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LG Koblenz zweifelt an Aktivlegitimation: Dämpfer für Ho­hen­zol­lern-Chef im Streit um Burg Rhein­fels

23.05.2019

Burg Rheinfels in Sankt Goar im Mittelrheintal

(c) Dieter Meyer - stock.adobe.com

Der Ururenkel des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II. fordert die Burg Rheinfels in Rheinland-Pfalz zurück. Das LG Koblenz räumt ihm bei diesem Vorhaben aber keine guten Chancen ein.

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Im Streit um die Burg Rheinfels muss der Chef des Hauses Hohenzollern einen Dämpfer hinnehmen. Georg Friedrich Prinz von Preußen fordert mit einer Klage den einstigen Familienbesitz hoch über St. Goar am Rhein zurück. In einer mündlichen Verhandlung am Landgericht (LG) Koblenz am Donnerstag äußerte der Vorsitzende Richter Christian Stumm Zweifel an der Aktivlegitimation des in Potsdam lebenden Ururenkels des letzten deutschen Kaisers. Die Kammer will ihre Entscheidung am 25. Juni verkünden (Az. 1 O 50/18).

Der Prinz von Preußen war nicht vor Gericht anwesend. Er hatte das Land Rheinland-Pfalz, die Stadt St. Goar und das Burghotel verklagt. Die Burg Rheinfels war seit dem 19. Jahrhundert im Besitz des Hauses Hohenzollern. 1924 wurde die Stadt St. Goar Eigentümerin, mit der Auflage, das Gemäuer nicht zu verkaufen. 1998 schloss sie mit dem Hotel neben der Burgruine einen Erbpachtvertrag für 99 Jahre – mit der Option auf eine ebenso lange Verlängerung. Der Prinz von Preußen argumentiert, dieser Vertrag komme einem Verkauf gleich – der eigentlich untersagt sei.

Richter Stumm betonte, nach dem Untergang des Kaiserreichs sei das "gebundene Staatsvermögen" des preußischen Königs an die damalige Krongutsverwaltung übertragen worden. Diese habe bei der Übertragung der Burg Rheinfels auf die Stadt St. Goar ein Rücktrittsrecht bei Verstößen gegen den Denkmalschutz oder einem Verkauf bekommen, um das Gemäuer als Kulturdenkmal zu erhalten. Sinn und Zweck dieser Regelung entspreche es, dass ein möglicher Anspruch auf Ausübung eines Rücktrittsrechtes sowie Berichtigung des Grundbuches nicht dem preußischen König und damit dem Prinzen als seinem Rechtsnachfolger, sondern allenfalls dem preußischen Staat hätte zustehen können. Dessen Rechtsnachfolger ist in diesem Fall das Land Rheinland-Pfalz.

Der Anwalt des Bundeslandes warf dem Prinzen vor, bei den Millioneninvestitionen des Hoteliers in dessen Vier-Sterne-plus-Hotel tatenlos zugesehen zu haben und nun dessen Pacht kassieren zu wollen. Der Anwalt des Hohenzollern-Chefs wies dies zurück.

Rheinfels ist eine der größten Burgruinen des Welterbes Oberes Mittelrheintal und soll bei der dort angestrebten Bundesgartenschau 2029 oder 2031 zu einem zentralen Schmuckstück werden. Die Burg war im 13. Jahrhundert erbaut und Ende des 18. Jahrhunderts von französischen Revolutionstruppen gesprengt worden.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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LG Koblenz zweifelt an Aktivlegitimation: Dämpfer für Hohenzollern-Chef im Streit um Burg Rheinfels . In: Legal Tribune Online, 23.05.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35575/ (abgerufen am: 01.04.2023 )

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