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Rechtsgutachten zum E-Sport: "Kein Sport im Sinne des gel­tenden Rechts"

27.08.2019

E-Sport (Symbol)

(c) PooMtyKunG - stock.adobe.com

Der DOSB sieht sich durch ein von ihm in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten bestärkt: E-Sport sei kein Sport, weil die körperlichen Anforderungen nicht hoch genug seien. Erstellt hat es ein ehemaliger BFH-Richter.

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E-Sport ist kein Sport - zu diesem Schluss kommt ein 120 Seiten umfassendes Gutachten, das der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) bei dem Düsseldorfer Juristen und Vorsitzenden Richter am Bundesfinanzhof a.D. Peter Fischer in Auftrag gegeben hatte. Der Begriff Sport sei "durch die langjährige Rechtsprechung im traditionellen Sinne der Anforderungen an die Körperlichkeit konkretisiert", heißt es in dem Dokument, das der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt. Jegliches Spiel an der Konsole falle nicht unter diesen und sei "kein Sport im Sinne des geltenden Rechts".

Dem Verlangen des E-Sports, als gemeinnützig anerkannt zu werden und damit unter anderem steuerliche Vorteile zu genießen, erteilt das Gutachten damit eine Absage. Die DOSB-Vorstandsvorsitzende Veronika Rücker teilte der dpa auf Anfrage mit: "Das Gutachten bestätigt insofern unsere konsequente Ablehnung zur Aufnahme von E-Sport in den organisierten Sport."

Seitdem die Bundesregierung im Frühjahr 2018 die Förderung des E-Sports in ihren vorläufigen Koalitionsvertrag geschrieben und sogar von der "Schaffung einer olympischen Perspektive" gesprochen hatte, gibt es den Streit um die Anerkennung des E-Sports als Sport. Die Politik ruderte allerdings zurück und verwies auf die Autonomie der Verbände bei der Anerkennung von Sportarten.

Gutachten: "E-Sport-Branche in anderer Galaxis"

Der DOSB unterscheidet seit dem Herbst vergangenen Jahres beim E-Sport zwischen Sportartensimulationen wie dem Fußballspiel FIFA, die sich eng am eigentlichen Sport orientieren und für Vereine und Verbände Potenzial für deren Weiterentwicklung böten, und den von ihm als E-Gaming bezeichneten sportfernen Spielen wie etwa Counter Strike, League of Legends oder virtuelle Kartenspiele. 

An diesem Punkt stellt sich das nun vorliegende Gutachten allerdings der Auffassung des DOSB entgegen, diese vorgenommene Unterscheidung sei rechtlich nicht belastbar, heißt es darin. "Das ist das Ende von E-Gaming als realitätsferne Wortschöpfung zur Spaltung der E-Sport-Bewegung", hieß es vom Präsidenten des E-Sport-Bunds Deutschland (ESBD), Hans Jagnow, auf Anfrage der dpa.

Felix Falk, Geschäftsführer des Verbands der deutschen Games-Branche, teilte mit: "Das Auftragsgutachten des DOSB macht klar: Die Einheit des E-Sports ist nicht verhandelbar." Der Sportbund müsse jetzt entscheiden, ob er E-Sports in seiner Breite anerkennen will, "oder ob er weiter die Augen vor der Zukunft verschließt".

DOSB-Chefin Rücker betonte hingegen: "Eine Überprüfung der inhaltlichen, vom DOSB vorgeschlagenen Unterteilung in virtuelle Sportarten und E-Gaming war nicht Auftrag des Gutachtens." Sie kündigte an, in weitere Gespräche mit den DOSB-Mitgliedern und der Politik einzusteigen. Im Gutachten heißt es allerdings, dass sich "die E-Sport-Branche in einer anderen Galaxis bewegt. Die Gegensätze sind - und erscheinen nicht nur - unüberbrückbar."

Jagnow kritisierte zudem zentrale Punkte des Gutachtens. "Viele vom DOSB anerkannte Sportarten wie Sportschießen, Tischfußball oder Darts definieren sich über die Präzision der Bewegung, nicht den Umfang." E-Sport unterschiedlich zu behandeln, sei vor dem Hintergrund des Gleichheitsgrundsatzes nicht tragbar.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Rechtsgutachten zum E-Sport: . In: Legal Tribune Online, 27.08.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37273 (abgerufen am: 13.06.2026 )

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