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Nach Geständnis laufen Ermittlungen zu Mittätern: Mord an Lübcke bleibt Fall für den Gene­ral­bun­des­an­walt

26.06.2019

Das Bild zeigt ein Polizeiabsperrband, das einen Tatort nach dem Mord an Lübcke kennzeichnet. Ermittlungen laufen.

(c) U. J. Alexander - stock.adobe.com

Im Fall Lübcke sind die Ermittler nach einem Geständnis einen entscheidenden Schritt weiter. Offen bleibt die Frage nach möglichen Mittätern. Daneben schwelt auch ein politischer Streit.

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Der inhaftierte Stephan E. hat gestanden, den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke getötet zu haben. Das berichteten der Generalbundesanwalt Peter Frank und sein Vize Thomas Beck den Innenausschüssen des Bundestags und des hessischen Landtags. Der Beschuldigte habe am Dienstag sein Schweigen gebrochen, sagte Beck am Mittwoch in Wiesbaden. "Er hat angegeben, er habe dies alleine ausgeführt und es habe ihm niemand geholfen." Dies sei mitnichten das Ende der Untersuchung, betonte Beck. "Jetzt ist tatsächlich die Zeit der Ermittler."

Frank sagte nach der Sitzung in Berlin, erst die weiteren Ermittlungen könnten zeigen, ob es mögliche "Helfer" oder "Mittäter" gegeben habe. Nach Angaben weiterer Teilnehmer der Sitzung gab der Generalbundesanwalt zwar keine expliziten Informationen zum Motiv. Er habe aber erklärt, dass die Zuständigkeit seiner Behörde durch die Einlassungen des Tatverdächtigen nicht entfallen sei. Damit sei klar, dass es sich um ein politisches Motiv handele, denn nur in diesen Fällen ist ein Verbrechen ein Fall für die Bundesanwaltschaft.

"Wir haben dem Generalbundesanwalt eine vollumfängliche Unterstützung durch die hessischen Sicherheitsbehörden bei den laufenden Ermittlungen zur Aufklärung des Mordes des Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke zugesichert", sagte der Hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) in einer Mitteilung. Die Sonderkommission beim Hessischen Landeskriminalamt sei mit weiteren 20 Ermittlern verstärkt worden. 80 hessische Kriminalisten ermittelten laut hessischem Innenministerium mit Unterstützung des Bundeskriminalamts zu dem Fall. "Wir müssen aktuell davon ausgehen, dass diese Tat von Fremden- und Demokratiefeindlichkeit motiviert war; ein rechtsextremistisches politisches Attentat auf einen engagierten wie ehrbaren Vertreter unseres Rechtsstaates und unserer freiheitlichen Demokratie", sagte Beuth.

E. bereits vorbestraft

Der 45-jährige Stephan E. ist mehrfach vorbestraft und war in früheren Jahren durch Kontakte in die rechtsextreme Szene aufgefallen. Der CDU-Politiker Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni mit einer Schussverletzung im Kopf auf der Terrasse seines Wohnhauses in Wolfhagen bei Kassel entdeckt worden. Er starb kurze Zeit später im Krankenhaus.

Lübcke war wegen seiner Haltung zu Flüchtlingen bedroht worden. Er hatte sich 2015 auf einer Veranstaltung in Lohfelden nahe Kassel gegen Schmährufe gewehrt und gesagt, wer gewisse Werte des Zusammenlebens nicht teile, könne Deutschland verlassen. Lübcke habe danach eine Vielzahl von E-Mails auf seinem dienstlichen Rechner bekommen, erläuterte Hessens Innenminister Beuth im Innenausschuss im Landtag in Wiesbaden. Etwa 350 seien vom Staatsschutz ausgewertet worden, sagte er. Es folgten mindestens zehn Ermittlungsverfahren, darunter sieben gegen unbekannt. Acht Verfahren seien eingestellt, die beiden übrigen wurden zu einem Fall verbunden. Es gebe noch kein Gerichtsurteil.

Nach dem Mord an Lübcke hätten die Ermittler rund sieben Gigabyte Spott- und Hämekommentare im Internet registriert, sagte Beuth. Bisher seien zwei Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, die Auswertung werde fortgesetzt.

Von 1992 bis 2005 sei Stephan E. wegen 37 Fällen bei der Polizei aktenkundig geworden, sagte der Innenminister. Unter Bezug auf das Justizministerium berichtete er von mehreren Verurteilungen. Unter anderem wurde E. 1995 wegen eines Anschlags mit einer Rohrbombe auf ein Asylbewerberheim in Hohenstein im Taunus zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren verurteilt. 2009 war Stephan E. in Dortmund an einem Angriff von Rechtsextremisten auf eine 1.-Mai-Kundgebung des DGB beteiligt. Er wurde dafür zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt.

"Wie konnte E. aus dem Fokus des Verfassungsschutzes geraten?"

Der Innenexperte der hessischen Linksfraktion, Hermann Schaus, sagte: "Es muss nun vor allem der Frage nachgegangen werden, warum ein Mann, der mehr als 30 teils schwerste Straftaten bis hin zum versuchten Totschlag begangen hat, ab 2009 aus dem Fokus des Landesamtes für Verfassungsschutz genommen wurde." Er kritisierte, dass die Personalakte zu Stephan E. dem NSU-Untersuchungsausschuss im Landtag nicht vorgelegen habe. Beuth erklärte, es haben für die Vorlage des Dokuments keinen Beweisbeschluss gegeben.

"Angesichts des schrecklichen Mordes an Regierungspräsident Dr. Lübcke hätten wir uns konkretere Informationen gewünscht statt leerer Floskeln", erklärte die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Nancy Faeser mit Blick auf die Ausführungen des Innenministers."Offenkundig haben die Verantwortlichen die rechtsextreme Szene in Nordhessen weiterhin unterschätzt."

Nach Meinung des FDP-Abgeordneten Stefan Müller muss geklärt werden, "was die Landesregierung nach den NSU-Mordfällen getan hat, um solche Taten zu verhindern und was zukünftig getan wird, um Schutz für weitere potenzielle Opfer zu gewährleisten". Sein Parteikollege Jörg-Uwe Hahn rief dazu auf, angesichts der schrecklichen Tat parteipolitisches Gezänk beiseite zu lassen. Es gehe nun zunächst darum, dass die Ermittler ihre Arbeit machen.

dpa/kus/LTO-Redaktion

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Nach Geständnis laufen Ermittlungen zu Mittätern: . In: Legal Tribune Online, 26.06.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36121 (abgerufen am: 17.03.2026 )

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