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Schadensersatz nach Germanwings-Absturz: Hin­ter­b­lie­bene wollen in den USA klagen

12.10.2015

Trauernde auf Friedhof (Symbolbild)

© bramgino - fotolia.com

In den Streit um Schadensersatz für die Hinterbliebenen der Germanwings-Katastrophe soll Bewegung kommen. Die Familien der Absturzopfer wollen in den USA auf Entschädigung klagen.

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Mit großer Mehrheit hätten sich die Hinterbliebenen der Opfer am Samstag dafür ausgesprochen, ihre juristischen Vertreter mit einem entsprechenden Mandat zu versehen, sagte Luftfahrt-Anwalt Elmar Giemulla am Sonntag. Seine Kanzlei vertritt 39 Familien, die bei dem Absturz von Flug 4U9525 über den französischen Alpen einen Angehörigen verloren haben.

Giemulla bestätigte Medienberichte, wonach am Samstag mehr als 100 Hinterbliebene in einem Hotel über das weitere Vorgehen gegen die Germanwings-Muttergesellschaft Lufthansa beraten hatten. Neben seinen eigenen Mandanten seien die meisten der in Deutschland lebenden Hinterbliebenen zu dem Treffen gekommen.

"Die Stimmung war eindeutig", sagte Giemulla. Weil man gegen das "sehr restriktive Verhalten" der Lufthansa-Anwälte in Deutschland nicht weiterkomme, sprachen sich die Angehörigen seinen Angaben nach dafür aus, auch in den USA für Entschädigungen zu streiten. Ein Germanwings-Sprecher teilte am Sonntag auf Anfrage der Deutschen Presseagentur mit, von etwaigen Klagen in den USA habe man bislang nur aus Medienberichten gehört, bislang aber keine weiteren Informationen erhalten. Der Absturz hatte der generellen Diskussion über ein Schmerzensgeld für Angehörige neue Brisanz verliehen.

Ob die Familien ihre Drohung ernst machen, ist nach Angaben Giemullas offen: "Wir werden nun erstmal auf dieser Grundlage weiter mit der Gegenseite verhandeln", sagte er. Über die genauen Pläne und die juristische Konstruktion sei mit den Angehörigen Stillschweigen vereinbart worden. Es sei bereits geprüft, dass eine etwaige Klage Aussichten hätte, von einem US-Gericht angenommen zu werden.

Überwiegend Einigung bei materiellen Schäden

Schon als sich Wochen nach dem Unglück unterschiedliche Vorstellungen um Schadensersatzansprüche abzeichneten, hatte Giemulla mit dem juristischen Gang nach Übersee gedroht. Die US-Justiz sehe Klagen auf "emotionalen Schadensersatz" vor, hatte er damals erläutert.

Seither konnten sich Opfer-Anwälte und der Germanwings-Mutterkonzern Lufthansa nicht auf Schmerzensgeld-Zahlungen einigen: Für jedes Opfer war nach Germanwings-Angaben eine Soforthilfe von 50.000 Euro gezahlt worden. Dazu sollen 25.000 Schmerzensgeld für jeden Toten gezahlt werden. Nächste Angehörige sollten ohne weitere Prüfung 10.000 Euro bekommen. Dies lehnten die Opfer-Anwälte als zu niedrig ab.

Außerdem hätten die Opferfamilien die Möglichkeit, materielle Schäden infolge des Unglücks ersetzt zu bekommen. In den meisten Fällen sei es gelungen, sich über solche Zahlungen, die etwa Verdienstausfall betreffen können, zu einigen, sagte der Germanwings-Sprecher.

Die Germanwings-Maschine war bei Flug 4U9525 auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf an einem Berg zerschellt. Die Ermittler halten es für erwiesen, dass der Copilot das Flugzeug absichtlich auf Crashkurs steuerte. Für die Haftung des Unternehmens spielt dies laut Giemulla keine Rolle. Alle 150 Menschen an Bord starben. Nach dem Absturz hatte die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft ermittelt.

dpa/age/LTO-Redaktion

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Schadensersatz nach Germanwings-Absturz: . In: Legal Tribune Online, 12.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17167 (abgerufen am: 13.01.2026 )

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