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21534

Umlage auf Verbraucher: Brüssel geneh­migt Netz­re­serve und Öko­strom­för­de­rung

20.12.2016

Strommasten

© marcus_hofmann - Fotolia.com

Für die Energiewende darf Deutschland in den Strommarkt eingreifen - so hat es die EU-Kommission entschieden. Das gilt auch für die Förderung von Reservekraftwerken. Die Verbraucher zahlen.

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Deutschen Stromkunden droht ein weiterer kleiner Aufpreis. Die EU-Kommission billigte den deutschen Plan, Energieversorger dafür zu bezahlen, dass sie Kraftwerke in Reserve halten. Die Entgelte können auf die Stromrechnung umgelegt werden. Gleichzeitig genehmigte die Brüsseler Behörde am Dienstag aber auch das neue Fördersystem für erneuerbare Energien, das die Kosten im Zaum halten soll.

Hier setzt die Bundesregierung ab 2017 auf getrennte Ausschreibungen für Windkraftanlagen auf hoher See und an Land, für große Solaranlagen sowie für Biomasse- und Biogasanlagen. Die zuständige Kommissarin Margrethe Vestager lobte: "Ausschreibungsverfahren tragen zum Ausbau der erneuerbaren Energien bei und stellen gleichzeitig sicher, dass die Stromkosten für Verbraucher begrenzt werden."

Deutschland habe auch nachgewiesen, dass die nach Technologien getrennten Verfahren besonders kosteneffizient seien. Denn der deutsche Strommarkt habe Probleme bei Netzstabilität und Integration, weil der Ökostromanteil schnell wachse und das Netz nur langsam ausgebaut werde.

Staatlicher Eingriff nötig

Aus demselben Grund hatte die Bundesregierung die Kommission auch um Genehmigung der sogenannten Netzreserve gebeten. Das Vorhalten von Kraftwerken für Engpässe soll Süddeutschland vor Blackouts bewahren, solange Netzkapazität für den Transport von Windstrom von Nord nach Süd fehlt. Die Kraftwerksbetreiber bekommen Geld dafür, dass sie ihre Anlagen bereit halten, obwohl sie nicht immer produzieren können.

Das dürfte allein 2016 rund 126 Millionen Euro kosten, zitierte die EU-Kommission Angaben der Bundesnetzagentur. Die Betreiber der Übertragungsnetze können diese Kosten über die Netzentgelte auf die Stromkunden abwälzen. Gemessen am Milliardenaufwand für die Netzentgelte ist das aber wenig. Haushaltskunden zahlen derzeit im Durchschnitt ohnehin schon 6,71 Cent pro Kilowattstunde dafür.

Die EU-Kommission prüfte das Vorhaben darauf, ob es den Wettbewerb verzerrt. Sie kam zu dem Schluss, dass der staatliche Eingriff in Deutschland nötig ist. Allerdings verwies die Kommission auch auf die Zusage Deutschlands, in die Netze zu investieren und so die Reserve auf lange Sicht überflüssig zu machen. Sie genehmigte die Ausgleichszahlungen nur bis Mitte 2020.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Umlage auf Verbraucher: . In: Legal Tribune Online, 20.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21534 (abgerufen am: 11.06.2026 )

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