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Ferdinand von Schirachs erstes Theaterstück "Terror": Zuschauer ent­scheiden über Frei­spruch oder lebens­lang

05.10.2015

Timo Weisschnur als Angeklagter Lars Koch

Foto: Arno Declair

In Berlin musste das Publikum durch verschiedene Türen gehen, in Frankfurt mit einer Fernbedienung abstimmen: In dem Gerichtsdrama "Terror" von Ferdinand von Schirach entscheiden die Zuschauer, wie das Stück ausgeht.

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Das erste Theaterstück des erfolgreichen Autors wurde am Samstag an zwei Häusern zeitgleich uraufgeführt. Mindestens 14 Bühnen wollen das Stück noch in dieser Saison nachspielen. Von Schirach, der als Strafverteidiger arbeitet, wurde mit Kurzgeschichten berühmt, die auf wahren Fällen aus seiner Kanzlei beruhen. Er schrieb die Bücher "Verbrechen", "Schuld" und "Tabu"). Auch als Theaterautor bleibt er der Justiz treu.

Angeklagt ist ein Kampfpilot der Bundeswehr. Lars Koch hatte den Befehl, ein von Terroristen entführtes Passagierflugzeug vom Kurs abzubringen. Als das nicht gelang, entschied er eigenmächtig, die Maschine abzuschießen. Sie drohte auf das Münchner Fußballstadion zu stürzen, in dem 70.000 Besucher ein Länderspiel verfolgten. Nun steht er wegen 164-fachen Mordes vor Gericht.

Am Deutschen Theater lag die Regie in den Händen des Gastregisseurs Hasko Weber. Der Generalintendant des Weimarer Nationaltheaters ist bekannt für asketische Inszenierungen und war mit dem Stück in seinem Element. Im kargen Bühnenraum, in dem es nur Stuhl, Tisch und ein Waschbecken an grauer Betonwand gibt, lässt er seine Darsteller tatsächlich nur als Redner auftreten. Am Schauspiel Frankfurt, wo Intendant Oliver Reese inszenierte, sitzen die Prozessbeteiligten statisch vor einer Holztäfelung hinter Tischen.

Wo liegen die Grenzen des GG?

Action sieht anders aus. Dass das Stück trotzdem ein gutes ist, liegt an der Trageweite des Themas - und am Mut, Fragen zu stellen, ohne sie selbst zu beantworten. Spätestens bei den Schlussplädoyers geht es um Grundsätzliches: um das Verhältnis von Recht und Moral, die Grenzen des Grundgesetzes (GG) und die Frage, ob die Waffen des Rechtsstaats zu stumpf sind angesichts des globalen Terrorismus.

In Frankfurt glänzt die großartige Constanze Becker als verhärmte Hinterbliebene, Bettina Hoppe ist die kopfgesteuerte Anklägerin, Max Mayer kommt als emotionaler Alt-68er-Anwalt mit Fahrradhelm unterm Arm zu spät zur Verhandlung.

In Berlin ist Almut Zilcher die gestrenge Vorsitzende, Timo Weisschnur der nur im allerletzten Augenblick in die Enge getriebene Angeklagte und Franziska Machens die beredte Staatsanwältin. Sie ist die einzige, die aus dem strengen Konzept auch mal ausbrechen darf und das Rumpelstilzchen gibt.

Mord oder Heldentum?

Wäre es den Passagieren in letzter Sekunde vielleicht gelungen, das Cockpit zu stürmen? Und wieso kam eigentlich keiner auf die Idee, das Stadion zu evakuieren? Je tiefer die Anklage bohrt, desto fragwürdiger erscheint das "gottgleiche" Eingreifen des Piloten. Durfte, musste er 164 Unschuldige töten, um 70.000 zu retten, war es Mord oder Heldentum? Die Entscheidung liegt beim Publikum.

In Berlin legt das Gericht am Schluss eine Beratungspause für die Schöffen ein. Nach einem Gläschen im Foyer müssen sie sich dann - ähnlich wie beim Hammelsprung im Parlament - entscheiden, ob sie durch die mit einem großen "Schuldig" gekennzeichnete Tür an ihre Plätze zurückkehren oder auf "Unschuldig" plädieren.

In Frankfurt bekommen sie vor der pausenlosen Vorstellung ein kleines Kästchen in die Hand gedrückt. Wer die 1 drückt, ist für Verurteilung, die 2 steht für Freispruch. Das Ergebnis erscheint beim "Richter" auf dem Laptop.

Am Samstag wurde nirgendwo die Variante "schuldig" gespielt. In beiden Städten votierten die Zuschauer für Freispruch - in Berlin klar mit 255 zu 207 Stimmen, in Frankfurt knapper mit 240 zu 230 Stimmen. Großer Applaus in beiden Häusern für Schauspieler und Regie - vor allem aber für den Autor, der sich in Berlin kurz auf der Bühne blicken ließ. In Frankfurt musste ein Foto reichen.

Die Zuschauer gingen nach Hause mit ihrer persönlichen Entscheidung und dem Schlusswort des Richters: "Auch wenn es schwer zu ertragen ist, müssen wir doch akzeptieren, dass unser Recht offenbar nicht in der Lage ist, jedes moralische Problem widerspruchsfrei zu lösen."

dpa/age/LTO-Redaktion

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Ferdinand von Schirachs erstes Theaterstück "Terror": . In: Legal Tribune Online, 05.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17098 (abgerufen am: 16.09.2026 )

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