Druckversion
Freitag, 13.06.2025, 21:16 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/eugh-schlussantraege-c14917-filesharing-internet-anschluss-familie-haftung
Fenster schließen
Artikel drucken
28997

Generalanwalt zu Filesharing über den Familien-Anschluss: Familie schützt vor Strafe nicht

06.06.2018

Filesharer verrät seine Familie nicht (Symbol)

© Elnur - stock.adobe.com

Nach Ansicht des EuGH-Generalanwalts darf das Recht auf Achtung des Familienlebens nicht das Eigentumsrecht aushebeln. Beim Filesharing sollen Inhaber von Internetanschlüssen auch dann haften, wenn die Familie den Anschluss mitbenutzt.

Anzeige

Der Inhaber eines Internetanschlusses kann aus Sicht des zuständigen EU-Gutachters auch dann für illegales Filesharing haften, wenn Familienangehörige Zugriff auf den Anschluss hatten. Das Grundrecht auf Schutz des Familienlebens dürfe nicht die Haftung für Urheberrechtsverletzungen aushebeln, argumentierte Generalanwalt Maciej Szpunar am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das geht aus seinen Schlussanträgen zu einem Fall aus München hervor, die am Mittwoch in Luxemburg veröffentlicht wurden (Rechtssache C-149/17).

Der Verlag Bastei-Lübbe hatte gegen einen Mann geklagt, von dessen Anschluss aus ein Hörbuch anderen Internetnutzern über eine Tauschbörse zum Herunterladen angeboten wurde. Der Inhaber bestreitet das und argumentiert, dass auch seine Eltern Zugriff auf den Anschluss gehabt hätten. Das mit dem Fall beschäftigte Landgericht (LG) München I neigte eigentlich dazu, eine Haftung des Anschlussinhabers anzunehmen, sah sich aber wegen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) daran gehindert. Dieser hatte entschieden, dass wegen des Schutzes von Ehe und Familie keine Auskunft über die Nutzung durch Angehörige gegeben werden muss. Es reicht laut BGH aus, wenn der Anschlussinhaber offenlege, wer bei ihm zu Hause zum Zeitpunkt der Rechtsgutsverletzung noch alles Zugang zum Internet hatte. Das LG hatte den Fall dann nach Luxemburg verwiesen.

Sekundärhaftung für Anschlussinhaber

Sollte das unter dem Schutze des Familienlebens zuerkannte Recht des Anschlussinhabers, Auskunft über die möglichen Täter der Urheberrechtsverletzung zu verweigern, den Rechteinhaber tatsächlich daran hindern, Ersatz für den erlittenen Schaden zu erhalten, würde das den Wesensgehalt des Rechts dieses Inhabers am geistigen Eigentum beeinträchtigen, befand nun der Generalanwalt. In diesen Fällen müsste das Eigentumsrecht Vorrang vor dem Recht auf Achtung des Familienlebens haben.

Sollte dagegen ein solcher Eingriff in das Familienleben nach Ansicht des nationalen Gerichts unzulässig sein, müsste laut Generalanwalt der Inhaber des Internetanschlusses für die Urheberrechtsverletzung haftbar gemacht werden. Eine solche Sekundärhaftung sei im deutschen Recht möglich, wie die Loud-Entscheidung des BGH zeige. Nach der Entscheidung, die später als die Vorlage des LG München I erging, sind Eltern verpflichtet, den Namen ihres Kindes zu nennen, wenn sie wissen, dass und gegebenenfalls welches Kind für das illegale Verbreiten verantwortlich ist. Andernfalls haften sie selbst.

Im vorliegenden Fall müsse das Münchner Gericht zudem prüfen, ob der Beklagte das Grundrecht nur vorbringe, um sich selbst zu schützen. In der Vorinstanz hatte er bereits angeführt, seine Eltern nutzten seiner Kenntnis nach die Tauschbörse nicht. 

Ein Urteil in dem Fall dürfte in den kommenden Monaten fallen. Die EuGH-Richter folgen der Einschätzung der Gutachter häufig, aber nicht immer.

acr/LTO-Redaktion 

mit Materialien der dpa

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Generalanwalt zu Filesharing über den Familien-Anschluss: . In: Legal Tribune Online, 06.06.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28997 (abgerufen am: 13.06.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Urheber- und Medienrecht
    • Filesharing
    • Haftung
    • Internet
    • Medien
    • Störerhaftung
    • Urheber
  • Gerichte
    • Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Die weltbekannten Simpsons 13.06.2025
Urheber

Disney und Universal klagen gegen Midjourney:

Hol­ly­wood-Stu­dios ziehen gegen KI-Bilder vor Gericht

Von Darth Vader bis Homer Simpson: Disney und Universal klagen gemeinsam gegen den KI-Bildgenerator Midjourney. Der Vorwurf: Die Plattform verletze beim Erzeugen und Verbreiten von Bildern das Urheberrecht an den legendären Filmfiguren.

Artikel lesen
Drei Personen in einem eleganten Raum, offenbar in Diskussion. Elegante Ausstattung und formelle Kleidung dominieren das Bild. 12.06.2025
Medien

Der zweite Tag im Compact-Prozess:

"Unsere guten alten Gast­ar­beiter"

Das rechtsextreme Magazin Compact versuchte vor dem BVerwG zu beweisen, dass es Ausländer gar nicht generell ablehnt. Die Diskussion um die Verhältnismäßigkeit des Verbots blieb wenig erhellend. Das Urteil wird noch im Juni verkündet.

Artikel lesen
Ein BMW (jaja, kein X3, wissen wir) in einer Waschstraße 06.06.2025
Schadensersatz

BGH verneint Schadensersatzanspruch:

Wasch­an­lage reißt einem Auto den Tank­de­ckel ab

"Tank- und Wartungsklappen müssen sicher verriegelt sein": Nach diesem Hinweis fuhr ein BMW-Fahrer in die Waschanlage. Danach war sein Auto zwar sauber, aber auch kaputt. Die Betreiberin der Waschanlage muss dafür nicht zahlen, so der BGH.

Artikel lesen
Sylt-Video 27.05.2025
Medien

OLG München sieht unzulässige Berichterstattung:

Bild ver­liert wegen Sylt-Videos auch in zweiter Instanz

Schon in erster Instanz hatte Bild wegen der Berichterstattung zum ausländerfeindlichen "Sylt-Video" eine Niederlage einstecken müssen. Das OLG München bestätigte die Entscheidung nun. Die unverpixelte Verbreitung war unzulässig.

Artikel lesen
Das Bild zeigt den Eingang des BND mit einem Banner, das zur Mitarbeit einlädt, und reflektiert aktuelle sicherheitspolitische Themen. 25.05.2025
Auskunftsrecht

Gescheiterte Corona-Aufklärung gegen den BND vor dem Bundesverwaltungsgericht:

Mit China in Intran­s­pa­renz ver­eint

Der BND hatte schon 2020 Hinweise auf einen Laborursprung von Covid-19. Doch welche? Das Bundesverwaltungsgericht lehnt einen Auskunftsanspruch ohne Rücksicht auf das öffentliche Interesse ab. Eine fatale Entscheidung, meint Johannes Caspar. 

Artikel lesen
LTO erhält bei den B2B Media Days 2025 gleich zwei Auszeichnungen 23.05.2025
In eigener Sache

In eigener Sache:

LTO gewinnt Preise für besten Pod­cast und besten News­letter

Gleich in zwei Kategorien hat der Verein Deutsche Fachpresse LTO zum Sieger gekürt. Es gewannen der Podcast "Die Rechtslage" und der Newsletter "LTO Daily". Die Jury lobte, LTO mache Recht verständlich und bleibe dabei trotzdem präzise.

Artikel lesen
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
Staats­an­wäl­tin (Rich­te­rin auf Pro­be) / Staats­an­walt (Rich­ter auf Pro­be)...

Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg , Neu­rup­pin

Logo von CMS Deutschland
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) für den Be­reich Me­di­en- und Ur­he­ber­recht

CMS Deutschland , Ham­burg

Logo von ARQIS
Prak­ti­kan­ten (m/​w/​d) AR­QIS Sum­mer School 2025

ARQIS , Düs­sel­dorf

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt mit Be­ruf­s­er­fah­rung (w/m/d) IT-Recht, E-Com­mer­ce und di­gi­ta­le...

Osborne Clarke GmbH & Co. KG , Köln

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von Oppenhoff
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) al­le Fach­be­rei­che

Oppenhoff , Frank­furt am Main

Logo von HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB
Stu­die­ren­de m/w/d (1. – 3. Fach­se­mes­ter) mit In­ter­es­se an Künst­li­cher...

HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB , Ber­lin

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt mit Be­ruf­s­er­fah­rung (w/m/d) IT-Recht, E-Com­mer­ce und di­gi­ta­le...

Osborne Clarke GmbH & Co. KG , Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fortbildung Sportrecht im Selbststudium/ online

13.06.2025

Betriebsverfassungsrechtliches Kolloquium II

16.06.2025, Bonn

Bankrechtstag 2025 in Frankfurt am Main – Hybrides Format: Teilnahme vor Ort und Online –

27.06.2025, Frankfurt am Main

Green Legal Lab 2025

29.08.2025, Berlin

DRK-Sommerschule im Humanitären Völkerrecht

25.08.2025, Strausberg

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH