Das OLG Düsseldorf hat die Anklage gegen Frank S. wegen versuchten Mordes an der OB-Kandidatin Henriette Reker zugelassen. Der GBA hatte sich des Falles wegen der "besonderen Bedeutung" angekommen.
Mit jetzt bekannt gewordenem Beschluss (v. 10.03.2016, Az. III 6 StS 1/16) hat der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf die Anklage des Generalbundesanwalts vom 27. Januar 2016 gegen Frank S. zur Hauptverhandlung zugelassen. Die Vorsitzende, Barbara Havliza, hat den Beginn der Hauptverhandlung für Freitag, 15. April 2016, 10.30 Uhr vorgesehen.
Der Generalbundesanwalt (GBA) wirft dem Angeklagten Frank S. vor, am 17. Oktober 2015 bei einer Wahlkampfveranstaltung versucht zu haben, die damalige Kandidatin für das Kölner Oberbürgermeisteramt, Henriette Reker, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen mit einem Messer zu töten. Frau Reker wurde lebensgefährlich verletzt. Außerdem soll er vier weitere, umstehende Personen mit einem Messer verletzt haben.
Mit der Tötung von Frau Reker habe der Angeklagte das Ziel verfolgt, ein Zeichen gegen eine - nach seiner Auffassung - verfehlte Politik in Deutschland, insbesondere in Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten, zu setzen. Zudem habe er verhindern wollen, dass Frau Reker zur Oberbürgermeisterin gewählt wird.
ms/LTO-Redaktion
Nach Attacke auf Kölner OB-Kandidatin: . In: Legal Tribune Online, 14.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18774 (abgerufen am: 02.12.2024 )
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