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OLG Stuttgart zu EnBW-Deal: Staatsanwaltschaft darf Ausschuss Mappus-Akten geben

15.11.2012

Das OLG Stuttgart hat einen Antrag des früheren Ministerpräsidenten Stefan Mappus zurückgewiesen. Mappus wollte feststellen lassen, dass eine Überlassung der Ermittlungsakten an den EnBW-Untersuchungsausschuss rechtswidrig sei, da sich darin zahlreiche private Unterlagen befinden würden. Dies geht aus einem am Donnerstag bekannt gegebenen Beschluss hervor.

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Der Antrag Mappus sei nicht begründet, so das Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG). Die Gewährung von Akteneinsicht richte sich nach § 14 des Gesetzes über Einsetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtags (UAG), wonach alle Behörden des Landes zur Vorlage von Akten und der Erteilung von Auskünften verpflichtet sind (§ 14 Abs. 1 UAG).

Die Aktenvorlage dürfe nur verweigert werden, wenn dies aus Gründen der Sicherheit des Staates geboten ist oder ein Gesetz der Bekanntgabe an den Ausschuss entgegensteht (§ 14 Abs. 2 S.1 UAG). Diese Voraussetzungen lägen nicht vor (Beschl. v. 15.11.2012, Az. 4a VAs 3/12). Die Staatsanwaltschaft habe deshalb die gesamten Akten des Ermittlungsverfahrens an den EnBW-Untersuchungsausschuss zu übergeben.

age/LTO-Redaktion

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OLG Stuttgart zu EnBW-Deal: . In: Legal Tribune Online, 15.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7557 (abgerufen am: 16.04.2026 )

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