Die Bundesregierung plant an vielen Stellen Änderungen des Vierten Sozialgesetzbuches. Dies ergibt sich aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs.17/1684), der am Donnerstag in erster Lesung beraten wird. Vorgesehen sind unter anderem die Schaffung eines Anhörungsrechts für Gewerkschaften zum Elena- Datensatz, Fristsetzungen für die Fusion einzelner Berufsgenossenschaften und die Vereinfachung des Verfahrens bei Entscheidungen über die Prozesskostenhilfe.
Darüber hinaus herrscht durch Fusionen von Trägern ein Bedarf an redaktionellen Änderungen. Grund für den Entwurf sind zahlreiche Anregungen seitens des Bundesrechnungshofes, des Petitionsausschusses, der Arbeitgeber und Gewerkschaften sowie der Sozialversicherungsträger und der Rechtsprechung.
Der Bundesrat kritisiert in seiner Stellungnahme die Pläne der Bundesregierung. Vielfach seien diese nicht weitreichend genug. So beschränke die Bundesregierung beispielsweise das Anhörungsrecht nur auf den Deutschen Gewerkschaftsbund. Ein solches Recht solle aber allen Gewerkschaften zustehen.
Gesetzentwurf: . In: Legal Tribune Online, 17.05.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/552 (abgerufen am: 04.12.2024 )
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