Druckversion
Freitag, 14.11.2025, 17:59 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lag-rheinland-pfalz-bezahlung-fuer-ueberstunden-nur-bei-deren-nachweis
Fenster schließen
Artikel drucken
4222

LAG Rheinland-Pfalz: Bezahlung für Überstunden nur bei deren Nachweis

06.09.2011

Ein Arbeitgeber muss im Streitfall Überstunden nur dann bezahlen, wenn der Mitarbeiter sie im Einzelnen belegen kann. Dies geht aus einem am Dienstag bekanntgewordenen Urteil der Mainzer Richter hervor.

Anzeige

Der Arbeitnehmer müsse darlegen, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten er Überstunden geleistet und was er konkret getan habe, so das Landesarbeitsgericht (LAG, Urt. v. 20.07.2011, Az.: 7 Sa 622/10).

Das LAG wies mit seinem Urteil die Zahlungsklage eines Arbeitnehmers ab. Er behauptete, für seinen früheren Arbeitgeber knapp 700 Überstunden geleistet zu haben und verlangte eine Lohnnachzahlung von rund 15 200 Euro. Der Arbeitgeber bestritt die Überstunden.

Nach Ansicht der Richter ist der Kläger verpflichtet, Beweise für die angegebenen Überstunden vorlegen. Insbesondere sei in diesen Fällen der Arbeitgeber nicht verpflichtet, seinerseits Unterlagen vorzulegen, aus denen sich eventuell geleistete Überstunden ergäben.

dpa/tko/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

ArbG Krefeld: 13.200 Euro Lohn-Nachzahlung für eine Leiharbeiterin

Sachsen: Unklarheit über mögliche Nachzahlungen für Beamte

Christliche Tarifverträge: Leiharbeitnehmer dürfen weiter auf Nachzahlung hoffen

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

LAG Rheinland-Pfalz: . In: Legal Tribune Online, 06.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4222 (abgerufen am: 14.11.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Arbeitsrecht
    • Arbeitszeit
  • Gerichte
    • Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
Felicitas Kapp 26.09.2025
Berufswege

Ex-Großkanzleianwältin kehrt in den Anwaltsberuf zurück:

"Es ent­steht das Bild, dass Anwälte immer 130 Pro­zent geben müssen"

Seit einem Burnout arbeitet Ex-Großkanzleianwältin Felicitas Kapp als Coach für Juristen. Jetzt ist sie zusätzlich zurück im Anwaltsberuf. Im Interview erzählt sie, wie es dazu kam und was sie jetzt anders macht.

Artikel lesen
Ein Diensthund mit deutschem Soldaten in Flecktarn 12.09.2025
Dienstrecht

Bundeswehr verzettelt sich und muss nachzahlen:

Soldat ging mit Dienst­hund 118 Stunden zu lang Gassi

Weil die Bundeswehr ihre Zuständigkeiten nicht geklärt hatte, ging ein Hundeführer mit seinem Tier öfter Gassi, als er gemusst hätte. Das OVG in Lüneburg hat jetzt entschieden: Das war Mehrarbeit, für die der Soldat eine Nachzahlung bekommt.

Artikel lesen
Elternteil am Schreibtisch mit Baby auf dem Schoß 12.09.2025
Diskriminierung

EuGH zu mittelbarer Diskriminierung am Arbeitsplatz:

Schutz behin­derter Kinder erst­reckt sich auf die Eltern

Arbeitgeber müssen die Beschäftigungsbedingungen so anpassen, dass Eltern sich um ihr behindertes Kind kümmern können, ohne "mitdiskriminiert" zu werden. Eine Ausnahme gelte nur, wenn der Arbeitgeber zu stark belastet würde, so der EuGH.

Artikel lesen
Lehrerin im Unterricht (Symbolbild) 05.09.2025
Lehrer

BVerwG zur Vorgriffsstundenregelung in Sachsen-Anhalt:

Zusätz­liche Unter­richts­stunde für Lehrer ist rechts­widrig

Wegen Personalmangels mussten Lehrer in Sachsen-Anhalt seit 2023 eine Unterrichtsstunde mehr pro Woche halten. Zwei Lehrer wehrten sich nun mit Erfolg gegen die Regelung: Das BVerwG hält sie für rechtswidrig. 

Artikel lesen
Eine Frau trinkt ein Kaffeegetränk in einem Café 14.08.2025
Arbeitszeit

Arbeitszeitbetrug: Rechtsprechung, Grenzen und Konsequenzen:

Wenn ein sch­neller Kaffee zur Kün­di­gung führen kann

Im Homeoffice die Waschmaschine anstellen, privat telefonieren, der schnelle Einkauf auf dem Weg zum Kunden: Ohne Ausstempeln ist all dies streng genommen Arbeitszeitbetrug. Tim Gühring weiß, in welchen Fällen die fristlose Kündigung droht.

Artikel lesen
Female hr bank manager, financial advisor handshaking recruit, greeting client. 27.05.2025
Anwaltsblatt

Frauen und Anwaltsberuf:

Alter­na­tive Ver­gü­tungs­mo­delle zugunsten von Anwäl­tinnen?

Damit Anwälte und Anwältinnen ihren Beitrag zum Rechtsstaat gewährleisten, sollten sich nicht nur mehr Frauen für den Anwaltsberuf begeistern, sondern darin auch bleiben. Die übliche Gehaltsabrechnung auf Stundenbasis steht dem entgegen.

Artikel lesen
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Gleiss Lutz
Re­fe­ren­dar­sta­ti­on Ham­burg

Gleiss Lutz , Ham­burg

Logo von ADVANT Beiten
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (w/m/d) - Ar­beits­recht

ADVANT Beiten , Düs­sel­dorf

Logo von Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB
Rechts­an­walt für den Be­reich Glo­bal Mo­bi­li­ty (m/w/d)

Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB , Köln

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Men­tee (w/m/d) für un­ser OCh­an­ce Men­to­ring- und Sti­pen­di­en­pro­gramm

Osborne Clarke GmbH & Co. KG , Köln

Logo von CMS Deutschland
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Ar­beits­recht

CMS Deutschland , Düs­sel­dorf

Logo von APITZSCH SCHMIDT KLEBE Rechtsanwälte
Rechts­an­walt/Rechts­an­wäl­tin (m/w/d) Ar­beits­recht mit Schwer­punkt...

APITZSCH SCHMIDT KLEBE Rechtsanwälte , Frank­furt am Main

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Men­tee (w/m/d) für un­ser OCh­an­ce Men­to­ring- und Sti­pen­di­en­pro­gramm

Osborne Clarke GmbH & Co. KG , Mün­chen

Logo von White & Case
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d)

White & Case , Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fortbildung Bank- und Kapitalmarktrecht im Selbststudium/ online

14.11.2025

Logo von Linklaters
Experience Private Equity – M&A Workshop @Linklaters

05.12.2025, Frankfurt am Main

Logo von Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln
Montagsreihe: KI und Legal Tech in der Rechtsbranche - Karriere als Jurist/in bei Wolters Kluwer

17.11.2025

Incoterms® 2020 Trainer Rezertifizierung

14.11.2025

66. Baurechtstagung

14.11.2025, Hamburg

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH