Druckversion
Donnerstag, 11.12.2025, 18:53 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lg-muenchen-kein-schmerzensgeld-fuer-unverpixelte-gesichter
Fenster schließen
Artikel drucken
5592

LG München: Kein Schmerzensgeld für unverpixelte Gesichter im Swingerclub

17.02.2012

Ein Paar, das sich bei einem Besuch in einem Swingerclub für eine Reportage von RTL 2 hat filmen lassen, erhält kein Schmerzensgeld dafür, dass es - trotz Zusage des Redakteurs, unkenntlich zu bleiben - unverpixelt zu sehen war. Dies machte der Vorsitzende Richter der 9. Kammer des LG München deutlich, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet.

Anzeige

Bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts sei ein Schmerzensgeld nur ausnahmsweise fällig, hier hätten jedoch alle Beteiligten grundsätzlich zugestimmt, dass sie gefilmt werden. Jedoch bestünde Hoffnung, ein kleines Statisten-Honorar in Form von Lizenzgebühren zu erhalten.

Wie aus den Informationen der Süddeutschen Zeitung weiter hervorgeht, kam es zu der Klage, als eine 15-Jährige im Internet gestöbert und unverhofft ihre Eltern in einer Sendung über Swingerclubs entdeckt hatte. Der Sender nahm an, dass alle deutlich erkennbaren Akteure dazu ihr Einverständnis gegeben hatten. Die mitverklagte Produktionsfirma musste einräumen, dass es einfach vergessen worden war, das Paar unkenntlich zu machen.

Das Landgericht (LG) erklärte, dass der Reiz derartiger Beiträge immerhin davon ausgehe, dass Zuschauer sagen können: "So sehen solche Leute also aus." Deshalb stehe einem erkennbaren Statisten eher Geld zu, als jemandem, dessen Gesicht durch grobe Pixel unkenntlich gemacht wurde. "200 Euro pro Person", schlug der Vorsitzende Richter deswegen vor. Der Anwalt der Eltern wollte höhere Maßstäbe angelegt sehen. Doch das Gericht machte klar, dass dann die Tochter vor Gericht erscheinen müsse um zu bezeugen, wie sie ihre Eltern völlig unvorbereitet in dieser peinlichen Situation entdeckt habe, und dass seither der Familienfrieden massiv gestört sei. Das sollte man einer 15-Jährigen doch besser ersparen, meinte der Vorsitzende.

Er regte deshalb eine gütliche Einigung an: Die Produktionsfirma und der Sender zahlen als Statisten-Honorar und für die vorgerichtlichen Anwaltskosten insgesamt 3000 Euro.

plö/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

LG München: . In: Legal Tribune Online, 17.02.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5592 (abgerufen am: 11.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Urheber- und Medienrecht
    • Fernsehen
    • Medien
    • Persönlichkeitsrecht
    • Schmerzensgeld
  • Gerichte
    • Landgericht München I
Patricia Schlesinger 11.12.2025
Untreue

Vorwurf von Untreue und Betrug:

Anklage gegen Ex-RBB-Inten­dantin Sch­le­singer erhoben

Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft erhebt Anklage im RBB-Skandal: Ex-Intendantin Schlesinger und drei frühere Führungskräfte sollen den Sender über Jahre geschädigt haben. Es geht um Untreue, Luxusposten und fragwürdige Vergütungen.

Artikel lesen
Fürst Albert II. mit Frau und Kindern 10.12.2025
Prominente

Veröffentlichung eines Badefotos untersagt:

Fürst Albert II. siegt beim OLG Frank­furt

Wie bereits seine Schwester Caroline klagt auch Albert gegen deutsche Berichterstattung. Zu Recht – Fotos seiner Kinder beim Baden muss der monegassische Fürst nicht dulden. 

Artikel lesen
Der Spiegel Redaktionsgebäude in Hamburg 03.12.2025
Pressefreiheit

Bloßer "Anfangsverdacht" kann für identifizierende Berichterstattung ausreichen:

Spiegel siegt vor BVerfG wegen Wire­card-Berich­t­er­stat­tung

Im Streit um Spiegel-Wirecard-Berichte über einen früheren Manager kassiert das BVerfG einen Beschluss des OLG München. Die Richter machen deutlich, dass journalistische Berichterstattung nicht an strafprozessuale Verdachtsgrade gebunden ist.

Artikel lesen
Das streitgegenständliche fiktive Fahndungsplakat, hochgehalten von Jan Böhmermann. 03.12.2025
Böhmermann

ZDF scheitert mit Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BGH:

Böh­m­er­manns Ver­wirr­spiel mit Stefan Aust bleibt ver­boten

Journalist Stefan Aust klagte gegen das ZDF, weil Jan Böhmermann auf einem fiktiven Fahndungsplakat ein falsches Foto von Aust zeigte. Was bedeutungslos klingt, betrifft wichtige Fragen zur Satire- und Kunstfreiheit. Nun entschied der BGH.

Artikel lesen
Blick auf ein Gästehaus in Potsdam, in dem AfD-Politiker nach einem Bericht des Medienhauses Correctiv im November 2023 an einem Treffen teilgenommen haben sollen 19.11.2025
Medien

Correctiv steht vor Sieg gegen Vosgerau und Mörig:

Auf Kon­fron­ta­ti­ons­kurs mit der Rea­lität

Darf Correctiv von einem "'Masterplan' zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" schreiben, obwohl es in Potsdam nicht um Ausweisungen ging? Ja, meint das LG Hamburg und blendet dabei die Wirkungen des Artikels auf Medien und Bürger aus.

Artikel lesen
Das Bild zeigt ein altes, elegantes Gebäude umgeben von Bäumen, möglicherweise ein Ort für rechtliche Diskussionen. 17.11.2025
Medien

LG Hamburg verhandelt über "Ausweisungs-"Aussage im Correctiv-Bericht:

"Hä, aber ich dachte darum ging’s doch?!"

Am Dienstag verhandelt das LG Hamburg, ob Correctiv im Potsdam-Bericht wahrheitswidrig über Ausweisungspläne gegen deutsche Staatsbürger berichtete. Dabei geht es auch um Correctivs Verantwortung für Falschberichterstattung anderer Medien.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Re­fe­ren­da­re | Düs­sel­dorf

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Düs­sel­dorf

Logo von Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Re­fe­rent:in für das Jus­ti­zia­riat (m/w/d)

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung , Ber­lin

Logo von Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg
Voll­ju­rist:in­nen (m/w/d) - Trainee­pro­gramm für an­ge­hen­de...

Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg , Ham­burg

Logo von CMS Deutschland
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Di­gi­ta­le Me­di­en

CMS Deutschland , Köln

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von Wolters Kluwer
Le­gal En­gineer (Li­b­ra - Le­gal AI As­si­s­tant) (m/f/d)

Wolters Kluwer , Ber­lin

Logo von Technische Universität Nürnberg
Voll­ju­rist IP / Geis­ti­ges Ei­gen­tum (m/w/d)

Technische Universität Nürnberg , Nürn­berg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Highlights aus dem Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht

11.12.2025

Praktische Auskünfte, Verzeichnisse und Ansprüche der Erben – Grenzlinienfestlegung durch den BGH

11.12.2025

Korrekturen nach dem Erbfall

11.12.2025

Aktuelle Rechtsprechung im Erbrecht

11.12.2025

Online-Training: Strategisch statt laut

11.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH