Druckversion
Dienstag, 14.04.2026, 08:50 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/l14u10720-lsg-niedersachsen-hubschrauber-berufskrankheit-laerm
Fenster schließen
Artikel drucken
47601

LSG Niedersachsen-Bremen: Kein Tinnitus durch Arbeit am Hub­schrau­ber­flug­platz

21.02.2022

Hubschrauber

Hubschrauberlärm kann eine Beurfskrankheit begründen, meint das LSG Niedersachsen, setzt dabei aber hohe Anforderungen. Bild: MexChriss - stock.adobe.com

Kann der Lärm von Hubschraubern eine Berufskrankheit auslösen? Grundsätzlich schon, meint das LSG Niedersachsen-Bremen, aber es brauche eine hohe und ausreichend stetige Dauerbelastung.

Anzeige

Eine monatelange Tätigkeit im Groundhandling von Hubschraubern reicht selbst bei erhöhter Lärmbelastung nicht zur Anerkennung eines beruflichen Hörschadens aus. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen entschieden (Urt. v. 20.01.2022, Az. L 14 U 107/20).

Ein 54-jähriger Mann hatte für 14 Monate in Ostfriesland für einen Helikopterservice gearbeitet. Dort war er Bodenabfertiger und insoweit einem gewissen Lärm ausgesetzt. In den ersten Monaten seiner Arbeit sei er nur mit unzureichendem Gehörschutz ausgerüstet gewesen, gab sein behandelnder HNO-Arzt an. Der Mann erlitt einen starken Tinnitus.

Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung des Tinnitus als berufsbedingte Krankheit gleichwohl ab. Der Lärmpegel sei noch nicht hoch genug gewesen, sodass die arbeitstechnischen und medizinischen Voraussetzungen für eine Anerkennung nicht gegeben seien. Demgegenüber führte der Mann vor Gericht an, er sei erheblichem Dauerlärm ausgesetzt gewesen und seine Hörbeschwerden seien erstmals bei seiner Tätigkeit für den Helikopterservice aufgetreten.

Das LSG folgte auf Grundlage mehrerer Gutachten zum Lärm am Arbeitsplatz des Mannes der Auffassung der Berufsgenossenschaft. Anhand der fachmedizinischen "Königsteiner Empfehlungen" sei die Annahme einer Lärmschwerhörigkeit nur bei einer hohen und langen Dauerbelastung möglich. Es müssten über mehrere Jahre oder Jahrzehnte eine Belastung von über 85 db(A) bestehen. Diese Lautstärke wurde mit etwa 90 dB(A) am Arbeitsplatz des Mannes zwar grundsätzlich erreicht. Allerdings habe die Belastung nur 14 Monate gedauert und der Mann habe in dieser Zeit einen Gehörschutz getragen, so das LSG, weshalb die Anerkennung als Berufskrankheit hier nicht zu erfolgen habe.

jb/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

LSG Niedersachsen-Bremen: . In: Legal Tribune Online, 21.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47601 (abgerufen am: 14.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Sozialrecht
    • Berufskrankheit
    • Lärmschutz
  • Gerichte
    • Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
Sowjetische Kriegsgräberstätte in Lebus (Märkisch-Oderland) 25.03.2026
Berufskrankheit

Bundessozialgericht zu Belastungsstörung:

Trauma bei Lei­chen­um­bet­tern kann Wie-Berufs­krank­heit sein

Bei Leichenumbettern kann eine posttraumatische Belastungsstörung eine Wie-Berufskrankheit sein, so das Bundessozialgericht. Im konkreten Fall muss das LSG jetzt erneut entscheiden.

Artikel lesen
Besucher vor dem Alten Museum in Berlin 04.03.2026
Lehrer

VG Münster: Lehrer kann sich auch woanders angesteckt haben:

Corona-Erkran­kung nach Berlin-Klas­sen­fahrt ist kein Dien­st­un­fall

Corona-Infektion kurz nach der Klassenfahrt. Das kennen wahrscheinlich viele Lehrer. Ein Dienstunfall ist das aber nur, wenn ausgeschlossen ist, dass man sich woanders angesteckt hat.

Artikel lesen
Rettungssanitäter steht neben einem Rettungswagen (Symbolbild) 12.01.2026
Berufskrankheit

LSG Baden-Württemberg:

Post­trau­ma­ti­sche Belas­tungs­störung kann eine "Wie-Berufs­krank­heit" sein

Fast 30 Jahre im Rettungsdienst, immer wieder extreme Einsätze – mit schweren Folgen: Das LSG Baden-Württemberg erkennt die posttraumatische Belastungsstörung eines Rettungssanitäters als "Wie-Berufskrankheit" an.

Artikel lesen
Brüsseler Platz, Köln 15.05.2025
Alkohol

Nach Beschluss des VG Köln zum Brüsseler Platz:

Feiern ja, Kiosk­bier nein

Am Brüsseler Platz darf nachts wieder länger verweilt werden – allerdings ohne Alkohol. Zwischen 22.00 und 6.00 Uhr ist Trinken verboten. Damit ersetzt die Stadt das umstrittene Verweilverbot durch ein nächtliches Alkoholverbot.

Artikel lesen
Brüsseler Platz, Köln NRW 24.04.2025
Lärmschutz

Nur gucken, nicht bleiben:

VG Köln hält nächt­li­ches Ver­weil­verbot am Brüs­seler Platz für rechts­widrig

Der Streit um das nächtliche Verweilverbot am Brüsseler Platz in Köln geht weiter: Das Verwaltungsgericht Köln hat im Eilverfahren entschieden, dass die Allgemeinverfügung voraussichtlich rechtswidrig ist.

Artikel lesen
Das Bild zeigt ein Verkehrsschild mit der Aufschrift „Lärmschutz“ und einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. 26.02.2025
Umweltschutz

Verfahren vor dem VGH Baden-Württemberg:

Deut­sche Umwelt­hilfe ver­klagt Städte auf Lärm­schutz

Immer wieder geht die Deutsche Umwelthilfe gegen Städte vor, weil diese aus Sicht der Organisation Vorschriften nicht einhalten. Nun verklagt sie mehrere Städte auf besseren Lärmschutz.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oppenhoff
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) al­le Fach­be­rei­che

Oppenhoff, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von Hengeler Mueller
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) im Be­reich Kar­tell­recht

Hengeler Mueller, Brüs­sel

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Cor­po­ra­te (w/m/d)

Noerr, Ham­burg

Logo von Freshfields
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/x) -...

Freshfields, Ham­burg

Logo von ADVANT Beiten
Re­fe­ren­da­re (w/m/d) – Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on / Li­ti­ga­ti­on

ADVANT Beiten, Mün­chen

Logo von Freshfields
Emp­fangs­mit­ar­bei­ter – Re­cep­ti­on / Con­fe­ren­ce (m/w/x)

Freshfields, Düs­sel­dorf

Logo von Becker Büttner Held
Rechts­an­walt (m/w/d) All­ge­mei­nes En­er­gie- und...

Becker Büttner Held, Stutt­gart

Logo von ADVANT Beiten
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (w/m/d) – Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on /...

ADVANT Beiten, Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Gesellschafterstreit in eGbR, OHG & GmbH: Neueste Rechtsprechung, MoPeG & Eilrechtsschutz

14.04.2026

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
M&A Update: Ausblick nach dem ersten Quartal 2026 – Zahlen und Kautelartrends

15.04.2026

Update Vergaberecht - Tariftreue im Ver­ga­be­ver­fah­ren

15.04.2026

Bauträgerrecht von A–Z (dreitägig, 14.04., 26.05., 18.06.2026)

14.04.2026

RVG 2026: Das neueste zu den Verfahrenswerten in Familiensachen

14.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH