Druckversion
Dienstag, 10.06.2025, 03:31 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lg-berlin-103o720-wizz-air-airlines-fluggastrechte-abtretungsgebuehr-abtretungsverbot-entschaedigung
Fenster schließen
Artikel drucken
46100

LG Berlin zu Entschädigungsansprüchen von Fluggästen: Eine "Abt­re­tungs­be­ar­bei­tungs­ge­bühr" ist nicht erlaubt

23.09.2021

Flugzeuge der Airline Wizz Air am Boden.

Tupungato - stock.adobe.com

Dass Fluggäste ihre Entschädigungsansprüche abtreten dürfen, wurde bereits gerichtlich geklärt. Nun entschied das LG Berlin, dass die Airline Wizz Air für die Abtretung keine Gebühren erheben und auch anderweitig nicht erschweren darf.

Anzeige

Eine Gebühr für die Abtretung von Entschädigungsansprüchen von Fluggästen ist unzulässig. Eine solche hatte die Billigfluggesellschaft Wizz Air in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorgesehen. Wettbewerbshüter gingen dagegen vor und das zu Recht, wie das Landgericht (LG) Berlin entschied (Urt. v. 31.08.2021, Az. 103 O 7/20). Das LG sieht einen Verstoß gegen § 3a UWG i.V.m. Art. 15 Fluggastrechte-VO.

Nach Ansicht der klagenden Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (Wettbewerbszentrale) erschwert Wizz Air den Fluggästen Erstattungen bei Verspätung und Flugausfall. In den AGB der ungarischen Airline sei eine "Abtretungsbearbeitungsgebühr" für den Fall vorgesehen, dass Kunden ihre Entschädigungsansprüche an Fluggastrechteportale oder Legal-Tech-Anbieter abtreten, teilte die Wettbewerbszentrale am Donnerstag mit. Abgetretene Ansprüche werden demnach außerdem nur bearbeitet, wenn Kontakt- und Zahlungsdaten für eine direkte Auszahlung an den Passagier angegeben sind.

LG: "Einschränkung der Fluggastrechte"

Die Wettbewerbszentrale beanstandete beide Regelungen als unangemessene Benachteiligung von Verbraucherinnen und Verbrauchern, denen die Durchsetzung ihrer gesetzlichen Rechte unzulässig erschwert werde - und bekam in erster Instanz vor dem LG Berlin nun Recht. Das Urteil in dieser "Grundsatzfrage" ist nach Angaben Wettbewerbszentrale jedoch noch nicht rechtskräftig.

Wie aus dessen Pressemitteilung hervorgeht, bewertete das LG die Forderung als einen Verstoß gegen § 3a UWG i.V.m. Art. 15 Fluggastrechte-VO. Eine "Abtretungsbearbeitungsgebühr" seitens Wizz Air sei als "materiell-rechtliche Einschränkung der Fluggastrechte" einzustufen. Die Regelung, dass Entschädigungsansprüche nur bei der Angabe von Kontakt- und Zahlungsdaten für eine direkte Auszahlung bearbeitet werden, beschränke ebenfalls den Fluggast in der Ausübung seiner Rechte.

Viele Fluggastrechteportale und Legal-Tech-Anbieter lassen sich die Entschädigungsansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern abtreten. "Nicht zuletzt die zögerliche Haltung einiger Fluggesellschaften, Fluggäste nach den gesetzlichen Regelungen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen (...) zu entschädigen, war und ist eine wesentliche Grundlage für das Geschäftsmodell der Fluggastrechteportale", erläuterte Rechtsanwalt Patrick Matern von der Wettbewerbszentrale.

Ab Oktober: Verbot von Abtretungsausschlüssen per Gesetz

Bestrebungen von Fluggesellschaften, dieses Geschäftsmodell durch vertragliche Regelungen mit den Fluggästen zu untergraben, führe nicht nur zu einer wesentlichen Einschränkung der gesetzlichen
Ansprüche der Kunden, sondern benachteilige auch Fluggesellschaften, die mit erhöhtem Arbeits- und Verwaltungsaufwand Kundenansprüche bearbeiteten, argumentieren die Wettbewerbshüter.

Wizz Air war für eine Stellungnahme am Donnerstag zunächst nicht zu erreichen.

Dass ein Abtretungsverbot von derartigen Ansprüchen an sich in AGB unwirksam ist, ist in der Vergangenheit bereits gerichtlich geklärt worden. So sah das LG Nürnberg-Fürth darin eine unangemessene Benachteiligung und auch Ryanair konnte sich vor Gericht nicht mit einer derartigen AGB-Klausel durchsetzen.

Künftig wird mit Inkrafttreten des Gesetzes für faire Verbraucherverträge ein Abtretungsausschluss per Gesetz verboten. Ab dem 1. Oktober 2021 findet sich dieser in § 308 Nr. 9 BGB.

pdi/LTO-Redaktion

Mit Material der dpa

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

LG Berlin zu Entschädigungsansprüchen von Fluggästen: . In: Legal Tribune Online, 23.09.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46100 (abgerufen am: 16.06.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
    • Fluggastrechte
    • Vertragsrecht
  • Gerichte
    • Landgericht Berlin
Wohnungsentrümpelung (Symbolbild) 02.06.2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

600.000 Euro Bargeld in Wohnung gefunden:

Kein Fin­der­lohn für ehr­li­chen Entrüm­pler

Bei einer Entrümpelung entdeckten Mitarbeiter des beauftragten Unternehmens über 600.000 Euro Bargeld in einer Wohnung. Der Inhaberin des Unternehmens steht aber weder ein Teilbetrag davon noch Finderlohn zu, so das Landgericht Köln.

Artikel lesen
ver.di Streik am Münchner Flughafen (Symbolbild) 26.05.2025
Fluggastrechte

Fluggastrechte in Turbulenzen:

Die gefähr­liche Eile bei der Flug­ga­st­rechte-Reform

Zehn Jahre lang lag die EU-Reform der Fluggastrechte auf Eis. Nun soll es ganz schnell gehen. Vor einem überstürzten Vorgehen ohne Parlamentsbeteiligung und auf Kosten der Verbraucher warnen Carl Christian Müller und Bennet Roßbach.

Artikel lesen
Das Bild zeigt das Netflix-Logo auf einem Smartphone, das im Kontext von unzulässigen Preis­erhöhungen steht. 16.05.2025
Streaming

LG Köln verurteilt Streamingdienst zur Rückzahlung:

Preis­er­höh­ungen von Net­flix unwirksam

Weil eine AGB-Klausel Preiserhöhungen vorsieht, aber keine Preissenkungen, ist sie unwirksam. Netflix muss einem seiner Nutzer daher Geld zurückzahlen, so das LG Köln nach einem Ritt durch BGB-AT: Zustimmung, AGB-Kontrolle und Verjährung.

Artikel lesen
Flugzeug startet 27.03.2025
Digitalisierung

Bundesjustizministerium testet digitale Zivilverfahren:

Flug­gäste können online klagen

Legal-Tech-Anbieter haben die Durchsetzung von Fluggastrechten schon als Geschäftsmodell entdeckt – jetzt macht ihnen der Bund Konkurrenz: Das Justizministerium hat ein Online-Portal geschaffen, wo Betroffene kostenlos digital klagen können.

Artikel lesen
Ein Vertrag wird mit einem Handschlag besiegelt (Symbolbild) 07.03.2025
Vertragsrecht

Landgericht Koblenz lehnt Vertragsanpassung ab:

Pacta sunt ser­vanda – und zwar auch in Kri­sen­zeiten

Corona-Pandemie und der Ukrainekrieg beeinflussen zwar die Weltwirtschaft, aber nicht einen Vertrag: Das LG Koblenz hat entschieden, dass der Käufer eines Grundstücks keine Vertragsanpassung wegen geopolitischer Krisen verlangen kann.

Artikel lesen
Ein Amazon-Lieferant klingelt mit zwei Amazon-Paketen in der Hand an einer Wohnungstür. 03.03.2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Einseitige Preisanpassungsklauseln bei Digital-Abos:

Plötz­lich teurer

Amazon Prime, PlayStation Plus, Spotify und Co. – digitale Abonnementdienste erhöhen unter Hinweis auf ihre AGB-Klauseln einseitig ihre Preise. Doch rechtlich sind die Hürden dafür hoch, sehr hoch. 

Artikel lesen
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von DLA Piper UK LLP
Coun­sel (m/w/x) im Be­reich Fi­nan­ce / Ca­pi­tal Mar­kets

DLA Piper UK LLP , Frank­furt am Main

Logo von REDEKER SELLNER DAHS
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (m/w/d) All­ge­mei­nes Zi­vil- und...

REDEKER SELLNER DAHS , Bonn

Logo von Stadt Wilhelmshaven
Voll­ju­rist*in (m/w/d) für die Lei­tung des Recht­sam­tes

Stadt Wilhelmshaven , Wil­helms­ha­ven

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WÄL­TE (W/M/D) FÜR DAS BLD-PER­SO­NEN­SCHA­DEN­ZEN­TRUM

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Köln

Logo von hkk Krankenkasse
Voll­ju­rist (m/w/d) Team Kla­gen & Wi­der­sprüche

hkk Krankenkasse , Bre­men

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
Staats­an­wäl­tin (Rich­te­rin auf Pro­be) / Staats­an­walt (Rich­ter auf Pro­be)...

Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg , Cott­bus

Logo von VirchowBund
Ver­bands­ju­rist / Ver­bands­ju­ris­tin (m/w/d)

VirchowBund , Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Webinar Weltraumrecht «Wettlauf ins All – Europas Rolle, Liechtensteins Beitrag»

17.06.2025

Webinar: RVG-Erhöhung 2025 – so rechnen Sie richtig ab!

18.06.2025

Webinar: RVG-Erhöhung 2025 – so rechnen Sie richtig ab!

18.06.2025

Logo von Fachseminare von Fürstenberg
Die RVG-Reform 2025 - so rechnen Sie richtig ab!

18.06.2025

Triff Möhrle Happ Luther auf der Stellenwerk Messe Hamburg

18.06.2025, Hamburg

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH