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8480

FG Düsseldorf zum Tanken im Ausland: EuGH soll über Nachrüsttanks entscheiden

08.04.2013

Fuhrunternehmer und Speditionen lassen ihre Lkws häufig mit größeren Kraftstofftanks nachrüsten. Dies kann allerdings zu Problemen führen, wenn das Unternehmen auch im europäischen Ausland tanken lässt und mit dem getankten Kraftstoff nach Deutschland fährt. Der Zollsenat des FG Düsseldorf hat einen derartigen Fall nun dem EuGH vorgelegt.

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In dem Verfahren geht es um einen Lkw, in dem der ursprüngliche Tank versetzt und zusätzlich ein weiterer Tank mit einem Fassungsvermögen von 780 Litern eingebaut wurde. Der Umbau war notwendig, um den Lkw mit Containern beladen zu können. Eine entsprechende Umrüstung durch den Hersteller wäre nicht üblich gewesen. Die Spedition, die das Fahrzeug nutzte, betankte es in den Niederlanden. Nach den Betankungen überquerte der Fahrer des Fahrzeugs unmittelbar die Grenze für Fahrten innerhalb von Deutschland. Die Zollverwaltung setzte daraufhin gegenüber der Spedition Energiesteuer für den in den beiden Tanks eingeführten Diesel fest. Es greife keine Steuerbefreiung ein, da beide Tanks nicht serienmäßig eingebaut worden seien. Dagegen klagte die Spedition.

Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) den Fall zur Entscheidung vorgelegt. Zwar sei Energiesteuer festzusetzen, wenn Dieselkraftstoff ins Inland verbracht werde. Allerdings sei der Kraftstoff von der Steuer befreit, wenn und soweit er in einem regulären, vom Hersteller eingebauten Tank befördert werde. Nachträglich eingebaute, vergrößerte oder weitere Tankbehälter fielen nicht unter die Steuerbefreiung. Es sei aber europarechtlich zweifelhaft, ob nur vom Hersteller des Fahrzeugs eingebaute Tanks von der Steuerbefreiung erfasst würden. Es spreche daher vieles dafür, die Steuerbefreiung auch auf von Vertragshändlern oder Karosseriebauern eingebaute Behälter zu erstrecken. Zudem handele es sich beim Tanken im Ausland in diesen Fällen nicht um einen typischen Fall eines steuerlichen Missbrauchs, sondern um die Nutzung der Preisunterschiede in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten (Az. 4 K 3691/12 VE).

mbr/LTO-Redaktion

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FG Düsseldorf zum Tanken im Ausland: . In: Legal Tribune Online, 08.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8480 (abgerufen am: 09.02.2026 )

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