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Informationsminister äußert Rassismus-Vorwurf: Auch Gambia will IStGH ver­lassen

26.10.2016

IStGH in Den Haag

OSeveno, Wikimedia Commons, CC-BY-SA 4.0, Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Der IStGH sei ein weißes Gericht zur Verfolgung Farbiger, erklärt der gambische Informationsminister. Nach Südafrika und Burundi will nun auch Gambia die Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof beenden.

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Erst in der letzten Woche kündigte die Regierung von Südafrika an, sich aus der Staatengemeinschaft zurückzuziehen, welche sich dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) unterworfen hat. Nun will auch Gambia die Zusammenarbeit aufkündigen. Das erklärte der gambische Informationsminister Sheriff Baba, der zudem schwerwiegende Vorwürfe erhob.

Der Minister bezichtigte das Gericht des gezielten Vorgehens gegen Farbige. Der IStGH sei ein "internationales, weißes Gericht zur Verfolgung und Demütigung Farbiger, insbesondere von Afrikanern". Bereits seit Jahren äußern afrikanische Staaten immer wieder Kritik an der Arbeit des Gerichtshofs, dessen Untersuchungen sich ihrer Ansicht nach zu sehr auf ihren Kontinent konzentrieren. Tatsächlich mussten sich in seiner 14-jährigen Geschichte ausschließlich Angehörige afrikanischer Staaten vor ihm verantworten.

In der Vergangenheit gab es mehrfach Differenzen über die Verfolgung und Auslieferung von afrikanischen Staatsoberhäuptern, weshalb die Afrikanische Union (AU) zwischenzeitlich auf eine Immunitäts-Klausel drang. Besondere Aufmerksamkeit erregte dabei der Fall des sudanesischen Staatschefs Omar al-Baschir. Dieser wurde unter anderem wegen Völkermordes per internationalem Haftbefehl gesucht, als er zu einem AU-Gipfel nach Südafrika reiste. Nach dem Rom-Statut, welches dem IStGH zugrunde liegt, war das Land zur Auslieferung verpflichtet; es ließ al-Baschir jedoch unbehelligt in den Sudan zurückkehren.

Austrittswelle droht, Legitimation zu schwächen

Der IStGH wurde 2002 unabhängig von internationalen Organisationen und Staatenverbunden auf der Grundlage des Rom-Statutes errichtet. Die Möglichkeit zum Austritt ist in Art. 127 Abs. 1 des Statuts geregelt; hierzu muss lediglich ein Schreiben an das Generalsekretariat der Vereinten Nationen gesendet werden.

Gambia ist nach Südafrika und Burundi das dritte afrikanische Land, welches seinen Austritt angekündigt hat. Als weitere Kandidaten gelten auch Kenia und Namibia. Experten befürchten eine Austrittswelle, welche die Legitimität des IStGH untergraben könte.

Der Vorwurf, nur in Afrika Straftaten zu verfolgen, ist nicht der einzige, dem sich der Gerichtshof in der Vergangenheit ausgesetzt sah. Auch die geringe Zahl von Urteilen (seit seiner Gründung bis heute sind es erst vier) bringt dem Gericht Kritik ein.

dpa/mam/LTO-Redaktion

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Informationsminister äußert Rassismus-Vorwurf: . In: Legal Tribune Online, 26.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20979 (abgerufen am: 14.07.2026 )

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