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EU-Kommission stellt Entwurf vor: Regeln gegen Regelungswut

20.05.2015

Gesetzgebung in der EU (Symbolbild)

© nmann77 - Fotolia.com

Zum Abbau unnötiger Bürokratie will die EU-Kommission künftig wichtige europäische Regeln alle fünf Jahre überprüfen. Zudem sollen Gesetzesvorhaben von vornherein eine Art Verfallsdatum von fünf Jahren erhalten.

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"EU-Parlament, Ministerrat und EU-Kommission vereinbaren, dass Gesetzgebung verständlich und klar sein soll, (...), dass überzogene Kosten vermieden werden und Gesetze leicht umzusetzen sind", heißt es in der Agenda für bessere EU-Gesetzgebung.

Vorgesehen ist eine Vereinbarung mit dem EU-Parlament und dem Ministerrat, in dem die EU-Staaten vertreten sind. Darin sollen sich alle Institutionen dazu verpflichten, die Folgen neuer Regeln verstärkt zu beachten. Diese Folgenabschätzung soll zudem unabhängiger werden. Parlament und Rat sollen sich auf eine Handvoll Initiativen im Arbeitsprogramm einigen.

EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker reagiert damit auf die anhaltende Kritik an dem Bürokratiedschungel und die Regelungswut der EU-Bürokratie. "Nicht jedes Problem in Europa ist ein Problem, das die EU lösen muss", sagte Juncker vor kurzem in der Rheinischen Post. Der Kommissionspräsident nannte auch gleich Beispiele: "Von Duschköpfen und Olivenölkännchen wollen wir die Finger lassen."

2013 hatte die Kommission den Entwurf für eine Verordnung zurückgezogen, mit der offene Olivenölkännchen auf den Tischen aller Lokale verboten werden sollten. Die EU-Behörde erntete für die Idee Hohn und Spott in den Medien. Anhaltende Kritik gibt es auch an den Vorgaben zum Stromverbrauch, die die Ökodesign-Richtlinie der EU vorschreibt. Dabei geht es neben Fernsehern, Geschirrspülern oder Lampen auch um wassersparende Duschköpfe.

Verbraucherschützer kritisieren Entwurf

Die Vereinbarung gilt erst, wenn EU-Parlament und EU-Staaten zustimmen. Die EU-Abgeordneten Markus Pieper (CDU) und Markus Ferber (CSU) begrüßten den "Befreiungsschlag in Sachen Bürokratieabbau".

Kritik kam dagegen von Gewerkschaften und Verbraucherschützern. Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes DGB, Reiner Hoffmann, warnte die EU davor, Arbeitnehmerrechte einzuschränken. Hinter dem Programm verberge sich "ein großangelegtes Deregulierungsprogramm zum Abbau von Mindeststandards im Arbeitsrecht, in der Sozial- und Umweltpolitik sowie im Verbraucherschutz", schrieb Hoffmann in einem Beitrag für die Frankfurter Rundschau (Montagausgabe).

Mehrere europäische Verbände wie die Verbraucherschutzorganisation Beuc und die Umweltorganisation Friends of the Earth Europe kritisierten das Vorhaben ebenfalls. Es ziele darauf ab, bereits erreichte Standards im Verbraucherschutz zu senken.

Der nationale Normenkontrollrat, der in Deutschland für effiziente und unbürokratische Gesetzgebung sorgen soll, begrüßt die veröffentlichten Pläne. "Die EU-Kommission setzt mit ihren Vorschlägen für eine bessere Rechtsetzung ganz neue Maßstäbe und geht damit in manchen Punkten sogar weit über die Regelungen in Deutschland hinaus!", erklärt Dr. Johannes Ludewig, Vorsitzender des Nationalen Normenkontrollrates. Bemerkenswert sei vor allem die Forderung der EU-Kommission nach einen unabhängigen Gremium ähnlich dem Nationalen Normenkontrollrat, der sich in Deutschland bewährt habe.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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EU-Kommission stellt Entwurf vor: . In: Legal Tribune Online, 20.05.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15561 (abgerufen am: 19.05.2026 )

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