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Verlust von vertraulichen Informationen: DSGVO legt zahl­reiche Daten­pannen offen

04.03.2019

DSGVO

© fotogestoeber - stock.adobe.com

Die DSGVO hält Datenschützer weiter auf Trab. Denn neben teils absurden Datenschutzerklärungen bewirkt sie auch mehr Transparenz: Über 1.000 Pannen im Zusammenhang mit vertraulichen Informationen wurden in NRW seit Inkrafttreten gemeldet.

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Durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind in NRW seit Anfang des Jahres schon mehr als 350 Datenpannen bekannt geworden. Laut Verordnung müssen Unternehmen, Behörden und Privatpersonen die Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nun informieren, wenn vertrauliche Informationen aus Versehen in fremde Hände geraten. Seit Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 seien rund 1.270 Datenpannen gemeldet worden, sagte Daniel Strunk, Sprecher der NRW-Beauftragten Helga Block, der Deutschen Presse-Agentur. Vorher wurden nur sehr wenige Fälle bekannt.

Gleichzeitig ist der Informationsbedarf zum Thema enorm: Seit Inkrafttreten der Verordnung seien bei der NRW-Landesbeauftragten etwa 8.000 Eingaben eingegangen, sagte Strunk. Im gesamten Jahr 2018 waren es rund 12.000 Eingaben - etwa dreimal so viel wie 2017. Und seit Beginn 2019 hätten die Behörde bereits mehr als 2.300 Anfragen erreicht.

Noch wurde nicht ausgezählt, bei wie vielen Eingaben es sich um Beschwerden wegen Verstößen gegen die neuen Datenschutzregeln handelt - oder schlicht um Beratungsanfragen. Dennoch weist Strunk darauf hin: "Zahlreiche Datenschutzerklärungen auf Internetseiten entsprachen nicht den Vorgaben der DSGVO - oder waren gar nicht vorhanden." Auf Hinweis der Datenschutzbeauftragten seien diese berichtigt worden. Allerdings habe es 2018 aber auch bereits 52 Bußgeldverfahren in einer Gesamthöhe von 32.000 Euro gegeben. Meist wurden sie verhängt, wenn Unternehmen oder andere Stellen auf Anfragen der NRW-Datenschützer keine Auskunft gaben.

Beratungsbedarf bestehe bei Unternehmen und Vereinen, sagte Strunk. "Gerade bei Vereinen ist und bleibt der Beratungsbedarf in allen Fragen des Datenschutzes groß." Im Gesundheitsbereich gehe es neben vielen Anfragen zur Bestellung von Datenschutzbeauftragten vor allem darum, wie weit E-Mails, Faxgeräte oder Clouddienste für Gesundheitsdaten verwendet werden dürften.

Mit der DSGVO wird die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Vereine oder Behörden deutlich strenger geregelt. Die Verordnung soll Verbraucher so besser vor Datenmissbrauch schützen. Verbraucher müssen darüber informiert werden, wer Daten wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Ausweisnummer aus welchem Grund sammelt - und dem dann zustimmen. Bei Verstößen gegen die DSGVO drohen Unternehmen mitunter hohe Schadensersatzforderungen.

dpa/mam/LTO-Redaktion

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Verlust von vertraulichen Informationen: . In: Legal Tribune Online, 04.03.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34179 (abgerufen am: 08.11.2025 )

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