Druckversion
Dienstag, 19.05.2026, 14:25 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/eugh-c-422-19-c-423-19-rundfunkbeitrag-bar-geld-gesetzgebung-kompetenz
Fenster schließen
Artikel drucken
42949

EuGH-Generalanwalt zum Rundfunkbeitrag: Bares ist Wahres

von Manuel Göken

29.09.2020

Beitragsformular Rundfunkbeitrag

(c) nmann77 - stock.adobe.com

Nach dem EuGH-Generalanwalts darf der Rundfunkbeitrag auch in bar bezahlt werden. Eine deutsche Regelung für ein Recht auf Barzahlung sei zwar europarechtswidrig. Dennoch dürfte eine solche nur ausnahmsweise ausgeschlossen werden.

Anzeige

In einem Streit über die Barzahlung des deutschen Rundfunkbeitrags hat der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten grundsätzlich Scheine und Münzen annehmen müssen. Seiner Ansicht nach verstoße eine deutsche Norm für ein Recht auf Bargeldzahlung zwar gegen europäisches Recht. Dennoch könne die physische Zahlung nur in Ausnahmefällen begrenzt werden, heißt es in den Schlussanträgen vom Dienstag (Rechtssachen C-422/19 und C-423/19).

Zwei Wohnungsinhaber aus Hessen wehrten sich gegen die Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge durch den beklagten Hessischen Rundfunk (HR). Hilfsweise wollten sie feststellen lassen, dass sie berechtigt sind, Rundfunkbeiträge in bar zu zahlen. Der Rechtsstreit ist inzwischen beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) anhängig. Der HR hatte eine Barzahlung mit Hinweis auf seine Beitragssatzung abgelehnt, in der geregelt ist, dass der Beitrag nur durch Lastschrifteinzug oder Überweisung bezahlt werden kann.

Nach Ansicht der Leipziger Richter verstieße diese Regelung gegen das Barzahlungsrecht aus § 14 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG). Dort ist in Abs. 1 Satz 2 normiert, dass Euro-Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel sind. Für den Senat stellten sich dann allerdings zwei Fragen, mit denen er sich an den EuGH wandte:

Generalanwalt hält deutsches Barzahlungsrecht für europarechtswidrig

Durfte die Bundesrepublik überhaupt eine nationale Regelung wie die des BBankG treffen, obwohl die ausschließliche Zuständigkeit für die Währungspolitik bei der Europäischen Union liegt? Und durfte die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt das Bargeld ablehnen, obwohl Art. 128 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) "Euro-Banknoten" als gesetzliches Zahlungsmittel festlegt.   

Hinsichtlich der Gesetzgebungskompetenz betont der Generalanwalt, dass die ausschließliche Zuständigkeit im Bereich der Währungspolitik der Union zugewiesen sei. Jegliche nationale Bargeldregelungen, die die "Eigenschaft eines gesetzlichen Zahlungsmittels" regelten, seien daher mit dem Unionsrecht unvereinbar. Die Mitgliedstaaten dürften lediglich Modalitäten festlegen, wie privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Geldleistungen zu erfüllen sind, ohne in den Kernbereich einzugreifen.

Nach dem Eindruck des Generalanwalts soll § 14 BBankG den unionsrechtlichen Begriff ergänzen. Damit greife der deutsche Gesetzgeber aber in die ausschließliche Zuständigkeit der Union ein. Die Norm wäre also europarechtswidrig. Letztlich ist es aber die Aufgabe des BVerwG, die genaue Tragweite der Regelung zu prüfen.

Bargeld dient auch "sozialer Eingliederung"

Den Begriff der "Euro-Banknote" im AEUV legt der Generalanwalt dahingehend aus, dass Gläubiger grundsätzlich verpflichtet seien, Bargeld anzunehmen. Er beschreibt in seinen Schlussanträgen aber zwei Ausnahmen von dieser Regel: zum einen könnten die Vertragsparteien privatautonom ein anderes Zahlungsmittel als Bargeld vereinbaren. Zum anderen könnten auch die Mitgliedstaaten Bargeldzahlungen in Rechtsvorschriften beschränken. Solche hoheitlichen Regelungen müssten allerdings im öffentlichen Interessen seien, eine Bargeldzahlung nicht vollständig abschaffen und die Geldschulden auf anderem Wege beglichen werden können.

Nach den Schlussanträgen sieht das europäische Recht also kein absolutes Recht auf eine Barzahlung vor. Allerdings betonte der Generalanwalt dessen grundrechtliche Bedeutung als ein "Element sozialer Eingliederung". Nach seiner Einschätzung gebe es nämlich noch viele EU-Bürger, für die Bargeld das einzige Zahlungsmittel sei. Die Mitgliedstaaten seien deswegen verpflichtet, schutzbedürftigen Personen ohne Zugang zu grundlegenden Finanzdienstleistungen zu ermöglichen, ihre Verpflichtungen - insbesondere die öffentlich-rechtlicher Art - ohne zusätzliche Belastung zu erfüllen.

Anhand dieser Maßstäbe hat nun das BVerwG die Beitragssatzung des HR zu überprüfen. Der Generalanwalt hat an der Regelung aber so seine Zweifel, da die Vorschrift Euro-Banknoten offenbar absolut und ausnahmslos ausschließe, ohne dass die Funktion sozialer Eingliederung berücksichtigt worden sei.

Ein Urteil des EuGH wird in einigen Wochen erwartet. Bis dahin hat das BVerwG die Revisionsverfahren ausgesetzt. Solange bleiben die bisherigen Regelungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags in Verbindung mit den Satzungen der Rundfunkanstalten bestehen - Barzahlung ist vorerst also nicht möglich.

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

EuGH-Generalanwalt zum Rundfunkbeitrag: . In: Legal Tribune Online, 29.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42949 (abgerufen am: 19.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Europa- und Völkerrecht
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
    • Bargeld
    • Rundfunk
    • Rundfunkbeitrag
    • Währung
  • Gerichte
    • Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Das Bild zeigt den Rundfunkbeitrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio, relevant für die bevorstehende Entscheidung des BVerfG. 15.05.2026
Rundfunk

ARD und ZDF erwarten Grundsatzurteil aus Karlsruhe:

BVerfG ver­han­delt im Juni nun doch über Rund­funk­bei­trag

Das BVerfG will im Juni über den Rundfunkbeitrag verhandeln. Das überrascht: Schließlich muss der Rundfunkbeitrag nach der neuesten Empfehlung erst 2027 angehoben werden. Warum pochen die Sender trotzdem auf eine Entscheidung? 

Artikel lesen
Richter und Anwälte im Sitzungssaal während des Verfahrens zu Klagen gegen den Rundfunkbeitrag in Mannheim. 21.04.2026
Rundfunkbeitrag

VGH Mannheim weist Klagen gegen Rundfunkbeitrag ab:

Öff­ent­lich-recht­li­cher Rund­funk ist aus­ge­wogen genug

Ist die ARD ausgewogen genug? Ja, sagt der VGH Baden-Württemberg, prüft aber sehr viel oberflächlicher, als es das BVerwG verlangt hatte. Möglich geworden war das Verfahren durch eine Grundsatz-Entscheidung des BVerwG.

Artikel lesen
Das Bild zeigt Unterlagen von ARD und ZDF zum Beitragsservice. Wichtig im Kontext der KEF-Empfehlung. 23.02.2026
Rundfunk

Neue Empfehlung der KEF-Kommission zum Rundfunkbeitrag:

ARD und ZDF mit Ver­fas­sungs­be­schwerde plötz­lich chan­cenlos

Weil die Länder die Beitragserhöhung verweigerten, zogen ARD und ZDF nach Karlsruhe. Doch nach neuer KEF-Empfehlung soll der Rundfunkbeitrag später und geringer steigen. Mangels Zahlungsverzug sind die Beschwerden der Sender damit hinfällig.

Artikel lesen
Ein Mann mit Kopfhörern vor einem Mikrofon. 30.01.2026
Medien

Anlässlich des FPÖ-Radios "Austria First":

Par­tei­funk in Deut­sch­land?

Mit "Austria First" hat die österreichische FPÖ vor wenigen Tagen ihren eigenen Radiosender an den Start gebracht. Jonas Kahl und Leo Roß fragen, ob ein vergleichbares Vorhaben in Deutschland zulässig wäre – mit recht eindeutigem Ergebnis.

Artikel lesen
Das Gebäude des BVerwG in Leipzig 24.12.2025
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)

Sollte man kennen:

Zehn wich­tige BVerwG-Ent­schei­dungen 2025

Folgenschwerer Seitensprung bei der Bundeswehr, Überstellung von Flüchtlingen nach Griechenland, Klagen gegen den Rundfunkbeitrag oder die Aufhebung des Compact-Verbots: Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2025 etliche Aufreger zu bieten.

Artikel lesen
Patricia Schlesinger 11.12.2025
Untreue

Vorwurf von Untreue und Betrug:

Anklage gegen Ex-RBB-Inten­dantin Sch­le­singer erhoben

Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft erhebt Anklage im RBB-Skandal: Ex-Intendantin Schlesinger und drei frühere Führungskräfte sollen den Sender über Jahre geschädigt haben. Es geht um Untreue, Luxusposten und fragwürdige Vergütungen.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) Ban­king & Fi­nan­ce

Hogan Lovells International LLP, Frank­furt am Main

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat, Wies­ba­den

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Re­fe­ren­dar (w/m/d) Im­mo­bi­li­en­recht

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ham­burg und 1 wei­te­re

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von orka Partnerschaft mbB
Re­fe­ren­da­re (m/w/d/*) im Be­reich En­er­gie­recht am Stand­ort Ber­lin

orka Partnerschaft mbB, Ber­lin

Logo von TowaRA:Arbeitsrecht
An­walts­per­sön­lich­kei­ten (m/w/d) im Ar­beits­recht ge­sucht!

TowaRA:Arbeitsrecht, Köln

Logo von Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Rechts­an­walt (m/w/d) pri­va­tes Bau­recht/Ver­ga­be­recht

Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

Logo von Wirtz & Kraneis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Rechts­an­walt (m/w/d) Ge­sell­schafts­recht / Steu­er­recht / Li­ti­ga­ti­on

Wirtz & Kraneis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von eagle lsp
Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

19.05.2026

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Exportkreditgarantien des Bundes

20.05.2026

Logo von Fieldfisher
Umsetzung der AIFMD II durch das Fondsrisikobegrenzungsgesetz

19.05.2026

Ausgewählte materiellrechtl. und prozessuale Probleme des kennzeichenrechtl. Verletzungsprozesses

19.05.2026

Die Familienstiftung als Holding für das Familienvermögen (19.05.2026)

19.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH