Der Wettermoderator darf den Namen seiner ehemaligen Geliebten vorerst nicht mehr in der Öffentlichkeit nennen. Das LG Mannheim hat eine entsprechende einstweilige Verfügung erlassen. Hiergegen wird Kachelmann nach Angaben seines Rechtsbeistands Ralf Höcker vorgehen.
Nach der einstweiligen Verfügung des Landgerichts (LG) wird dem Moderator verboten, die Antragstellerin in der Öffentlichkeit, insbesondere in seinem Buch "Recht und Gerechtigkeit - Ein Märchen aus der Provinz" sowie in Druckmedien, im Internet und in TV- und Radioübertragungen mit vollständigem Familiennamen zu benennen.
Kachelmanns Rechtsanwalt Ralf Höcker bestätigte die Zustellung der Verfügung und kündigte Widerspruch an: "Die Dame ist Radiomoderatorin, drängt sich mit allen Mitteln in die Öffentlichkeit, unter anderem mit einer Fotostrecke in der Bunten - dass man sie namentlich nicht nennen sollte, leuchtet mir nicht ein."
Claudia D. hatte Kachelmann der Vergewaltigung bezichtigt. Nach einem spektakulären Prozess war der Wetterexperte im Mai 2011 freigesprochen worden. Nach dem Ende des Prozesses hatte die Nebenklägerin der Zeitschrift "Bunte" ein Interview gegeben und auch die Veröffentlichung von Fotos erlaubt.
dpa/tko/LTO-Redaktion
Einstweilige Verfügung gegen "Recht und Gerechtigkeit": . In: Legal Tribune Online, 12.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7303 (abgerufen am: 09.12.2024 )
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