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30089

LG Berlin: AfD muss falsche Äußerungen richtigstellen: Bun­des­mi­nis­te­rium hat US-Wahl­kampf nicht geför­dert

31.07.2018

Barbara Hendricks

Bild: re:publica, flickr, CC BY-SA 2.0, Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Die AfD hatte dem Bundesumweltministerium vorgeworfen, Steuergelder für den US-Präsidentschaftskampf von Hillary Clinton ausgegeben zu haben. Eine unwahre Tatsachenbehauptung, die die Partei nun richtigstellen muss, so das LG Berlin.

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Die AfD muss falsche Äußerungen über das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) im Zusammenhang mit dem US-Wahlkampf auf ihrer Homepage richtigstellen. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Landgerichts (LG) Berlin hervor (Urt. v. 05.07.2018, Az. 27 O 155/17).  

Es ging um die Behauptung der AfD im November 2016, das BMU habe Steuergelder in Millionenhöhe für den US-Präsidentschaftskampf von Hillary Clinton ausgegeben, indem es Umweltprojekte unterstützte, die von der Clinton-Foundation gefördert werden.

Auf der Website hieß es in einem Beitrag unter der Überschrift "Bundesregierung sponsert Clinton-Wahlkampf – Hendricks handelt instinktlos" unter anderem "Jetzt kommt heraus, dass das Umweltministerium mehrere Millionen Steuergelder in den Clinton-Wahlkampf gesteckt hat."

Projektförderung statt verdeckter Wahlkampfspende

Nach Auffassung des LG sei das BMU berechtigt, die Richtigstellung der umstrittenen Äußerung nach §§ 823 Abs. 2, 1004 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) analog in Verbindung mit §§ 185 ff. Strafgesetzbuch (StGB) zu verlangen, da die Unwahrheit der Tatsachenbehauptung feststehe und der Vorwurf, Steuergelder zweckentfremdet zu haben, eine schwerwiegende Rufschädigung darstelle.  

Denn tatsächlich habe das BMU bereits lange vor Beginn des US-Wahlkampfes und der Nominierung von Hillary Clinton als Kandidatin, nämlich im Jahr 2014, entschieden, spezifische Umweltprojekte in Kenia und Äthiopien zu unterstützen, so die Kammer.

Auch wenn es sich um Projekte handele, die von der Clinton-Foundation gefördert würden, sei es denklogisch ausgeschlossen, dass es sich bei der Unterstützung der Projekte durch das Ministerium um eine direkte oder verdeckte Wahlkampfspende gehandelt habe, entschied das LG.

Es könne auch nicht davon ausgegangen werden, dass die Fördermittel nur zu einem Bruchteil bei den jeweiligen Projekten angekommen seien. Denn das Ministerium habe bei der Vergabe der Fördermittel darauf geachtet, dass die Mittel entsprechend der strengen Vorgaben vergeben werden.

mgö/LTO-Redaktion

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LG Berlin: AfD muss falsche Äußerungen richtigstellen: . In: Legal Tribune Online, 31.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30089 (abgerufen am: 20.04.2026 )

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