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LG München I zum Influencer-Marketing: Cathy Hum­mels hat keine 465.000 Freunde

11.02.2019

Cathy Hummels

Bild: 9EkieraM1, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0, Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Im Influcener-Marketing-Streit ließ das LG München I eine Tendenz durchblicken - und die spricht für Cathy Hummels. Schließlich müsse den Followern klar sein, dass es sich bei ihrem Account um eine kommerzielle Aktivität handle.

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Die unter dem Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs verklagte Instagram-Berühmtheit Cathy Hummels muss noch zweieinhalb Monate auf die Entscheidung des Gerichts warten. Das Münchner Landgericht (LG) I will seine Entscheidung über die Klage des Verbands Sozialer Wettbewerb gegen die Ehefrau von Fußballprofi Mats Hummels am 29. April bekannt geben (Az. 4 HK O 14312/18). Das kündigte die Vorsitzende Richterin Monika Rhein am Montag nach der mündlichen Verhandlung an.

Der Verband hat Hummels verklagt, weil sie in gut einem Dutzend Instagram-Beiträgen für ihre 465.000 Follower die Hersteller ihrer Schuhe und Bekleidung genannt und teilweise die Webseiten der Unternehmen verlinkt hatte, ohne den werbenden Charakter zu kennzeichnen. Der in Berlin ansässige Verband wirft ihr deswegen unerlaubte Werbung vor.

Dagegen wehrt sich Hummels. "Ich bin mir keiner Schuld bewusst", sagte sie nach der Verhandlung. Ihr Argument: Sie habe für diese Beiträge keine Gegenleistungen der Hersteller erhalten, weswegen es sich aus ihrer Sicht auch nicht um Werbung handelt. Werbeverträge, die sie mit mehreren Modefirmen abgeschlossen habe, hätte sie in ihren Instagram-Beiträgen als "bezahlte Partnerschaft" gekennzeichnet.

LG: Produkthinweise auch in traditionellen Medien erlaubt

Die Vorsitzende Richterin Monika Rhein ließ in der mündlichen Verhandlung durchblicken, dass auch sie Zweifel an der Argumentation des Verbands hat. In traditionellen Medien seien Hinweise auf Produkte erlaubt, und den Followern sei klar, dass es sich bei Hummels' Instagram-Account um keine private, sondern eine kommerzielle Aktivität handle. "Dass Frau Hummels - bei aller Liebe - nicht mit 465.000 Menschen auf der Welt befreundet sein kann, ist ziemlich klar."

Der Verband Sozialer Wettbewerb ist unter Wettbewerbsrechtlern für seine Abmahnungen bekannt. Neben Hummels hat der Verband in den vergangenen Monaten auch Fitness-Model Pamela Reif und andere Promis der Influencer-Szene in Rechtsstreitigkeiten verwickelt. Geschäftsführer Ferdinand Selonke sagte auf Anfrage in Berlin, die Zahl der Abmahnungen gegen Influencer liege "im mittleren zweistelligen Bereich".

Das Verfahren stößt keineswegs nur in der Instagram-Gemeinde auf Interesse. Denn der Prozess berührt die Frage, ob Prominente überhaupt Produkte oder Dienstleistungen aus freien Stücken empfehlen dürfen, ohne dabei eine Abmahnung zu riskieren.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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LG München I zum Influencer-Marketing: . In: Legal Tribune Online, 11.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33791 (abgerufen am: 21.04.2026 )

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