Druckversion
Dienstag, 9.12.2025, 16:08 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lg-koeln-81-o-74-19-untersagt-uber-x-verstoss-personenbefoerderungsgesetz
Fenster schließen
Artikel drucken
38347

LG Köln untersagt Mietwagenvermittlung: UberX ist rechts­widrig

23.10.2019

Autofahrer hat Uber-App auf dem Handy geöffnet

© rcfotostock - stock.adobe.com

Uber ist ein Reizwort für viele Taxifahrer in Deutschland, immer wieder klagen sie gegen das aufstrebende US-Unternehmen. Einer von ihnen hatte unlängst Erfolg vor Gericht - mit möglicherweise weitreichenden Folgen.

Anzeige

Der Fahrdienstvermittler Uber darf seine App laut einem Gerichtsbeschluss nicht mehr zur Mietwagenvermittlung in Deutschland einsetzen. Die Umsetzung des Dienstes UberX verstoße gegen das Personenbeförderungsgesetz, heißt es in der einstweiligen Verfügung des Landgerichts (LG) Köln. Geklagt hatte ein Kölner Taxiunternehmer (Az. 81 O 74/19).

UberX spielt für Kunden eine ähnliche Rolle wie der Taxiservice. Der Dienst kann damit eine Konkurrenz für alteingesessene Taxiunternehmer sein, zumal Uber-Mietwagen billiger sind als die Wettbewerber mit dem leuchtend gelben Schild auf dem Dach. Geklagt hatte ein Kölner Taxiunternehmer. Der Gerichtsbeschluss liegt dpa vor, zuvor hatten der WDR und die Kölnische Rundschau darüber berichtet.

Knackpunkt in dem Fall ist die Frage, wie Uber-Fahrer an ihre Aufträge kommen. Das Personenbeförderungsgesetz schreibt unter anderem vor, dass Mietwagenfahrer - im Gegensatz zu Taxis - nur Beförderungsaufträge ausführen dürfen, "die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind." 

LG: Fahrer könnten Beförderungen weisungsunabhängig annehmen

Uber schreibt seinen Geschäftspartnern - also Mietwagenfirmen, welche die Uber-App nutzen - zwar vor, dass das Geschäft dementsprechend ablaufen muss. Das Gericht moniert in seinem Beschluss aber, dass ein Fahrer einen Beförderungsauftrag selbstständig annehmen könne, also unabhängig von einer Weisung aus dem Betriebssitz. Dies verstoße gegen das Personenbeförderungsgesetz, so der Gerichtsbeschluss.

Das Gericht entschied bereits im Juli gegen Uber. Das Dokument konnte aber lange nicht an die Europazentrale des US-Unternehmens in Amsterdam zugestellt werden, daher die zeitliche Verzögerung - erst ab der Zustellung gilt das Verbot.

Die Verzögerung hat einen bizarren Grund: Wie eine Sprecherin des Kölner LG sagte, scheiterte ein erster Zustellversuch mangels einer Übersetzung des deutschsprachigen Dokuments. Die Ablehnung der Annahme sei formell zulässig, so die Sprecherin. Ob ein zweiter Zustellversuch inklusive niederländischer Fassung inzwischen geklappt habe, sei ihr nicht bekannt.

Einstweilige Verfügung konnte zunächst nicht zugestellt werden

Die Firma wollte die Berichte über die Gerichtsentscheidung nicht kommentieren. "Sollte ein solches Dokument zugestellt werden, würde man dies natürlich prüfen", sagte ein Firmensprecher. Weitere Angaben wollte er nicht machen. Im Beschluss heißt es, die einstweilige Verfügung sei gemäß § 944 Zivilprozessordnung (ZPO) "wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung und durch den Vorsitzenden anstelle des Prozessgerichts" erlassen worden.

Der klagende Taxiunternehmer ist Mitglied der Organisation Taxi-Ruf, für die rund 1.100 Taxis in Köln unterwegs sind. Ein Sprecher der Organisation warf Uber vor, die Zustellung verzögert zu haben. Es sei ein Unding, dass die Firma noch immer die gerichtlich verbotene UberX-Funktion einsetze.

Neben UberX hat die App des US-Unternehmens noch andere Angebote, die nicht verboten wurden - etwa die Vermittlung von klassischen Taxis, deren Fahrer mit der US-Firma zusammenarbeiten.

Schon seit Jahren streiten Uber und Vertreter der Taxibranche immer wieder vor deutschen Gerichten. Die Taxifahrer weisen darauf hin, dass sie gesetzliche Vorgaben einhalten müssen - etwa die Beförderungspflicht auch bei kurzen Strecken. Auch daher sei es unangemessen, wenn die Uber-Konkurrenten durch eine Liberalisierung des Marktes freie Bahn bekämen, argumentieren sie.

Der Dienst UberPop, bei dem Privatleute in ihren Autos Passagiere gegen Entgelt herumfahren konnten, hat der EuGH erst im vergangenen Jahr für die französischen Straßen verboten. Mit UberX unternahm die Firma einen neuen Anlauf, um in Deutschland Fuß zu fassen - Mietwagen, die über diese App-Funktion vermittelt wurden, sind inzwischen in Großstädten wie Berlin, Düsseldorf und Köln unterwegs.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

LG Köln untersagt Mietwagenvermittlung: . In: Legal Tribune Online, 23.10.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38347 (abgerufen am: 09.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Gewerblicher Rechtsschutz
    • Apps
    • Auto
    • Straßenverkehr
    • Taxi
    • uber
    • Verkehrssicherheit
  • Gerichte
    • Landgericht Köln
Stefanie Hubig (SPD) 02.12.2025
Straßenverkehr

Gesetzentwurf von Justizministerin Hubig:

Kfz-Hal­ter­haf­tung soll auch für E-Scooter gelten

Es war schon lange gefordert worden, nun geht die Bundesjustizministerin es an: E-Scooter sollen haftungsrechtlich wie andere Kfz behandelt werden, damit Geschädigte leichter Schadenersatz erhalten. Das betrifft Halter- und Fahrerhaftung.

Artikel lesen
Eine Frau beantwortet eine Frage der theoretischen Prüfung des Führerscheins. 27.11.2025
Verkehrssicherheit

OVG Lüneburg zur theoretischen Führerscheinprüfung:

Bei Täu­schung ist der Lappen sofort weg

Absolviert man die Theorieprüfung nicht selbst, gilt sie als nicht bestanden – egal, wie viele Jahre man danach unfallfrei fährt. Eine "zweite Chance", seine Fahrkünste nachzuweisen, hat man dann auch nicht, so das OVG Lüneburg.

Artikel lesen
Autokauf 12.11.2025
Wucher

OLG Karlsruhe weicht vom OLG München ab:

Ehe­paar ist nach "Sale and rent back"-Wucher 50.000 Euro rei­cher

Autos von Menschen, die Geld brauchen, kaufen und diese gleich an sie zurückvermieten: Die "Sale and rent back"-Masche sorgt für Kontroversen. Weil ein Unternehmer dabei Wucher walten ließ, machte er in diesem Fall jetzt ein dickes Minus.

Artikel lesen
Ein fliegender Fasan 07.11.2025
Nachrichten

OLG Oldenburg zur Betriebsgefahr bei Motorrädern:

Ein flie­gender Fasan ist keine höhere Gewalt

Für Unfallschäden hat das Straßenverkehrsrecht eigentlich eine klare Haftungsverteilung. Aber wer haftet, wenn der Beifahrer auf einem Motorrad stürzt, weil ein Fasan gegen seinen Helm fliegt? Damit hat sich das OLG Oldenburg beschäftigt.

Artikel lesen
Mann fotografiert einen Falschparker mit seinem Smartphone. 06.11.2025
Datenschutz

Vom Hilfssheriff zum Datensünder:

Falsch­parker-Melder muss 100 Euro Scha­dens­er­satz zahlen

Ein Mann meldet per App einen Falschparker – und schießt dabei übers Ziel hinaus. Weil er auch den Beifahrer fotografierte, muss er 100 Euro Schadensersatz und die gegnerischen Anwaltskosten von über 600 Euro zahlen, so das OLG Dresden.

Artikel lesen
Cannabis 06.11.2025
Cannabis-Legalisierung

AG Hamburg-Wandsbek verhängt Fahrverbot:

"Cannabis-Aus­weis" nach Zoom-Sprech­stunde genügt nicht

In Ausnahmefällen dürfen Menschen auch nach Cannabiskonsum noch Autofahren. Hierfür gelten aber strenge Voraussetzungen, die das AG Hamburg-Wandsbek nun konkretisierte. Freifahrtscheinen per Zoom erteilte es eine Absage.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Logo von Wolters Kluwer
Le­gal En­gineer (Li­b­ra - Le­gal AI As­si­s­tant) (m/f/d)

Wolters Kluwer , Ber­lin

Logo von Taylor Wessing
(Se­nior) As­so­cia­te Pa­t­ents & Tech­no­lo­gy (w/m/d)

Taylor Wessing , Mün­chen

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Re­fe­ren­dar (w/m/d) Li­fe Sci­en­ces & Health­ca­re

Osborne Clarke GmbH & Co. KG , Mün­chen

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (w/m/d) Li­fe Sci­en­ces & Health­ca­re

Osborne Clarke GmbH & Co. KG , Mün­chen

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Fachseminare von Fürstenberg GmbH & Co. KG
Libra für Einsteiger & Fortgeschrittene

09.12.2025

Praxisrelevantes Wissen für die Strafverteidigung (5 Zeitstunden)

09.12.2025

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Get Ready for 2026

10.12.2025

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Sundowner @ Osborne Clarke - Hamburg - Die Winteredition

10.12.2025, Hamburg

Lizenzierung und Nutzung von KI

10.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH