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Dresdner Messerangriff: Gene­ral­bun­des­an­walt über­nimmt Ermitt­lungen

21.10.2020

Gebäude des BGH von außen.

oganmesut - stock.adobe.com

Der Messerangriff Anfang Oktober in Dresden auf zwei Männer aus NRW ist vermutlich eine radikal-islamistische Tat von einem Syrer. Die Folge: der Generalbundesanwalt übernimmt die Ermittlungen.

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Nach der Festnahme eines syrischen Tatverdächtigen hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen zu der Messerattacke auf zwei nordrhein-westfälische Touristen in Dresden übernommen. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Tat am 4. Oktober, die einer der angegriffenen Männer nicht überlebte, einen radikal-islamistischen Hintergrund hatte, wie einSprecher der Behörde am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe sagte.

Der Täter hatte zunächst unerkannt entkommen können, am Tatort wurde aber das Messer gefunden. Am Dienstagabend wurde ein 20 Jahre alter Syrer festgenommen. Am Mittwoch wurde gegen ihn Haftbefehl wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung erlassen.

Opfer des Angriffs in der Dresdner Altstadt waren zwei Männer aus Nordrhein-Westfalen. Ein 55-Jähriger aus Krefeld starb später im Krankenhaus an seinen Verletzungen. Sein Begleiter, ein 53-Jähriger aus Köln, überlebte schwer verletzt. Motiv und Hintergründe der Bluttat waren zunächst unklar gewesen.

Tatverdächtige ist erheblich vorbestraft

Der seit 2015 in Deutschland geduldete Verdächtige ist nach Angaben der Behörden erheblich vorbestraft. Er war erst am 29. September aus der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen entlassen worden. Das Oberlandesgericht Dresden hatte ihn im November 2018 unter anderem wegen Werbens um Mitglieder oder Unterstützer einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Jugendstrafe verurteilt.

Kurz vor der Bundesanwaltschaft hatte am Mittwoch zunächst die Generalstaatsanwaltschaft Dresden den Fall übernommen. Schon da hieß es, es stehe eine islamistisch motivierte Tat im Raum.

Der Generalbundesanwalt ist zuständig für die Verfolgung terroristischer Vereinigungen im In- und Ausland. Daneben kann er die Ermittlungen zu anderen staatsschutzrelevanten Straftaten übernehmen, wenn die innere Sicherheit der Bundesrepublik gefährdet ist.

Nach Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) zeige die Übernahme der Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt, "dass die Verfolgung islamistischer Gewalttaten höchste Priorität hat". Außerdem teilte sie mit: "Der islamistische Terror ist eine andauernde große Bedrohung für unsere Gesellschaft, gegen den wir mit aller Konsequenz vorgehen müssen. Wir brauchen höchste Wachsamkeit und entschiedenes Vorgehen von Polizei, Sicherheitsbehörden und Justiz."

dpa/pdi/LTO-Redaktion

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Dresdner Messerangriff: . In: Legal Tribune Online, 21.10.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43176 (abgerufen am: 09.06.2026 )

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