Das Präsidium des obersten deutschen Verwaltungsgerichts hat am Montag den Richtern Prof. Dr. Uwe-Dietmar Berlit und Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert den Vorsitz des 10. bzw. des 8. Revisionssenats übertragen.
Seit seiner Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) im Juli 2002 gehörte Uwe-Dietmar Berlit dem unter anderem für das Fürsorgerecht, das Schwerbehindertenrecht, das Jugendhilfe- und Jugendschutzrecht und das Staatsangehörigkeitsrecht zuständigen 5. Revisionssenat an. Daneben bekleidet er das Amt des EDV-Beauftragten am BVerwG. Als Vorsitzender Richter des 10. Revisionssenats ist Berlit künftig für das Asylrecht und Abschiebungsanordnungen nach dem Ausländerrecht zuständig.
Klaus Rennert gehörte seit 2003 dem unter anderem für das Gesundheitsverwaltungsrecht, das Landwirtschaftsrecht, das Lebensmittelrecht, das Recht zur Bereinigung von SED-Unrecht, das Verkehrsrecht und das Recht der Wirtschaftsförderung zuständigen 3. Revisionssenat an. Als Vorsitzender Richter des 8. Revisionssenats ist er künftig für das Kommunalrecht, das Recht zur Regelung von Vermögensfragen, das Wirtschaftsverwaltungsrecht und das Recht der freien Berufe zuständig.
tko/LTO-Redaktion
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Justiz: . In: Legal Tribune Online, 03.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3178 (abgerufen am: 13.12.2024 )
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