Druckversion
Tuesday, 26.01.2021, 20:13 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lg-muenchen-i-4hko1431218-influcencer-marketing-cathy-hummels-werbung-produkt-hinweise/
Fenster schließen
Artikel drucken
33791

LG München I zum Influencer-Marketing: Cathy Hum­mels hat keine 465.000 Freunde

11.02.2019

Cathy Hummels

Bild: 9EkieraM1, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0, Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Im Influcener-Marketing-Streit ließ das LG München I eine Tendenz durchblicken - und die spricht für Cathy Hummels. Schließlich müsse den Followern klar sein, dass es sich bei ihrem Account um eine kommerzielle Aktivität handle.

Anzeige

Die unter dem Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs verklagte Instagram-Berühmtheit Cathy Hummels muss noch zweieinhalb Monate auf die Entscheidung des Gerichts warten. Das Münchner Landgericht (LG) I will seine Entscheidung über die Klage des Verbands Sozialer Wettbewerb gegen die Ehefrau von Fußballprofi Mats Hummels am 29. April bekannt geben (Az. 4 HK O 14312/18). Das kündigte die Vorsitzende Richterin Monika Rhein am Montag nach der mündlichen Verhandlung an.

Der Verband hat Hummels verklagt, weil sie in gut einem Dutzend Instagram-Beiträgen für ihre 465.000 Follower die Hersteller ihrer Schuhe und Bekleidung genannt und teilweise die Webseiten der Unternehmen verlinkt hatte, ohne den werbenden Charakter zu kennzeichnen. Der in Berlin ansässige Verband wirft ihr deswegen unerlaubte Werbung vor.

Dagegen wehrt sich Hummels. "Ich bin mir keiner Schuld bewusst", sagte sie nach der Verhandlung. Ihr Argument: Sie habe für diese Beiträge keine Gegenleistungen der Hersteller erhalten, weswegen es sich aus ihrer Sicht auch nicht um Werbung handelt. Werbeverträge, die sie mit mehreren Modefirmen abgeschlossen habe, hätte sie in ihren Instagram-Beiträgen als "bezahlte Partnerschaft" gekennzeichnet.

LG: Produkthinweise auch in traditionellen Medien erlaubt

Die Vorsitzende Richterin Monika Rhein ließ in der mündlichen Verhandlung durchblicken, dass auch sie Zweifel an der Argumentation des Verbands hat. In traditionellen Medien seien Hinweise auf Produkte erlaubt, und den Followern sei klar, dass es sich bei Hummels' Instagram-Account um keine private, sondern eine kommerzielle Aktivität handle. "Dass Frau Hummels - bei aller Liebe - nicht mit 465.000 Menschen auf der Welt befreundet sein kann, ist ziemlich klar."

Der Verband Sozialer Wettbewerb ist unter Wettbewerbsrechtlern für seine Abmahnungen bekannt. Neben Hummels hat der Verband in den vergangenen Monaten auch Fitness-Model Pamela Reif und andere Promis der Influencer-Szene in Rechtsstreitigkeiten verwickelt. Geschäftsführer Ferdinand Selonke sagte auf Anfrage in Berlin, die Zahl der Abmahnungen gegen Influencer liege "im mittleren zweistelligen Bereich".

Das Verfahren stößt keineswegs nur in der Instagram-Gemeinde auf Interesse. Denn der Prozess berührt die Frage, ob Prominente überhaupt Produkte oder Dienstleistungen aus freien Stücken empfehlen dürfen, ohne dabei eine Abmahnung zu riskieren.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

LG München I zum Influencer-Marketing: Cathy Hummels hat keine 465.000 Freunde . In: Legal Tribune Online, 11.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33791/ (abgerufen am: 26.01.2021 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • GWB-Digitalisierungsgesetz - Last-Minute-Ände­rungen im Kar­tell­recht
  • Wegen Verstoßes gegen das Geoblocking-Verbot - Games-Ent­wickler Valve soll Mil­lio­nen­strafe zahlen
  • Bundestag stimmt GWB-Novelle zu - Kar­tellamt kann ver­stärkt gegen Digi­tal­kon­zerne vor­gehen
  • Selbstpräsentation für Juristen - Der Körper spricht mit
  • Bundesrechnungshof fordert neue Regeln noch vor der Wahl - Wofür dürfen die Bun­des­tags­frak­tionen ihr Geld aus­geben?
  • Rechtsgebiete
    • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Themen
    • Internet
    • Product Placement
    • Social Media
    • Unlauterer Wettbewerb
    • Werbung
    • Wettbewerbsrecht
  • Gerichte
    • Landgericht München I
TopJOBS
Rechts­an­walt (m/w/d) für den Be­reich Pa­tent Li­ti­ga­ti­on in Mün­chen

Bird & Bird LLP , Mün­chen

Rechts­an­walt (w/m/d) für den Be­reich Li­fe Sci­en­ces

Weitnauer Partnerschaft mbB Rechtsanwälte Steuerberater , Mün­chen

Re­fe­ren­da­re und wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d)

Bird & Bird LLP , Frank­furt am Main

Rechts­an­walt (w/m/d) im Be­reich ge­werb­li­cher Rechts­schutz mit...

Görg , Mün­chen

Pa­tent Li­ti­ga­ti­on As­so­cia­te

Baker & McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB , Mün­chen

Rechts­an­wäl­tin­nen/Rechts­an­wäl­te (m/w/d) für den Be­reich Zi­vil­recht/...

REDEKER SELLNER DAHS , Ber­lin

Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) / Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (w/m/d)...

Hogan Lovells International LLP , Ham­burg

Prak­ti­kan­ten­pro­gramm Som­mer­u­ni

Oppenhoff , Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

An­wäl­te (m/w/d) im KFZ- und All­ge­mei­nem Haftpf­licht­recht

Schlünder Rechtsanwälte Partnerschaft mbB , Hamm (West­fa­len)

Re­fe­ren­da­re und wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d)

Bird & Bird LLP , Düs­sel­dorf

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht im Fernstudium/online

26.01.2021

Insolvenzrecht 2021

26.01.2021

Fortbildung Sozialrecht im Selbststudium/online

26.01.2021

§ 15 FAO: Möglichkeiten und Grenzen der Berichterstattung über individuelles Fehlverhalten

28.01.2021

Online-Symposium Commercial Court

27.01.2021

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH