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Kampfhunde: 3.000 Euro Schmerzensgeld nach Beiss-Attacke

22.10.2011

Wegen des Angriffs ihres Kampfhundes auf einen neunjährigen Jungen muss eine Hundehalterin 3.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Damit stellte ein Berliner Amtsgericht am Freitag das Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung ein.

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Die 44-Jährige übernahm im Prozess die Verantwortung für die schweren Verletzungen des Kindes. Ihr Staffordshire-Mischling hatte den Jungen mehrfach ins Gesicht gebissen. Das Kind erlitt sieben tiefe und mehrere kleine Bisswunden, die operiert werden mussten.

Die Mutter von drei Kindern beteuerte vor Gericht: "Es tut mir von Herzen leid, es hätte auch mein Kind sein können". Die Friseurin hatte ihren achtjährigen Sohn und seinen Freund in ihrer Wohnung alleingelassen, ohne den Hund wegzusperren.  Die Angeklagte hatte den Kindern strikt untersagt, das Zimmer zu betreten. Sie sah ein, dass Kinder sich nicht immer an Verbote halten.

Die Berlinerin hatte die Gefahr offenbar falsch eingeschätzt. "Der Hund hat einen Wesenstest abgelegt und war in meinen Augen nicht bösartig", sagte die Angeklagte. Der Kampfhund wurde inzwischen eingeschläfert.

Der Junge ist nach Angaben der Nebenklage weiterhin in psychotherapeutischer Behandlung. Bis auf eine kleine Narbe an der
Nase ist nichts mehr von den Bissen zu sehen. Der Schüler wirkte im Prozess recht munter. Das Geständnis der 44-Jährigen hat ihm die Aussage erspart. Offenbar hatten er und der Sohn der Angeklagten mit dem Hund gespielt oder ihn möglicherweise geschlagen. Damit müsse immer gerechnet werden, die Kinder hätten keine Schuld, betonte der Richter.

Das Strafverfahren wurde mit Zustimmung aller Prozessbeteiligten eingestellt. In einem gesonderten Zivilprozess kommen laut Gericht noch Forderungen von etwa 30.000 Euro auf die Angeklagte zu.

dpa/tko/LTO-Redaktion

 

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Kampfhunde: . In: Legal Tribune Online, 22.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4622 (abgerufen am: 25.05.2025 )

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