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LG Köln zu Amtshaftungsanspruch wegen Missbrauchs: Klage eines Ex-Mess­die­ners ist berech­tigt

06.12.2022

Messdiener schwenken Weihrauch

Man müsse mit Gerüchten sehr vorsichtig sein, sagte der Klägerverteidiger. Aber man müsse ihnen nachgehen, wenn sie sich immer wieder wiederholen. Foto: bilderstoeckchen - stock.adobe.com

Ein Messdiener fordert vom Erzbistum Köln Schmerzensgeld für das durch sexuelle Gewalt erlittene Leid. Nun erklärte das LG Köln das Amtshaftungsrecht für eindeutig anwendbar und geht von der Begründetheit der Klage aus.

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Die fünfte Zivilkammer des Landgericht (LG) Köln sieht die Schmerzensgeld-Klage eines von Missbrauch betroffenen früheren Messdieners dem Grunde nach als berechtigt an. Das machte das Gericht am Dienstag in einem ersten Termin in dem Zivilprozess deutlich. "Für uns steht außer Frage, dass Amtshaftungsrecht anwendbar ist. Da sehen wir keine Diskussion", sagte der Vorsitzende Richter. Der heute 62 Jahre alte Kläger fordert vom Erzbistum Köln Schmerzensgeld für sein erlittenes Leid.

Ob jedoch ein Urteil auf die geforderten 750.000 Euro hinauslaufe, ist nach Angaben des Gerichts völlig offen. Der Anwalt des heute 62 Jahre alten Klägers sieht das Erzbistum in der Amtshaftung für das von seinem Mandanten erlittene Leid.

Die Klageschrift führt an, der Mann sei in den 1970er Jahren in mehr als 300 Fällen Opfer sexualisierter Gewalt durch einen katholischen Priester geworden. Bereits in den 1960er Jahren habe es Gerüchte über Missbrauchshandlungen des mittlerweile verstorbenen Priesters gegeben. Dennoch habe das Erzbistum ihn weiter in der Seelsorge eingesetzt, weshalb das Bistum für die begangenen Taten haften müsse, so die Klägerseite.

Bistumsleitung habe Amtspflichten verletzt

"Die Klage fußt auf dem Vorwurf, dass die Bistumsleitung ihre Amtspflichten verletzt hat, indem sie den Täter in der Seelsorge belassen, ihn weder überprüft, noch beaufsichtigt hat", erläuterte Kläger-Anwalt Eberhard Luetjohann. Man müsse mit Gerüchten sehr vorsichtig sein, sagte Luetjohann. "Aber man muss ihnen nachgehen, wenn sie sich immer wieder wiederholen - auch in der Gemeinde." Das habe die Bistumsleitung jedoch versäumt, so der Vorwurf. Der Kläger leide bis heute unter den Folgen der Gewalt und des Missbrauchs.

In dem Verfahren war lange unklar, ob das Erzbistum Verjährung geltend machen würde. Am Montagabend hatte das Erzbistum erklärt, dies nicht zu tun.

dpa/ku/LTO-Redaktion

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LG Köln zu Amtshaftungsanspruch wegen Missbrauchs: . In: Legal Tribune Online, 06.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50387 (abgerufen am: 19.04.2026 )

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