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30031

Verhandlung vor dem LG Hamburg: Gabriels Unter­las­sungs­klage gegen "Pegida-Galgen" dürfte Erfolg haben

27.07.2018

"Pegida-Galgen"

Bild: Screenshot YouTube

2015 läuft ein Pegida-Anhänger mit einem Galgen durch Dresden - reserviert für die Bundeskanzlerin und ihren damaligen Vize. Später bietet er eine Miniaturnachbildung im Internet an. Ex-Außenminister Gabriel will das nicht hinnehmen und klagt.

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Der Erbauer des sogenannten "Pegida-Galgens" für Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihren früheren Vize Sigmar Gabriel (SPD) darf wohl auch weiterhin keine Miniaturausgaben davon mehr zum Verkauf anbieten. Die Vorsitzende der 24. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Hamburg, Simone Käfer, sagte am Freitag zu Beginn der Hauptsacheverhandlung, dass sie "aller Voraussicht nach" der Klage des früheren Vizekanzlers "vollumfänglich" stattgeben wolle. Das Urteil soll Ende September verkündet werden.

Gabriel sieht in dem Galgen, mit dem der Beklagte bei einer Demonstration der fremdenfeindlichen Pegida 2015 in Dresden gegen die Flüchtlingspolitik protestiert hatte und von dem er später Miniaturen zum Verkauf im Internet anbot, einen Aufruf zur Lynchjustiz und sich dadurch in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Ende 2017 hatte das Landgericht bereits auf seinen Antrag hin gegen den Verkauf der Miniatur-Galgen eine einstweilige Verfügung erlassen.

Die am Galgen befestigten Schlingen waren für "Angela 'Mutti' Merkel" und "Siegmar 'das Pack' Gabriel" reserviert - wobei der Vorname des ehemaligen Außenministers und SPD-Chefs falsch geschrieben war. Zudem trug der Galgen die Aufschrift "Volksverräter".

Galgen spricht Gabriels "personalen Wert" ab

Der Galgenbauer, ein 42 Jahre alter Werkzeughändler aus Schwarzenberg im Erzgebirge, hatte über seinen Anwalt geltend gemacht, Gabriel nicht als Person, sondern als Regierungsvertreter angesprochen zu haben. Es handle sich um eine überspitzte, aber gerechtfertigte Kritik an der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung. 

"Wir haben hier ganz klar einen personalisierten Angriff auf den Kläger", führte dagegen die Vorsitzende Richterin aus. Ein künstlerischer, humoristischer oder satirischer Hintergrund sei nicht zu erkennen. Deshalb sei eine Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht auf der einen und freier Meinungsäußerung auf der anderen Seite zu treffen. Die Kammer sei dabei der Ansicht, "dass hier die Rechte des Klägers überwiegen", sagte Käfer.

Sie verwies auf die durch den Galgen symbolisierte martialische und antiquierte Tötungsart, die zumindest billigend in Kauf genommen werde. Der Begriff Volksverräter sei durch die Zeit des Nationalsozialismus geprägt. Insgesamt werde Gabriel durch den Galgen der "personale Wert" abgesprochen. Die Tatsache, dass von den Staatsanwaltschaften in Dresden und Chemnitz gegen den Galgenbauer eingeleitete Strafverfahren wegen des Verdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten eingestellt wurden, spiele für die zivilrechtliche Bewertung keine Rolle. 

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Verhandlung vor dem LG Hamburg: . In: Legal Tribune Online, 27.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30031 (abgerufen am: 10.09.2026 )

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