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LSG Niedersachsen-Bremen: Kein Tinnitus durch Arbeit am Hub­schrau­ber­flug­platz

21.02.2022

Hubschrauber

Hubschrauberlärm kann eine Beurfskrankheit begründen, meint das LSG Niedersachsen, setzt dabei aber hohe Anforderungen. Bild: MexChriss - stock.adobe.com

Kann der Lärm von Hubschraubern eine Berufskrankheit auslösen? Grundsätzlich schon, meint das LSG Niedersachsen-Bremen, aber es brauche eine hohe und ausreichend stetige Dauerbelastung.

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Eine monatelange Tätigkeit im Groundhandling von Hubschraubern reicht selbst bei erhöhter Lärmbelastung nicht zur Anerkennung eines beruflichen Hörschadens aus. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen entschieden (Urt. v. 20.01.2022, Az. L 14 U 107/20).

Ein 54-jähriger Mann hatte für 14 Monate in Ostfriesland für einen Helikopterservice gearbeitet. Dort war er Bodenabfertiger und insoweit einem gewissen Lärm ausgesetzt. In den ersten Monaten seiner Arbeit sei er nur mit unzureichendem Gehörschutz ausgerüstet gewesen, gab sein behandelnder HNO-Arzt an. Der Mann erlitt einen starken Tinnitus.

Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung des Tinnitus als berufsbedingte Krankheit gleichwohl ab. Der Lärmpegel sei noch nicht hoch genug gewesen, sodass die arbeitstechnischen und medizinischen Voraussetzungen für eine Anerkennung nicht gegeben seien. Demgegenüber führte der Mann vor Gericht an, er sei erheblichem Dauerlärm ausgesetzt gewesen und seine Hörbeschwerden seien erstmals bei seiner Tätigkeit für den Helikopterservice aufgetreten.

Das LSG folgte auf Grundlage mehrerer Gutachten zum Lärm am Arbeitsplatz des Mannes der Auffassung der Berufsgenossenschaft. Anhand der fachmedizinischen "Königsteiner Empfehlungen" sei die Annahme einer Lärmschwerhörigkeit nur bei einer hohen und langen Dauerbelastung möglich. Es müssten über mehrere Jahre oder Jahrzehnte eine Belastung von über 85 db(A) bestehen. Diese Lautstärke wurde mit etwa 90 dB(A) am Arbeitsplatz des Mannes zwar grundsätzlich erreicht. Allerdings habe die Belastung nur 14 Monate gedauert und der Mann habe in dieser Zeit einen Gehörschutz getragen, so das LSG, weshalb die Anerkennung als Berufskrankheit hier nicht zu erfolgen habe.

jb/LTO-Redaktion

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LSG Niedersachsen-Bremen: . In: Legal Tribune Online, 21.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47601 (abgerufen am: 06.10.2026 )

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