2011 untersagte das Landgericht Köln der Bild und ihrer Online-Ausgabedie Verbreitung eines Fotos, welches Jörg Kachelmann oberkörperfrei im Gefängnishof zeigte. Zu Recht, urteilte nun auch der EGMR.
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Das Urteil des OLG Köln, womit der Verlag zu einer Zahlung von 395.000 Euro verurteilt wurde, ist nun vollständig rechtskräftig. Der auszuzahlende Betrag wird wegen der zwischenzeitlich angefallenen Zinsen aber deutlich höher ausfallen.
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Ein Artikel von Alice Schwarzer über die #metoo-Debatte verletzt nicht die Persönlichkeitsrechte von Jörg Kachelmann. Die Aussage, dass Kachelmann aus "Mangel an Beweisen" freigesprochen wurde, sei von Tatsachen gedeckt, so das LG Düsseldorf.
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Jörg Kachelmann hat einen rechtskräftigen Schmerzensgeldanspruch gegen den Axel Springer Verlag wegen persönlichkeitsrechtsverletzender Berichterstattung. Eine Beschwerde gegen die nicht zugelassene Revision hat der BGH abgelehnt.
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Jörg Kachelmann geht erneut juristisch gegen Alice Schwarzer vor. Dieses Mal geht es um einen Artikel über die #metoo-Debatte. Der Wettermoderator und die Journalistin liefern sich seit Jahren Prozesse.
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Auch nach dem Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung behauptete die Staatsanwaltschaft Mannheim weiter, dass sich am angeblichen Tatmesser DNA-Spuren von Jörg Kachelmann befänden. Das darf sie nun nicht mehr.
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Der Ex-Geliebten des Wettermoderators Jörg Kachelmann droht weiterer Ärger mit der Justiz: Wegen ihrer Aussagen saß Kachelmann 132 Tage in U-Haft. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen Freiheitsberaubung.
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Kachelmann und keine Ende: In seiner Klage gegen die Staatsanwaltschaft Mannheim ist die Berufung zugelassen. Die Behörde soll sich nicht mehr zu angeblichen Beweisen äußern dürfen. Artikel lesen