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GFF stellt Eckpunkte vor: Acco­unt­sperren gegen Hass im Netz

13.12.2022

Ulf Buermeyer

"Wir dürfen dem Hass auf Twitter, Facebook und Co. nicht das Feld überlassen", fordert Ulf Buermeyer, Vorsitzender der GFF. Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck

Die bisherigen Instrumente können die Menschen vor Hass im Netz nicht schützen, findet die Gesellschaft für Freiheitsrechte - und macht sich für die Möglichkeit der Accountsperren stark.

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Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) hat am Dienstag Eckpunkte für ein Digitales Gewaltschutzgesetz vorgestellt. Darin fordert sie die Möglichkeit gerichtlicher Accountsperren, um ein effektives Mittel gegen Hass im Netz zu schaffen.

Mit dem Vorstoß wolle sie einen Impuls dafür setzen, dass die Ampel-Koalition - wie im Koalitionsvertrag angekündigt - gegen digitale Gewalt aktiv werde, so die GFF. Weil die Zeit für effektiven Gewaltschutz dränge, arbeite sie im Rahmen der Marie-Munk-Initiative an einem Gesetzentwurf mit konkreten Schutzmechanismen.

"Wir dürfen dem Hass auf Twitter, Facebook und Co. nicht das Feld überlassen", fordert Ulf Buermeyer, Vorsitzender der GFF. "Die bisherigen Instrumente können die betroffenen Menschen nicht schützen – daher muss die Politik nun endlich liefern! Eine Rechtsgrundlage für gerichtliche Accountsperren ist längst überfällig. Accountsperren sind wirksam, denn sie setzen keine Klarnamen voraus, erfordern keine unnötigen Überwachungsmaßnahmen, sind rechtsstaatlich sauber und zügig umsetzbar."

"Accountsperren können das Blatt wenden"

Zwar verpflichte das 2017 eingeführte NetzDG Plattformbetreiber theoretisch dazu, offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden zu löschen. In der Realität blieben Beschwerden bei Plattformen aber oft folgenlos, so die GFF. So sei im Rahmen des laufenden Verfahrens des baden-württembergischen Antisemitismus-Beauftragten Michael Blume gegen Twitter vor dem Landgericht Frankfurt bekannt geworden, dass die Bundesregierung bestimmte Pflichten des NetzDG gegenüber Twitter gar nicht durchsetze. Auch die Strafverfolgung sei kein wirksames Mittel, um akute Bedrohungen oder Beleidigungen schnell abzustellen. Die Identität der Beschuldigten sei im Internet meist nicht aufzudecken, die Verfahren dauerten Jahre.

"Wir müssen endlich die Betroffenen in den Mittelpunkt stellen und empowern: Daher müssen zum einen Beratungsangebote ausgebaut werden. Außerdem sollen auch Beratungsorganisationen Gewaltschutzanträge vor Gericht stellen können", so Sina Laubenstein, Koordinatorin der Marie-Munk-Initiative bei der GFF. "Bislang sind Betroffene oft zum Warten verdammt: Auf das schleppende Strafverfahren, auf eine Reaktion von Twitter & Co. Accountsperren können das Blatt wenden: Betroffene können sie selbst bei Gericht beantragen."

Ein aktuelles, von der GFF in Auftrag gegebenes europarechtliches Gutachten von Prof. Dr. Marc Cole bestätige, dass eine nationale Regelung zu gerichtlich angeordneten Accountsperren auch mit dem Digital Services Act der EU zu vereinbaren sei, heißt es weiter.

Generalklauseln mit Regelbeispielen sollen Accountsperren, aber auch ein Vorgehen gegen ganz unterschiedliche Ausprägungen digitaler Gewalt ermöglichen. Die GFF erwarte, "dass das Bundesjustizministerium zeitnah das im Koalitionsvertrag angekündigte Digitale Gewaltschutzgesetz vorlegt und den Vorschlag von gerichtlichen Accountsperren aufgreift."

pab/LTO-Redaktion

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GFF stellt Eckpunkte vor: . In: Legal Tribune Online, 13.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50459 (abgerufen am: 18.06.2025 )

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