Druckversion
Samstag, 6.12.2025, 19:24 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lg-hamburg-begruendung-einstweilige-verfuegung-schmaehgedicht-boehmermann-erdogan
Fenster schließen
Artikel drucken
19709

Begründung für einstweilige Verfügung vorgelegt: Darum wurde Böh­mer­manns Gedicht ver­boten

17.06.2016

Jan Böhmermann

Bild: Screenshot Neo Magazin Royale / ZDF Mediathek

Das LG Hamburg hatte weite Teile von Böhmermanns Schmähgedicht verboten. Nun hat das Gericht die Begründung dafür vorgelegt. Es handele sich zwar "zweifelsohne um Satire" – diese dürfe aber doch nicht alles.

Anzeige

Das Landgericht (LG) Hamburg hat am Freitag die schriftliche Begründung für die einstweilige Verfügung gegen Satiriker Jan Böhmermann und sein Schmähgedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan vorgelegt. Das Gericht hatte weite Teile des Gedichts vergangenen Monat verboten. Böhmermann hatte das Gedicht am 31. März in seiner Sendung Neo Magazin Royale vorgetragen.

Zwar handele es sich bei dem Gedicht zweifelsohne um Satire und in Verbindung mit dem Kontext, der musikalischen Untermalung und der Gespräche mit Böhmermanns Sidekick Ralf Kabelka auch um Kunst. Diese finde ihre Grenze aber da, wo es sich um reine Schmähung oder Formalbeleidigung handele bzw. die Menschenwürde angetastet werde, so die Begründung.

Der Aussagegehalt an sich sei dabei für Erdogan nicht so verletzend, dass aufgrund dessen ein Unterlassungsanspruch begründet wäre. Es sei fernliegend, dass der Rezipient annehme, das Gedicht weise einen Wahrheitsgehalt auf. Hinzu käme, dass sich Erdogan als türkischer Staatspräsident auch stärkere Kritik gefallen lassen müsse. Die Einkleidung des Gedichts führe allerdings zur Bejahung des Unterlassungsanspruches.

Besonders schlimm: "Schweinefurz"

Die untersagten Zeilen seien laut Begründung zweifelsohne schmähend und ehrverletzend. Sie griffen gerade gegenüber Türken oftmals bestehende rassistische Vorurteile auf. Als besonders erschwerend sah das LG die Erwähnung des "Schweinefurzes" an, da das Schwein im Islam als "unreines Tier" gelte. Des Weiteren hätten nahezu sämtliche Zeilen einen sexuellen Bezug, die über das von Erdogan hinzunehmende Maß überschreiten.

Mit den nicht verbotenen Zeilen "Er ist der Mann, der Mädchen schlägt und dabei Gummimasken trägt" sowie "[am liebsten mag er] Minderheiten unterdrücken, …, Kurden treten, Christen hauen" und "Sackdoof, feige und verklemmt, ist Erdogan, der Präsident" werde dagegen in zulässiger Weise harsche kritik an der Politik Erdogans geäußert. Dies seien keine Herabwürdigungen der Person, sondern Vorgänge, von deren Realität prozessual auszugehen sei.

Diese würden im wesentlichen im Beitrag von extra 3, auf den Böhmermann mit dem Gedicht Bezug nimmt, gezeigt, nämlich unter anderem das Schlagen von demonstrierenden Frauen am "Weltfrauentag" durch Helm und Schutzkleidung tragende Polizisten, das gewalttätige Vorgehen gegen andere Demonstranten, die mit der Politik Erdogans nicht einverstanden sind, sowie gegen Minderheiten wie Kurden.

Böhmermanns Anwalt Christian Scherz hatte bereits angekündigt, gegen die Entscheidung des Landgerichts  vorgehen zu wollen. Es sei unter anderem nicht berücksichtigt worden, dass Böhmermann erklärt habe, das Gedicht sei für sich betrachtet eine Schmähung und nicht erlaubt.

acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Begründung für einstweilige Verfügung vorgelegt: . In: Legal Tribune Online, 17.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19709 (abgerufen am: 07.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Böhmermann
    • Einstweiliger Rechtsschutz
    • Kunst
    • Kunstfreiheit
    • Satire
    • Türkei
  • Gerichte
    • Landgericht Hamburg
Das streitgegenständliche fiktive Fahndungsplakat, hochgehalten von Jan Böhmermann. 03.12.2025
Böhmermann

ZDF scheitert mit Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BGH:

Böh­m­er­manns Ver­wirr­spiel mit Stefan Aust bleibt ver­boten

Journalist Stefan Aust klagte gegen das ZDF, weil Jan Böhmermann auf einem fiktiven Fahndungsplakat ein falsches Foto von Aust zeigte. Was bedeutungslos klingt, betrifft wichtige Fragen zur Satire- und Kunstfreiheit. Nun entschied der BGH.

Artikel lesen
Streit um "Druck18" 25.11.2025
Markenrecht

Streit um Nazi-Marke vorm OLG Hamburg:

Rechts­ex­t­remer Onli­ne­shop erfolglos vor Gericht

Der rechtsextreme Online-Shop "Druck18" wird von einem antifaschistischen Verein gekapert. Der Betreiber geht auf Grundlage des Markenrechts dagegen vor, scheitert nun aber auch in zweiter Instanz vor Gericht.

Artikel lesen
Eine energetische Person steht vor buntem Hintergrund, strahlt Freude aus und zeigt einen Siegergruß. 22.11.2025
Kunst

Schauspielerin, Pop-Überfliegerin und Juristin:

"Wollte jede Chance nutzen, nicht in der Bib­lio­thek zu sitzen"

Schon als Kind stand Paula Hartmann vor der Kamera, 2021 startete sie ihre Gesangskarriere – kurz nach Beginn ihres Jurastudiums. Heute ist sie eine vielbeachtete Künstlerin. Im Interview spricht die 24-jährige über ihren ungewöhnlichen Weg.

Artikel lesen
Proteste für Ekrem İmamoğlu 11.11.2025
Türkei

Anklage erhoben:

2.352 Jahre Haft für Erdogan-Gegner İmam­oğlu gefor­dert

Dem aussichtsreichsten Herausforderer des Präsidenten droht eine Haftstrafe bis an sein Lebensende. Das Verfahren löst empörte Kritik an der Regierung aus.

Artikel lesen
GEMA gegen OpenAI beim LG München I 11.11.2025
Künstliche Intelligenz

LG München I:

GEMA siegt gegen OpenAI im Streit um Lied­texte

Das Landgericht München I sieht bei der Verwendung der Texte neun bekannter Lieder durch ChatGPT eine Verletzung des Urheberrechts. Die von der GEMA angestrengte Klage könnte weitreichende Folgen haben.

Artikel lesen
Das Bild zeigt Polizeikontrollen und einen Beamten, was mit Dobrindts rechtlichen Auseinandersetzungen in Verbindung steht. 10.11.2025
Asyl

Klage gegen das BMI:

Warum es doch zum Pro­zess um Dobrindts Zurück­wei­sungen kommen könnte

Im Juni entschied das VG Berlin im Eilverfahren, dass Zurückweisungen von Asylsuchenden rechtswidrig sind. Es gab einer Somalierin recht, sie kam ins Land. Nun will sie durch Urteil klären lassen, dass die Praxis unzulässig ist.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von DFH Gruppe
Voll­ju­ris­ten/Syn­di­kus­rechts­an­walt (m/w/d) für den Be­reich Pri­va­tes...

DFH Gruppe , Sim­mern

Logo von Wolters Kluwer
Le­gal En­gineer (Li­b­ra - Le­gal AI As­si­s­tant) (m/f/d)

Wolters Kluwer , Ber­lin

Logo von Brinkmann Rechtsanwälte
Rechts­an­walt (m/w/d) im Be­reich Zi­vil­recht

Brinkmann Rechtsanwälte , Köln

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Re­fe­ren­da­re | Düs­sel­dorf

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Düs­sel­dorf

Logo von Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg
Voll­ju­rist:in­nen (m/w/d) - Trainee­pro­gramm für an­ge­hen­de...

Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg , Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Bucerius Compliance Officer 2026

22.01.2026, Hamburg

Betriebsratswahl 2026

09.12.2025

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und die Folgen für die Fahrerlaubnis (5 Zeitstunden)

08.12.2025

Jahresrückblick Familienrecht Stand: Dezember 2025

08.12.2025

NEU - Vergütungsvereinbarungen optimal gestalten

08.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH