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3255

LG Münster: Neues Verfahren um Rekrutenmisshandlung

12.05.2011

Seit Donnerstag Morgen müssen sich sieben ehemalige Bundeswehrausbilder vor dem LG Münster erneut wegen der Mißhandlung von Rekruten verantworten.

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Bei Übungen in der Freiherr-vom-Stein-Kaserne in Coesfeld im Sommer 2004 sollen mehr als 160 Soldaten Misshandlungen und Demütigungen ausgesetzt gewesen sein. Laut Anklage wurden sie bei nachgestellten Verhören gezwungen, gefesselt und mit verbundenen Augen zu knien. Einigen Rekruten seien Tritte, Schläge oder Stromstöße versetzt worden.

Die Urteile in einem ersten Verfahren, in dem die Ausbilder freigesprochen oder zu einer Geldstrafe verurteilt worden waren, hatte der Bundesgerichtshof aufgehoben.

Auch diesmal müssen die Angeklagten nicht mit Haft, sondern nur mit Geldstrafen rechnen. Dazu dürften allerdings Prozesskosten in fünfstelliger Höhe auf sie zukommen.

Ursprünglich waren 18 Männer angeklagt gewesen. Die Verfahren gegen den Kompaniechef und die eigentlichen Rädelsführer der Misshandlungen waren schon 2007 abgeschlossen worden. In dem neuen Verfahren werden die misshandelten Rekruten voraussichtlich nicht zu Wort kommen. An ihrer Stelle sollen ehemalige Beschuldigte vernommen werden, deren Verfahren bereits abgeschlossen ist.

Bis zum 30. Juni will des Landgericht (LG) Münster noch an sechs weiteren Terminen verhandeln.

dpa/eso/sh/LTO-Redaktion

 

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LG Münster: . In: Legal Tribune Online, 12.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3255 (abgerufen am: 21.05.2026 )

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