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Bauministerium begründet Weisung an Stadt Kerpen: Ein "über­ört­li­ches Inter­esse" am Hambi?

10.11.2021

Tagebau Hambacher Forst

(c) Britta Laser - stock.adobe.com

Nachdem der Gerichtsstreit um die Räumung des Hambacher Forsts zunächst am VG Köln sein Ende zu finden schien, wird nun doch Berufung eingelegt. Das Bauministerium begründete nun die entsprechende Weisung.

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Das Bauministerium hat seine Einmischung in den Rechtsstreit der Stadt Kerpen um die Räumung des Hambacher Forsts mit einem "überörtlichen Interesse" in der Sache begründet. Daher sei die Weisung an die Stadt, in Berufung zu gehen, auch rechtlich in Ordnung gewesen. Das geht aus einem Bericht des Ministeriums an den Landtag hervor.

Im September 2018 hatte die Stadt Kerpen mit Hilfe der Polizei den von Klimaschutzaktivist:innen besetzten Wald geräumt. Im September dieses Jahres stellte das Verwaltungsgericht Köln fest, dass die Brandschutz-Begründung damals nur vorgeschoben gewesen sei. Die Räumung sei damit rechtswidrig gewesen. Der Stadtrat forderte die Kommune auf, nicht weiter in Berufung zu gehen. Über eine Weisung des Bauministeriums über den Rhein-Erft-Kreis passierte das am Ende dann doch.

Das Ministerium begründet das unter anderem damit, dass es erst vor dem Oberverwaltungsgericht wieder juristisch im Spiel wäre und sich an dem Verfahren beteiligen könne. Indirekt unterstellt die Regierung dem Kölner Verwaltungsgericht, die Beiladung des Landes in erster Instanz verschlafen zu haben. Die Festellung eines eventuellen Verfahrensfehlers würde die Sache laut Ministerium aber auch nicht vorwärts bringen.

cp/dpa/LTO-Redaktion
 

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Bauministerium begründet Weisung an Stadt Kerpen: Ein "überörtliches Interesse" am Hambi? . In: Legal Tribune Online, 10.11.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46613/ (abgerufen am: 21.03.2023 )

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