06.2025, 11:48 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-frankfurt-3uf156-20-vater-verpflichtung-umgang-kinder-kindeswohl
Fenster schließen
Artikel drucken
43619

OLG Frankfurt: Vater ist zum Umgang mit seinen Kin­dern verpf­lichtet

03.12.2020

OLG Frankfurt verpflichtet Vater zum Umgang mit seinen Kindern (Symbolbild)

Jacob Lund - stock.adobe.com

Kinder haben ein Recht auf Umgang mit ihren Eltern. Ein Vater muss sich deshalb einmal im Monat mit seinen drei Söhnen treffen – auch wenn er das nicht will. So entschied das OLG Frankfurt.

Anzeige

Ein getrennt lebender Kindesvater ist auch gegen seinen ausdrücklich erklärten Willen zum Umgang mit seinen Kindern verpflichtet, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt und wies die Beschwerde eines Vaters zurück, mit der er sich gegen die Verpflichtung wehrte, einmal im Monat tagsüber Umgang mit seinen drei Söhne zu haben (Beschl. v. 11.11.2020, Az. 3 UF 156/20). "Kinder haben ein Recht auf Umgang mit ihren Eltern, mit der eine gesetzliche Verpflichtung der Eltern zum Umgang korrespondiert", heißt es zur Entscheidung in einer Mitteilung des Gerichts.

Aus der Ehe der getrenntlebenden, noch nicht geschiedenen Eltern sind drei Söhne hervorgegangen, zu denen der Mann seit seinem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung Anfang 2017 nur noch sporadischen Kontakt hatte. Das Sorgerecht steht den Eltern gemeinsam zu. Die Mutter leitete im Herbst 2019 ein Umgangsverfahren ein, da die Kinder den Vater vermissen würden und sich einen regelmäßigen Umgang wünschten.

Der Vater behauptete jedoch, dass ihm ein Umgang derzeit nicht möglich sei. Er habe ein neugeborenes Kind, arbeite bis zu 120 Stunden wöchentlich und schlafe lediglich drei bis vier Stunden am Tag. Das Amtsgericht verpflichtete ihn dennoch dazu, die Kinder an einem Sonntag im Monat tagsüber sowie in näher bezeichneten Ferienzeiten zu sich zu nehmen.

OLG: Bitte die Prioritäten ändern

Die dagegen gerichtete Beschwerde des Vaters hatte vor dem OLG keinen Erfolg. Der Vater sei gemäß § 1684 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zum Umgang mit seinen drei Söhnen verpflichtet, befand das OLG. Diese Umgangspflicht konkretisiere die den Eltern grundrechtlich zugewiesene Verantwortung für ihr Kind. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) mache den Eltern "die Aufgabe der Pflege und Erziehung ihres Kindes zu einer zuvörderst ihnen obliegenden Pflicht." Diese Pflicht bestehe nicht allein gegenüber dem Staat, sondern auch unmittelbar gegenüber dem Kind.

Dabei beziehe sich die Pflicht nicht lediglich auf das Kind, sondern bestehe auch gegenüber dem Kind. "Das Kind ist nicht Gegenstand elterlicher Rechtsausübung, es ist Rechtssubjekt und Grundrechtsträger, dem die Eltern schulden, ihr Handeln an seinem Wohl auszurichten", so das OLG zur Begründung. Mit der Verpflichtung der Eltern gegenüber dem Kind, es zu pflegen und zu erziehen, korrespondiere das Recht des Kindes auf Pflege und Erziehung durch seine Eltern.

Es komme auch dem Wohl des Kindes zugute, "wenn es durch Umgang mit seinen Eltern die Möglichkeit erhält, seinen Vater und seine Mutter kennenzulernen, mit ihnen vertraut zu werden oder eine persönliche Beziehung zu ihnen mithilfe des Umgangs fortsetzen zu können", führte das OLG aus. Die Umgangsverweigerung stelle dagegen einen maßgeblichen Entzug elterlicher Verantwortung und zugleich die Vernachlässigung eines wesentlichen Teils der Erziehungspflicht dar. "Ein Umgang ist für die kindliche Entwicklung von herausragender Bedeutung", betonte das OLG unter Verweis auf wissenschaftliche Erkenntnisse.

Den vom Vater vorgetragenen Belastungen werde durch die eingeschränkte Umgangsverpflichtung Rechnung getragen. Abschließend hielt das OLG fest, "dass die vorgetragenen Belange des Kindesvaters ihn eher zu einer Umstrukturierung seiner Prioritäten veranlassen sollten, statt seiner verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Umgangspflicht mit seinen drei älteren Kindern weiter nicht nachzukommen."

acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OLG Frankfurt: . In: Legal Tribune Online, 03.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43619 (abgerufen am: 13.06.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Familienrecht
    • Erziehung
    • Familie
    • Kinder
    • Umgangsrecht
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Das Bild zeigt die Cour de justice de l'Union européenne, symbolisch für rechtliche Entscheidungen zur Einreise und Schlepperei. 03.06.2025
Nachrichten

EuGH zur illegalen Einreise mit minderjährigem Kind:

Sch­lep­perei des eigenen Kindes nicht strafbar

Einer Kongolesin droht in Italien eine mehrjährige Haftstrafe, weil sie ihre minderjährige Tochter mit gefälschten Papieren ins Land
brachte. Nun gibt es ein Urteil des höchsten europäischen Gerichts.

Artikel lesen
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt 28.05.2025
Familiennachzug

Kabinett bringt Dobrindt-Gesetzentwürfe auf den Weg:

Weniger Fami­li­en­nachzug, keine sch­nelle Ein­bür­ge­rung

Die Bundesregierung fasst erste Beschlüsse zu einer Verschärfung in der Migrationspolitik. Es geht um den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten und die beschleunigte Einbürgerung.

Artikel lesen
Female hr bank manager, financial advisor handshaking recruit, greeting client. 27.05.2025
Anwaltsblatt

Frauen und Anwaltsberuf:

Alter­na­tive Ver­gü­tungs­mo­delle zugunsten von Anwäl­tinnen?

Damit Anwälte und Anwältinnen ihren Beitrag zum Rechtsstaat gewährleisten, sollten sich nicht nur mehr Frauen für den Anwaltsberuf begeistern, sondern darin auch bleiben. Die übliche Gehaltsabrechnung auf Stundenbasis steht dem entgegen.

Artikel lesen
Schülerin blickt unzufrieden auf ihr vegetarisches Mittagessen (Symbolbild) 26.05.2025
Schulen

VG lehnt Eilantrag gegen Veggie-Essen ab:

Kein Recht auf täg­li­ches Schul-Schnitzel?

Weil ihre Tochter in der Schule nur ein Fleischgericht pro Woche bekommt, wandten sich besorgte Eltern im Eilverfahren an das VG Freiburg. Dieses war von der Dringlichkeit aber nicht überzeugt. Eine Mangelernährung drohe jedenfalls nicht.

Artikel lesen
Gerhard Delling und Christina Block 13.05.2025
Sorgerecht

Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Sorgerechtsstreit:

Ste­ak­haus-Erbin Chris­tina Block unter­liegt auch vorm BVerfG

Die Erbin der Hamburger Steakhaus-Kette Block House Christina Block ist mittlerweile im Entführungskomplex ihrer Kinder selbst angeklagt. Vor dem BVerfG scheiterte sie nun mit ihrer Verfassungsbeschwerde.

Artikel lesen
Sonnenblume 30.04.2025
Unfallversicherung

LSG Sachsen-Anhalt zur Vorbereitung eines Referats:

Schüler beim Son­nen­blu­menpflü­cken nicht unfall­ver­si­chert

Für eine bessere Note will ein Schüler eine Blume pflücken. Dabei kommt es zu einem schweren Unfall. Wann er hierbei gesetzlich unfallversichert ist, entschied nun das LSG Sachsen-Anhalt.

Artikel lesen
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Evangelische Hochschule Freiburg
Pro­fes­sur für Recht in der So­zia­len Ar­beit (m/w/d)

Evangelische Hochschule Freiburg , Frei­burg im Breis­gau

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Prak­ti­kan­ten

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von Oppenhoff
Rechts­an­walt (m/w/d) Ge­sell­schafts­recht mit Schwer­punkt...

Oppenhoff , Köln

Logo von Notare Schaal & Rößle
Voll­ju­rist (m/w/d)

Notare Schaal & Rößle , Bie­tig­heim-Bis­sin­gen

Logo von Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
Staats­an­wäl­tin (Rich­te­rin auf Pro­be) / Staats­an­walt (Rich­ter auf Pro­be)...

Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg , Cott­bus

Logo von Oppenhoff
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) al­le Fach­be­rei­che

Oppenhoff , Frank­furt am Main

Logo von Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg
Voll­ju­rist:in­nen (m/w/d) - Trainee­pro­gramm für an­ge­hen­de...

Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg , Ham­burg

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) für al­le Rechts­be­rei­che

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fortbildung Sportrecht im Selbststudium/ online

13.06.2025

Betriebsverfassungsrechtliches Kolloquium II

16.06.2025, Bonn

Bankrechtstag 2025 in Frankfurt am Main – Hybrides Format: Teilnahme vor Ort und Online –

27.06.2025, Frankfurt am Main

Green Legal Lab 2025

29.08.2025, Berlin

DRK-Sommerschule im Humanitären Völkerrecht

25.08.2025, Strausberg

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH