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OLG Frankfurt zu Preisklauseln der Bank: Basis­konto der Deut­schen Bank ist zu teuer

27.02.2019

Kontoauszug

(c) euthymia - stock.adobe.com

Nach Ansicht des OLG Frankfurt ist das Basiskonto bei der Deutschen Bank zu teuer. Die Kosten seien unangemessen hoch und damit unwirksam. Das letzte Wort in der Sache könnte aber der BGH sprechen.

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Bei der Deutschen Bank ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt das sogenannte Basiskonto zu teuer. Für besonders schutzbedürftige Verbraucher seien ein monatlicher Grundpreis von 8,99 Euro und 1,50 Euro für jede beleghafte Überweisung "unangemessen hoch und damit unwirksam", befand Gericht am Mittwoch (Urt. v. 27.02.2019, Az. 19 U 104/18). Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die auch andere Institute wegen zu hoher Preise abgemahnt beziehungsweise verklagt hat. Basiskonten werden auf Guthabenbasis geführt und sollen auch wirtschaftlich schwachen Menschen den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglichen.

Eine angemessene Preisgrenze nannten die Richter aber nicht. Banken seien nicht verpflichtet, das Basiskonto als günstigstes Modell für Girokonten anzubieten, erläuterten sie. Ausgangspunkt für die Beurteilung der Angemessenheit seien die marktüblichen Entgelte sowie das Nutzerverhalten unter Berücksichtigung des Umfangs der von der Bank zu erbringenden Leistungen. Besondere Bedeutung erlange hier, dass "die wirtschaftliche Lage der betroffenen Verbraucher, die Basiskonten beantragen, regelmäßig angespannt ist, weshalb zugrunde gelegt werden kann, dass sie regelmäßig nur wenige Zahlungen über das Basiskonto abwickeln". 

Die Höhe des Entgelts für das Basiskonto müsse das durchschnittliche Nutzerverhalten aller Kontoinhaber widerspiegeln. Dies habe das OLG im vorliegenden Fall aber nicht feststellen können. Die Deutsche Bank habe Kostenelemente auf die Kunden des Basismodells umgelegt, mit denen sie Kunden anderer vergleichbarer Kontomodelle nicht belaste. Zudem habe sie unzulässiger Weise Kostenelemente berechnet, die aus gesetzlichen Vorgaben resultierten und daher nicht an Kunden weitergegeben werden dürften.

Grundsätzliche Bedeutung: Revision zugelassen

Auch die Finanzaufsicht Bafin prüft die Konditionen der Geldhäuser, die keine "Abwehrpreise" verlangen dürfen. Laut einer Stichprobe der Bafin gab es zur Jahresmitte 2018 in Deutschland knapp 497.000 Basiskonten. Knapp 15.000 Anträge waren von Banken abgelehnt worden. Einzelne Institute boten auch kostenlose Basiskonten an. Die Verbraucherzentrale setzt sich dafür ein, dass die Preismodelle für die normalen Kunden auch bei den Basiskonten angewendet werden.

Der 19. Senat des OLGs ließ Revision zum Bundesgerichtshof zu, weil die Sache grundsätzliche Bedeutung habe. "Wir hoffen auf eine höchstrichterliche Entscheidung, weil es eine große Verunsicherung unter den Betroffenen gibt", sagte eine vzbv-Sprecherin. Die Deutsche Bank will über ihr weiteres Vorgehen nach Prüfung der Urteilsgründe entscheiden, wie ein Sprecher erklärte. Zur Zahl der Basiskonten beim größten deutschen Kreditinstitut und der ebenfalls beklagten Tochter Postbank äußerte er sich nicht. 

acr/LTO-Redaktion

mit Materialien der dpa

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OLG Frankfurt zu Preisklauseln der Bank: . In: Legal Tribune Online, 27.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34115 (abgerufen am: 08.10.2026 )

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