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Reaktionen auf Freilassung wegen Verfahrensverzögerung: Bran­den­burgs Jus­tiz­mi­nis­ter in der Kritik

04.01.2019

Flur in einer Justizvollzugsanstalt

© lettas-stock.adobe.com

Am Donnerstag gab das OLG Brandenburg bekannt, dass ein Ex-NPD-Politiker und verurteilter Brandstifter aus der U-Haft entlassen werden muss. Dafür erntet der Landesjustizminister, der von Einzelfällen spricht, viel Kritik.

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Nach der Freilassung des Ex-NPD-Politikers Maik Schneider aus der Untersuchungshaft hat die AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag den Rücktritt von Justizminister Stefan Ludwig (Linke) gefordert. "Unsere Gerichte sind überlastet", sagte deren rechtspolitischer Sprecher Thomas Jung am Freitag. "Justizminister Stefan Ludwig ist verantwortlich. Er muss gehen."

Am Donnerstag entließ das Oberlandesgericht Brandenburg (OLG) den bekannten Neonazi wegen vermeidbaren Verfahrensverzögerungen aus der Untersuchungshaft. Der 31-Jährige steht seit Oktober vor dem Landgericht Potsdam (LG) in einem Revisionsprozess wegen des Brandanschlags auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft im August 2015 im brandenburgischen Nauen.

Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) äußerte sich zu der Freilassung und zeigt sich besorgt. Er warnte vor einem "Kollaps der Strafverfolgung". "Die Entscheidungen, Verdächtige aus der Haft zu entlassen, sind als klarer Nachweis für den desolaten Zustand der gesamten Strafverfolgung im Land Brandenburg zu werten", sagte der BDK-Landesvorsitzende Riccardo Nemitz am Freitag. Die rot-rote Landesregierung habe über Jahre einen überzogenen Sparkurs bei Justiz und Polizei gefahren, beklagte Nemitz.

Dagegen spricht Brandenburgs Justizminister von ärgerlichen Einzelfällen. Im Interview mit dem RBB bestritt er eine generelle Überlastung der Justiz. "Ich weiß, dass jeden Tag schwer gearbeitet wird in der brandenburgischen Justiz und deswegen sind solche Einzelfälle besonders ärgerlich", so Ludwig. "Das wird viele demotivieren, die jeden Tag auf der Straße und in den Ämtern gegen Rechts aktiv sind." Ludwig muss am kommenden Dienstag in einer Sondersitzung des Rechtsausschusses im Landtag Stellung nehmen.

Bereits Anfang Dezember war ein verurteilter Mörder wegen seines überlangen Verfahrens vom OLG aus der Haft entlassen worden. In der anschließenden Sondersitzung des Rechtsausschuss hatte Ludwig eingeräumt, dass die Gerichte wegen Personalabbaus der vergangenen Jahrzehnte hoch belastet seien. Im konkreten Fall habe es sich aber um einen "individuellen Fehler" des Vorsitzenden Richters gehandelt.

dpa/tik/LTO-Redaktion

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Reaktionen auf Freilassung wegen Verfahrensverzögerung: . In: Legal Tribune Online, 04.01.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33039 (abgerufen am: 21.04.2026 )

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