"Knöllchen-Horst" wird belächelt, ist Ärgernis und Feindbild für tausende Autofahrer. Beleidigen lassen will sich der Rentner aus dem niedersächsischen Osterode am Harz mit Hang zur Ordnungsliebe aber nicht. Er hat Erfahrung im Umgang mit Behörden und Prozessen, nun steht er erneut vor Gericht und will Schmerzensgeld. Denn "Knöllchen-Horst" fühlt sich beleidigt - und zwar vom früheren Erotik-Star Dolly Buster.
Bei einem Fernsehauftritt soll die 45-Jährige dem eigenwilligen Jäger von Falschparkern auf die Füße getreten sein. Nach einem Bericht des Harzkuriers hat Dolly Buster während eines Auftritts sinngemäß gesagt, das Anzeigen von Parksündern würde "Knöllchen-Horst" wohl sexuell erregen.
Die gebürtige Tschechin Buster, früher auch schon Kandidatin beim RTL-Dschungelcamp, wolle keine Stellungnahme zu dem Fall abgeben, sagte ihre Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag. An dem Zivilverfahren am Amtsgericht (AG) Osterode wollte sie nach Angaben von Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Büermann nicht teilnehmen.
Der gegen streitlustige "Knöllchen-Horst" hingegen will mehrere hundert Euro von ihr einklagen. In einem anderen Verfahren - auch dort ging es um Beleidigung - war er bereits siegreich. Eine Zivilkammer des Landgerichts (LG) Göttingen sprach ihm 2011 in zweiter Instanz wegen Beleidigung in vier Fällen Schmerzensgeld zu. Der umtriebige Jäger von Falschparkern müsse sich wegen seiner tausenden Anzeigen gegen Falschparker nicht beleidigen lassen, entschied das Gericht damals. In erster Instanz war er jedoch gescheitert - damals am AG Osterode.
Zehntausende Anzeigen
Im aktuellen Streitfall gegen Buster gab es zunächst noch keine Entscheidung. Der zuständige Richter habe nach einer vorläufigen Würdigung des Sachverhalts aber angedeutet, dass die Klage nur wenig Aussicht auf Erfolg habe, sagte Büermann. Voraussichtlich werde das Urteil am 29. Januar verkündet.
"Knöllchen-Horst" hat sich in den vergangenen Jahren in seiner Heimat nicht viele Freunde gemacht und immer wieder für Schlagzeilen gesorgt. Zehntausende Falschparker zeigte er bei den Behörden an, die Fälle dokumentierte er in einem eigenen Register. Dabei ging er mehr als resolut vor, zeigte unter anderem auch die Besatzung eines Rettungshubschraubers wegen Parkens auf einem Gehweg an.
Sein "Jagdrevier" weitete der mittlerweile bundesweit bekannte Rentner bereits auf Nachbarregionen aus. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg nannte ihn einen Verleumder: Wer das Hobby habe, Falschparker aufzuschreiben, gehe einer "denunziatorischen Tätigkeit" nach.
Beleidigen dürfen ihn die von ihm Angezeigten allerdings nicht, auch wenn sich Ertappte bespitzelt und angeschwärzt fühlten. Äußerungen, er sei "psychisch krank", muss der Mann einem Gericht zufolge nicht hinnehmen. Über seine Motive spekulierte die Osteroder Verkehrsbehörde einst: Vielleicht sind ihm die Ordnungshüter zu lasch, vielleicht ist es "krankhafter Ordnungssinn". Die Beamten jedenfalls bearbeiten längst nicht mehr alle Anzeigen.
"Knöllchen-Horst" kann aber nicht nur austeilen, er musste auch einstecken. Nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung wehrte er sich mit Händen und Füßen vor Gericht gegen die Zahlung, jedoch ohne Erfolg. Das Bußgeld betrug zehn Euro.
dpa/age/LTO-Redaktion
Schmerzensgeld wegen Beleidigung: . In: Legal Tribune Online, 22.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14460 (abgerufen am: 11.12.2024 )
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