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Urteil in Den Haag: Vorratsdatenspeicherung in den Niederlanden aufgehoben

11.03.2015

Telekomunternehmen und Internetprovider in den Niederlanden müssen Daten ihrer Nutzer nicht länger aufbewahren. Ein Gericht in Den Haag kippte am Mittwoch das entsprechende niederländische Gesetz. Die Speicherung verletze das Recht auf Achtung des Privatlebens.

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Ein Gericht in Den Haag hat am Mittwoch die niederländische Vorratsdatenspeicherung außer Kraft gesetzt. Das Gesetz verlangte, dass Anbieter von Telefon- und Internetdiensleistungen die Daten ihrer Nutzer ein Jahr lang speichern sollten.

Das Gericht vertrat die Auffassung, dass dieser Eingriff nicht auf das erforderliche Minimum beschränkt sei. So verletze die Speicherung das Recht auf Achtung des Privatlebens, heißt es in dem Urteil. Gegen das Gesetz waren ein Internetprovider sowie Verbände von Strafjuristen und Journalisten vor Gericht gezogen.

Die massenhafte Datenspeicherung, die bei der Aufklärung schwerer Verbrechen, organisierter Kriminalität und Terrorismus helfen soll, ist in der EU seit Jahren umstritten. Ein entsprechendes EU-Gesetz hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2014 gekippt. In Deutschland gibt es keine gesetzliche Regelung mehr, seit das Bundesverfassungsgericht die deutschen Vorgaben 2010 verworfen hatte. Auch in Österreich ist die Vorratsdatenspeicherung ein umstrittenes Thema. Hier hatte der Verfassungsgerichtshof im vergangenen Jahr sämtliche Regelungen für verfassungswidrig erklärt.

una/dpa/LTO-Redaktion

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Urteil in Den Haag: Vorratsdatenspeicherung in den Niederlanden aufgehoben . In: Legal Tribune Online, 11.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14915/ (abgerufen am: 10.06.2023 )

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