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Überlastung der Sozialgerichte: Kran­ken­kassen fürchten um ihr Geld

16.11.2018

Gesundheitskarte in Geldbörse und Euro-Münzen und -Scheine im Hintergrund

© Lothar Drechsel-stock.adobe.com

Ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz sieht vor, dass Krankenkassen für Rückforderungen nicht mehr so viel Zeit haben sollen wie bisher. Das Gesetz muss noch durch den Bundesrat, viele Kassen reichten aber schon mal vorsorglich Klage ein.

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Eigentlich soll die Änderung des Krankenversicherungsrechts in Berlin die deutschen Sozialgerichte entlasten. Doch nun scheint das Gegenteil einzutreten, denn sie sind von einer Flut von 14.000 Klagen überrollt worden. Hintergrund ist die Einführung einer Ausschlussfrist in das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz. Diese sieht vor, dass gesetzliche Krankenkassen innerhalb von zwei Jahren Leistungen und Rückforderungen einklagen müssen. Bisher hatten sie dafür vier Jahre Zeit.

Für die Krankenkassen hat die große Koalition zwar eine Übergangsfrist beschlossen: Diese können Rückzahlungen weiter für Altfälle aus den Jahren 2015 und 2016 verlangen - aber nur, wenn die Klagen bis zum 9. November eingereicht waren. Allein beim Sozialgericht in Frankfurt sind daher innerhalb der vergangenen Woche rund 1.800 solcher Klagen eingegangen, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Dies entspreche dem durchschnittlichen Klageaufkommen von fünf Monaten im Jahr 2018.

Die Klagewelle beschäftigt aber nicht nur Hessen: "Das ist ein bundesweites Problem, das sich durch ganz Deutschland zieht", sagte der stellvertretende Sprecher des Bundessozialgerichts, Olaf Rademacker, in Kassel. In der Angelegenheit sei es mittlerweile zu einer "überwältigenden Zahl an Verfahren" gekommen.

Dabei ist das Gesetz noch gar nicht in Kraft getreten, sondern muss erst noch durch den Bundesrat. Sollte dies aber geschehen, könnte die Frist rückwirkend in Kraft treten, wie der Sprecher des Sozialgerichtes Frankfurt Henrik Müller erläuterte.

dpa/tik/LTO-Redaktion

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Überlastung der Sozialgerichte: . In: Legal Tribune Online, 16.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32135 (abgerufen am: 11.08.2026 )

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