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Seenotrettung im Mittelmeer: Straf­ver­fahren gegen Iuventa-Crew ein­ge­s­tellt

19.04.2024

Iuventa-Rettungsboot im Mittelmeer

Die Staatsanwaltschaft hatte der Iuventa-Crew vorgeworfen, zusammen mit libyschen Schleppern Menschen nach Italien geschmuggelt zu haben. Foto: picture alliance / ROPI | Moritz Richter.

Fast sieben Jahre nach Beschlagnahme des Seenotrettungsschiffs "Iuventa" ist das Strafverfahren gegen die damalige Crew eingestellt worden. Dies entschied ein Gericht in Trapani auf Sizilien. Es ging um Beihilfe zur illegalen Einwanderung.

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Seit August 2017 liegt die Iuventa, das Schiff der deutschen Seerettungs-NGO "Jugend rettet", im Hafen von Trapani, am Westzipfel Siziliens. Gegen vier Crewmitglieder und andere Helfer war wegen Beihilfe zur illegalen Einwanderung ermittelt worden. Ihnen war zur Last gelegt worden, mit Schleusern aus Libyen zusammengearbeitet zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte Ende Februar selbst beantragt, die Ermittlungen nicht weiterzuverfolgen. Dem hat sich das Gericht nun angeschlossen.

Nach jahrelangen Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft Trapani am 10. März 2021 Anklage gegen 21 Seenotretterinnen und -retter der Organisationen Jugend rettet, Save the Children und Ärzte ohne Grenzen erhoben, darunter die vier Deutschen Kathrin Schmidt, Dariush Beigui, Sascha Girke und Uli Tröder – alle waren in verschiedenen leitenden Funktionen auf der Iuventa aktiv, etwa als Kapitän, Fahrer der Rettungsboote oder Head of Mission. Ursprünglich richteten sich die Ermittlungen noch gegen sechs weitere Crewmitglieder, diese Verfahren wurden jedoch eingestellt. Jetzt hat das Gericht diese Entscheidung auch für die übrigen Verfahren getroffen – nach zweijährigen Vorverhandlungen und über 40 Anhörungen.

Vorwurf: "Letztes Element in der Transportkette zwischen Afrika und Europa"

Die "Iuventa" war 2016 eines der ersten privaten Schiffe zu Rettung von Geflüchteten im Mittelmeer. Nach Angaben von "Jugend rettet" half sie bis zur Festsetzung durch die Behörden mehr als 14.000 Menschen aus Seenot, die auf der sogenannten Mittelmeerroute nach Europa gelangen wollten.

Die Staatsanwaltschaft hatte den vier Crewmitgliedern unter anderem vorgeworfen, sie hätten zusammen mit libyschen Schleppern Menschen nach Italien geschmuggelt. Laut Anklage sollen sie das letzte Element in der Transportkette zwischen Afrika und Europa gewesen sein, hatte Anwalt Nicola Canestrini, der die Mitglieder der Iuventa-Crew in dem Prozess vertreten hat, bei einem Pressegespräch im Mai 2022 erklärt.

Die Beihilfe zur illegalen Migration ist in Artikel 12 des Dekrets 286/1998 vom 25. Juli 1998 (sogenanntes Einwanderungsgesetz) geregelt und wird in Italien drastisch bestraft. Bei einer Verurteilung hätten bis zu 20 Jahren Haft sowie eine Geldstrafe von 15.000 Euro je Migrantin bzw. Migrant gedroht.

Iuventa: Kriminalisierung der Seenotrettung abschaffen

Die "Iuventa"-Crew begrüßte die Entscheidung in einer Mitteilung, kritisierte jedoch, dass die Ermittlungen und das langwierige Verfahren einen großen Schaden für die Seenotrettung bedeutet hätten. "Als Ergebnis einer fehlerhaften, von politischen Motiven getriebenen Ermittlung sind Tausende Menschen im Mittelmeer gestorben oder zwangsweise ins kriegsgebeutelte Libyen zurückgeschickt worden", so Crewmitglied Girke.

"Auch wenn die Entscheidung, die Anklage fallen zu lassen, eine große Erleichterung für die Iuventa-Crew und andere Angeklagte ist, darf man nicht vergessen, dass diese Verfahren nur ein Beispiel für einen viel größeren, beunruhigenden Trend der Kriminalisierung und Repression in Europa gegen Menschen in Bewegung und diejenigen, die sich mit ihnen solidarisieren, sind", so Allison West, Legal Advisor der NGO "European Center for Constitutional and Human Rights" und Prozessbeobachterin. 

Die Iuventa-Crew fordert daher die Abschaffung der Kriminalisierung der Seenotrettung. Konkret geht es um die Regelung im italienischen Einwanderungsgesetz sowie das europäische sogenannte "Schleuser-Paket" aus dem Jahr 2002. Dieses definiert den Straftatbestand der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise oder zum unerlaubten Aufenthalt in der EU und legt entsprechende Sanktionen fest. Ein Verfahren über die Gültigkeit und Auslegung des "Schleuser-Pakets" ist derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig.

fkr/LTO-Redaktion

Mit Material der dpa

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Seenotrettung im Mittelmeer: . In: Legal Tribune Online, 19.04.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54376 (abgerufen am: 14.10.2026 )

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