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"Tragbarer Kompromiss": Deut­sch­land will euro­päi­scher KI-Ver­ord­nung zustimmen

30.01.2024

Volker Wissing (FDP)

Die Bundesregierung hatte lange um ihre Haltung zum AI Act gerungen. Foto: picture alliance / SZ Photo | Mike Schmidt

Künstliche Intelligenz eröffnet Chancen, hat aber auch Risiken. Die EU will die Technik regulieren. Es stand auf der Kippe, ob die Bundesregierung einem europäischen KI-Gesetz zustimmt. Nun gibt es eine Entscheidung.

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Einer Zustimmung Deutschlands zum EU-Gesetz über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) steht nichts mehr im Weg. Bundesdigitalminister Volker Wissing (FDP) sagte am Dienstag in Berlin, das Ringen um die deutsche Haltung zum sogenannten AI Act sei mit einem "tragbaren Kompromiss" zu Ende gegangen. Die federführenden Ministerien für Justiz und Wirtschaft teilten mit, die Bundesregierung habe sich darauf verständigt, der KI-Verordnung am Freitag in Brüssel zuzustimmen.

Wissing sagte, er habe sich bis zuletzt für innovationsfreundlichere Regeln eingesetzt und Verbesserungen für kleine und mittlere Unternehmen erzielen können. Unverhältnismäßige Anforderungen seien abgewendet worden. Mit dem ausgehandelten Kompromiss werde nun ein Fundament gelegt für die Entwicklung vertrauenswürdiger KI. Europa solle zu einem bedeutenden KI-Standort entwickelt werden, der sich im weltweiten Wettbewerb behaupte.

Für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) sollen in der EU künftig strengere Regeln gelten. Unterhändler von Europaparlament und EU-Staaten hatten sich im Dezember in Brüssel nach langen Verhandlungen auf entsprechende Regeln geeinigt, auch die Bundesregierung hatte extra einen Digitalgipfel veranstaltet. Nach Angaben des EU-Parlaments handelt es sich um das weltweit erste KI-Gesetz.

KI bezeichnet meist Anwendungen auf Basis maschinellen Lernens, bei denen eine Software große Datenmengen nach Übereinstimmungen durchforstet und daraus Schlussfolgerungen zieht. Sie werden schon jetzt in vielen Bereichen eingesetzt. Zum Beispiel können solche Programme Aufnahmen von Computertomografen schneller und mit einer höheren Genauigkeit als Menschen auswerten. Auch selbstfahrende Autos versuchen so, das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer vorherzusagen. Chatbots oder automatische Playlists von Streaming-Diensten arbeiten ebenfalls mit KI.

Buschmann betont sicheren Rechtsrahmen

Die EU-Kommission hatte das Gesetz im April 2021 vorgeschlagen. Demnach sollen KI-Systeme in verschiedene Risikogruppen eingeteilt werden. Je höher die potenziellen Gefahren einer Anwendung sind, desto höher sollen die Anforderungen sein. Die Hoffnung ist, dass die Regeln weltweit Nachahmer finden.

Justizminister Marco Buschmann (FDP) sagte, damit Europa KI-Pionier sein könne, brauche es innovationsfördernde und klare Rahmenbedingungen. "Mit der europäischen KI-Verordnung machen wir den Weg frei für einen sicheren Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz, der Innovationen fördert und gleichzeitig Risiken in der Anwendung angemessen adressiert." Missbrauch von KI-Anwendungen zur Destabilisierung der Demokratien müsse verhindert werden, ebenso müsse der Schutz der Grundrechte gewährleistet sein. "Gleichzeitig brauchen Wissenschaft und Wirtschaft Freiraum für Innovationen."

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sagte: "Künstliche Intelligenz wird unsere Gesellschaft prägen. Sie ist eine riesige Chance, birgt aber auch Risiken. Deshalb haben wir intensiv daran gearbeitet, dass es in der EU einen Rahmen gibt, der hilft, die Chancen gut zu nutzen - im Sinne der Wirtschaft, im Sinne des Gemeinwohls - und auf der anderen Seite die Risiken einzudämmen."

Der Präsident des Digitalverbands Bitkom, Ralf Wintergerst, sagte: "Die Hängepartie beim AI Act dürfte mit der jetzt zu erwartenden Zustimmung Deutschlands beendet sein." Für die Unternehmen könne das die dringend notwendige Rechtssicherheit bei dieser wohl wichtigsten Zukunftstechnologie verbessern. "Entscheidend ist dafür aber vor allem, wie die Vorgaben des AI Acts sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene ausgelegt und angewendet werden. Hier muss neben einer Risikoeinschätzung immer auch eine Abwägung der Chancen Künstlicher Intelligenz stattfinden."

dpa/jb/LTO-Redaktion

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"Tragbarer Kompromiss": . In: Legal Tribune Online, 30.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53755 (abgerufen am: 10.02.2026 )

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