Die AfD-Fraktion ist mit ihren Kandidaten für den Vorsitz von drei Bundestagsausschüssen gescheitert. Auch wenn ihr die Positionen grundsätzlich zustünden, wird das BVerfG vorläufig keine AfD-Politiker einsetzen.
Ein Unterlassungsantrag der SPD-Ministerpräsidentin Manuela Schwesig blieb ohne Erfolg. Sie hatten versucht, dem Hamburger CDU-Vorsitzenden Christoph Ploß eine Aussage über ihre vermeintliche Haltung zu Nord Stream 2 zu verbieten.
Nach 15 Jahren sind Geschäftsgeheimnisse kein valides Argument mehr gegen die Herausgabe des Vertrages zum Bundesgesetzblatt. So zumindest entschied es das VG Berlin auf eine Klage von FragDenStaat. Das BMJV hat Berufung eingelegt.
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Wolfgang Schmidt, eingeleitet, weil er Teile des gerichtlichen Beschlusses veröffentlichte, der die Durchsuchung genehmigte.
Eine ehemalige Jura-Dozentin kann der Presse nicht verbieten, über ihre Plagiate bei Promotion und Habilitation zu schreiben, entschied der BGH. Es verbiete sich eine vorweggenommene Abwägung vor der veröffentlichten Berichterstattung.
Neun Jahre danach holt der beschleunigte Atomausstieg die Bundesregierung wieder ein. Das BVerfG verlangt schleunigst Nachbesserung, weil nicht nur der finanzielle Ausgleich für betroffene Kraftwerksbetreiber unzumutbar geregelt ist.
Aufwandsentschädigungen, die ehrenamtlich tätige Rechtsanwälte etwa für ihre Arbeit in Vorständen oder der Kommunalpolitik erhalten, darf das Versorgungswerk berücksichtigen, um den Beitragssatz erhöhen, entschied das OVG NRW.
Ein Anwalt aus Nordrhein-Westfalen darf sich nicht als "Rechtsanwalt am Oberlandesgericht" bezeichnen. Dies sei kein besonderer Status im Vergleich zu Kollegen - und erwecke nebenbei den Eindruck, er bekleide ein öffentliches Amt, so der AGH.