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Justizauflagen im Strafverfahren: 18 Mil­lionen Euro für gute Zwecke in Bayern

08.05.2017

Geldscheine und -münzen

© eyetronic - Fotolia.com

Das Rote Kreuz, Greenpeace und der Deutsche Alpenverein, aber auch die Tafeln, Bergwachten und Feuerwehren: Mit Geldauflagen in Strafverfahren unterstützt die Justiz gemeinnützige Organisationen. In Bayern steigen die Summen erheblich.

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Gemeinnützige Organisationen profitieren immer mehr von Geldauflagen der bayerischen Justiz in Strafverfahren. Im vergangenen Jahr kamen nach Angaben des Justizministeriums in München rund 18 Millionen Euro zusammen. 2014 und 2015 waren es jeweils knapp 17 Millionen Euro. Zum Vergleich: Im Jahr 2010 betrug die Summe hingegen nur gut 5 Millionen Euro.

Warum die Zahlen so deutlich gestiegen sind, konnte ein Sprecher des Ministeriums nicht sagen. Mögliche Ursachen könnten die Inflation sein, der allgemeine Anstieg von Verfahrenszahlen und der Anzahl der Entscheidungen, die Geldauflagen enthalten. Zudem bestehe die Möglichkeit, dass die Verantwortlichen immer mehr Geld gemeinnützigen Einrichtungen zuweisen als der Staatskasse.

Solche Geldauflagen können Staatsanwaltschaften und Gerichte etwa als Bewährungsauflage anweisen oder wenn von der Verfolgung einer Straftat abgesehen wird. Entsprechende Regelungen finden sich auch im Betäubungsmittel- und im Jugendgerichtsgesetz.

Auch kleineren Organisationen fließt Geld zu

Zu den geförderten Einrichtungen zählen das Bayerische Rote Kreuz, Greenpeace und der Deutsche Alpenverein. Aber auch lokale Tafeln, Bergwachten, Feuerwehren und Vereine profitieren von den Geldern. Das Ministerium listet für das vergangene Jahr 1089 Positionen auf 51 DIN-A4-Seiten auf. Darunter sind beispielsweise das Waldorfkinderhaus in der Blumenau mit einem Betrag von 1.350 Euro, die Zoologische Gesellschaft Hochfranken 1907 mit 11.610 Euro und der Hospizverein im Pfaffenwinkel, der 600 Euro bekommen hat.

"Zum Zweck der Information der Richter und Staatsanwälte über in Betracht kommende gemeinnützige Einrichtungen werden in Bayern durch die Präsidenten der Oberlandesgerichte und der Landgerichte Listen geführt", erklärte der Ministeriumssprecher. Allerdings dürfen die Gelder auch an andere gemeinnützige Einrichtungen gehen. "Bei den Gerichten folgt dies zwingend schon daraus, dass die Auswahl der jeweils zu begünstigenden Einrichtung in richterlicher Unabhängigkeit erfolgt; Weisungen kommen hier von vornherein nicht in Betracht."

Die gesammelten Daten sind abhängig von Rückmeldungen der Empfänger und können daher unvollständig sein. Insgesamt gibt es in dem System aber viele Kontrollinstanzen: So wird die Gemeinnützigkeit der Einrichtung überprüft. Bei Zuweisungen durch die Staatsanwaltschaft gibt es zudem ein Vier-Augen-Prinzip, indem die Abteilungsleiter die Entscheidungen abzeichnen müssen. Außerdem akzeptiert das in Bayern flächendeckend eingesetzte IT-Verfahren web.sta den Angaben zufolge nur Zuweisungen an dort eingetragene Empfänger.

dpa/nas/LTO-Redaktion

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Justizauflagen im Strafverfahren: . In: Legal Tribune Online, 08.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22855 (abgerufen am: 17.04.2026 )

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