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Gesetzgebung: Familienpflegezeitgesetz verabschiedet

20.10.2011

Berufstätige sollen Familienangehörige künftig leichter zu Hause selbst pflegen können. Der Bundestag stimmte am Donnerstag dem Gesetz zur Familienpflegezeit zu. Vom 1. Januar 2012 an haben Beschäftigte so die Möglichkeit, ohne allzu große Gehaltsseinbußen für zwei Jahre ihre Arbeitszeit zu verringern.

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Das Gesetz sieht vor, dass Beschäftigte für maximal zwei Jahre ihre Wochenarbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren können, um mehr Zeit zur Pflege eines nahen Angehörigen zu haben. Gehaltseinbußen sollen durch eine Lohnaufstockung abgefedert werden. Wer zum Beispiel befristet von einer Vollzeit- auf eine Halbzeitstelle wechselt, soll 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens erhalten.

Nach Ablauf der Pflegephase und der vollen Rückkehr in den Beruf bekommen Beschäftigte allerdings weiter nur das reduzierte Gehalt, bis der gezahlte Vorschuss abgearbeitet ist. Wer die Regelung in Anspruch nimmt, muss zudem für diesen Zeitraum eine Versicherung abschließen. Damit sollen vor allem für kleinere Firmen die Ausfallrisiken im Falle einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeit verringert werden.

Den Vertrag über die Teil-Freistellung müssen Beschäftigte direkt mit ihrem Arbeitgeber schließen. Das Gesetz schafft dafür lediglich einen Rahmen, verschafft aber keinen Anspruch auf die Familienpflegezeit.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

 

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Gesetzgebung: . In: Legal Tribune Online, 20.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4613 (abgerufen am: 06.12.2025 )

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