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LG Frankfurt hebt Uber-Verbot auf: Doch keine Eilbedürftigkeit

16.09.2014

Nachdem das LG erst kürzlich ein bundesweites Verbot von Uber per einstweiliger Verfügung ausgesprochen hatte, hob das Gericht in Frankfurt dieses am Dienstag wieder auf. In der Sache sei die Verfügung aber rechtens gewesen.

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Das Landgericht (LG) Frankfurt hat die kürzlich ausgesprochene Verfügung gegen Uber am Dienstag nicht bestätigt. Obwohl sie in der Sache zwar rechtmäßig gewesen sei, habe sich gezeigt, dass die zunächste vermutete Dringlichkeit nicht vorliege. Es gebe daher keinen Grund, den Streit im Eilverfahren zu entscheiden (Urt. v. 16.09.2014, Az. 2-03 O 329/14).

Aus den Unterlagen habe sich ergeben, dass die Taxi Deutschland Servicegesellschaft, die den Antrag gestellt hatte, den Hinweisen auf Rechtsverstöße seitens Uber früher hätte nachgehen müssen. Stattdessen habe sie bis August gewartet. Ein für eine einstweilige Verfügung notwendiger Grund liege daher nicht vor, teilte das Gericht mit.

Dass das LG vor wenigen Wochen noch eine solche Eilbedürftigkeit gesehen hatte, war teilweise auf Unverständnis gestoßen. Denn Diskussionen über die rechtliche Zulässigkeit von Uber laufen schon seit mehreren Monaten. Auch die Taxibranche hatte hierzu bereits im Frühjahr Stellung genommen.

Die Taxi Deutschland Servicegesellschaft zeigte sich am Dienstag enttäuscht von der aktuellen Entscheidung. Ihrer Ansicht nach sei eine Eilbedürftigkeit deshalb gegeben, weil sie sich nicht früher an das Gericht hätte wenden können. So habe die Gesellschaft die vermeindlichen Rechtsverletzungen von Uber erst durch Testfahrten belegen müssen, was erst im Juli möglich gewesen sei. Außerdem habe man daneben noch aufwendig ermitteln müssen, dass der richtige Adressat der einstweiligen Verfügung nicht Uber Deutschland, sondern Uber in Amsterdam ist, erklärte die Servicegesellschaft am Dienstag unmittelbar nach der Entscheidung.

Uber darf seinen Betrieb damit zunächst fortführen. Allerdings hatte sich das Unternehmen von dem zunächst ausgesprochenen Verbot ohnehin unbeeindruckt gezeigt und den Dienst nicht eingestellt.

Demnächst dürfte sich das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt mit der Sache befassen. Die Taxigesellschaft hat unmittelbar nach der Entscheidung angekündigt, diese anfechten zu wollen.

una/dpa/LTO-Redaktion

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LG Frankfurt hebt Uber-Verbot auf: Doch keine Eilbedürftigkeit . In: Legal Tribune Online, 16.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13200/ (abgerufen am: 22.03.2023 )

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