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NRW: Erstmals elektronische Fußfesseln für Sexualstraftäter

03.04.2011

Ein Richter in Duisburg hat die elektronische Aufenthaltsüberwachung eines 47-jährigen Mannes angeordnet. Dies bestätigte ein Sprecher des Justizministeriums am Freitag.

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Damit erhält in Nordrhein-Westfalen (NRW) zum ersten Mal ein aus der Sicherungsverwahrung entlassener Sexualstraftäter eine so genannte elektronische Fußfessel.

Seit Anfang des Jahres können Richter diese im Rahmen der Führungsaufsicht anordnen. Auch nach ihrer Entlassung sind weiter gerichtliche Auflagen für die Betreffenden möglich.

Im aktuellen Fall wird der Mann laut eines Sprechers des Justizministeriums auch weiterhin von der Polizei observiert. Die Fußfessel sei kein Wundermittel zur Vermeidung von Straftaten, sondern eine Kontrolle, um den Aufenthaltsort festzustellen, so die Begründung.

Der 47-Jährige war wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs zu jahrelanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Grundlage für seine Freilassung im vergangenen November ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Demnach ist eine unbefristete Sicherungsverwahrung unzulässig.

Nach wenigen Tagen auf freiem Fuß soll der Mann in Duisburg ein Mädchen sexuell belästigt haben. Die Tat konnte ihm aber nicht nachgewiesen werden, die Untersuchungshaft wurde aufgehoben. Er lebt inzwischen an einem geheimen Ort.

dpa/tko/LTO-Redaktion

 

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NRW: . In: Legal Tribune Online, 03.04.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2937 (abgerufen am: 17.06.2026 )

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