Druckversion
Freitag, 17.04.2026, 05:10 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lg-frankfurt-am-main-233o19218-schadensersatz-vw-diesel-826-bgb
Fenster schließen
Artikel drucken
32131

LG Frankfurt a.M. zu Schummel-Diesel von VW: Scha­dens­er­satz wegen vor­sätz­li­cher sit­ten­wid­riger Schä­d­i­gung

15.11.2018

Autokauf (Symbol)

© snowing12 - stock.adobe.com

Der VW-Konzern hat einen Kunden beim Kauf eines vom Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugs vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, entschied das LG Frankfurt. VW muss nun Schadensersatz zahlen und das Auto zurücknehmen.

Anzeige

Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main hat Volkswagen zur Zahlung von Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) verurteilt (Urt. v. 12.11.2018, Az. 2-33 O 192/18). Das Gericht gab damit einem Autokäufer recht, der im Juni 2014 einen gebrauchten Touran 2.0 TDI für rund 22.800 Euro erstand. Zwei Jahre später wurde an dem Fahrzeug ein Softwareupdate durchgeführt, weitere zwei Jahre später, im März 2018, forderte der Käufer VW zur Rückabwicklung des Kaufvertrags auf.

Seine Klage hatte vor dem LG nun Erfolg. Der Kläger habe einen Schadensersatzanspruch in Höhe von rund 19.300 Euro Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.

Das mehr als 2 Jahre nach dem Kauf durchgeführte Software-Update steht der Annahme eines Schadens nicht entgegen, entschied das Gericht. Zum einen sei der Schaden bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses eingetreten. Zum anderen bliebe der Vertrag trotz nachträglichem Update eine ungewollte Verpflichtung, da der Käufer das Auto nicht gekauft hätte, wenn er von der Schummel-Software gewusst hätte.

Gerichte entscheiden vermehrt gegen VW

VW könne sich auch nicht darauf berufen, dass nach derzeitigem Erkenntnisstand die Entscheidung, die Motorsteuerungssoftware zu verändern, von Mitarbeitern unterhalb der Vorstandsebene auf nachgeordneter Arbeitsebene getroffen worden sei. Selbst wenn dem Vorstand ein so wesentlicher Entwicklungsprozess tatsächlich unbekannt geblieben sein sollte, müsste sich VW die schadensstiftenden Handlungen nach § 31 BGB zurechnen lassen.  

Mit der Entscheidung reiht sich das LG Frankfurt in eine steigende Zahl erstinstanzlich befasster Gerichte ein, die VW wegen der Diesel-Manipulationen verurteilen. Jüngst hatte das LG Heilbronn nahezu inhaltsgleich entschieden, allerdings zog der Fall eine erstaunliche Posse um die Rechtskraft des Urteils nach sich. Die Entscheidung des LG Frankfurt ist aktuell nicht rechtskräftig.

acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

LG Frankfurt a.M. zu Schummel-Diesel von VW: . In: Legal Tribune Online, 15.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32131 (abgerufen am: 20.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Abgasaffäre
    • Auto
    • Autokauf
    • Schadensersatz
  • Gerichte
    • Landgericht Frankfurt am Main
Die ehemalige Stalinallee in Berlin 19.04.2026
Rechtsgeschichte

Schadensersatz nach Flucht aus Berliner Stalinallee:

Keine Chance, in euro­päi­schen Sol­da­ten­zähnen zu bohren

Vor 70 Jahren sprach der BGH einem Zahnarzt aus Berlin beachtlichen Schadenersatz zu, weil bei seiner Bewerbung zum Militärdienst ein gefährlicher Fehler gemacht worden war. Dabei ging es um mehr als nur die Gründung der Bundeswehr.

Artikel lesen
Kerzen und Blumenkränze am Unfallort in Moers, 29.04.2019. 08.04.2026
Ausweisung

VG Düsseldorf zum "Raser von Moers":

Aus­wei­sung nach ille­galem Auto­rennen recht­mäßig

Nach einer Verurteilung wegen eines illegalen Autorennens ordnete das Amt die Ausweisung eines Mannes in den Kosovo an. Zu Recht, befand das VG Düsseldorf, und begründete das mit der Rücksichtslosigkeit der Tat.

Artikel lesen
Die Unfallstelle in Ludwigsburg 07.04.2026
Mord

LG Stuttgart zu Raserfall:

Mor­dur­teile nach ille­galem Auto­rennen mit zwei Toten

Nach einem illegalen Autorennen hat das LG Stuttgart die Angeklagten wegen Mordes verurteilt. Zwei unbeteiligte junge Frauen wurden bei dem Rennen getötet.

Artikel lesen
Mercedes-Benz 01.04.2026
Rechtliches Gehör

Verfassungsbeschwerde "offensichtlich begründet":

BVerfG rügt OLG, weil Mer­cedes nicht ange­hört wurde

Die Diesel-Affäre beschäftigt die Gerichte – inklusive dem BVerfG – auch noch viele Jahre nach der Aufdeckung. Nun war auch mal ein Autobauer erfolgreich.

Artikel lesen
Aktenordner zu DUH-Klimaklagen beim BGH 23.03.2026
Klimaschutz

DUH-Klimaklagen scheitern vorm BGH:

Kein Ver­b­renner-Aus für BMW und Mer­cedes ab 2030

Drei Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe wollten in Karlsruhe ein Verbrenner-Aus ab 2030 für zwei deutsche Autohersteller durchsetzen. Der BGH sieht aber einzig den Gesetzgeber in der Verantwortung.

Artikel lesen
Ein Mann mit einem Tablett auf dem Schoß 19.03.2026
Datenschutz

Rechtsmissbräuchliche Auskunftsanfragen:

EuGH setzt dem DSGVO-Hop­ping Grenzen

Newsletter abonnieren, Daten abfragen, Schadensersatz kassieren: Sogenannte Hopper verdienen mit der DSGVO Geld. Nun hat der EuGH klargestellt: Schon ein erstes Auskunftsersuchen kann rechtsmissbräuchlich sein.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Taylor Wessing
Re­fe­ren­dar (w/m/d)

Taylor Wessing, Mün­chen

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Cor­po­ra­te (w/m/d)

Noerr, Düs­sel­dorf

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Cor­po­ra­te (w/m/d)

Noerr, Ber­lin

Logo von Görg
Rechts­an­walt oder Wirt­schafts­ju­rist im Be­reich In­sol­venz­recht...

Görg, Stutt­gart

Logo von Taylor Wessing
Re­fe­ren­dar (w/m/d)

Taylor Wessing, Ham­burg

Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Com­mer­cial (w/m/d)

Noerr, Ham­burg und 5 wei­te­re

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Da­ta, Tech & Te­le­coms (w/m/d)

Noerr, Ber­lin

Logo von Taylor Wessing
Re­fe­ren­dar (w/m/d)

Taylor Wessing, Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH

21.04.2026

Logo von Wolters Kluwer
16. Legal Tech NRW Meetup

20.04.2026, Hürth

Fit fürs Notariat – Modul 1 (fünftägig, 20.04.–24.04.2026)

20.04.2026

Arbeitsrecht in der Insolvenz aus Arbeitnehmersicht (5 Stunden)

20.04.2026

Effektive Vergütungsvereinbarungen im familienrechtlichen Mandat 2026

20.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH