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Diskussion über Babyklappen: Bayerische Justizministerin Merk fordert bessere Gesetze

05.03.2012

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) will Babyklappen und Angebote für anonyme Geburten auf eine bessere rechtliche Grundlage stellen. "Durch eine klare gesetzliche Regelung müssen wir dies aus dem rechtlichen Graubereich herausholen", sagte Merk am Montag nach Angaben ihres Ministeriums in München.

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Besonderes Augenmerk will sie auf das Schicksal der Kinder legen: Es müsse sichergestellt werden, dass verlässlich erfasst wird und nachvollziehbar bleibt, wo die Babyklappen-Kinder hinkommen. Außerdem dürften die Betreiber nicht gleichzeitig Adoptionen vermitteln.

Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) in München hatte die Diskussion um die 1999 eingerichteten Babyklappen mit einer Anfang Februar veröffentlichten Studie erneut angeheizt. Demnach war bei rund 200 Kindern unklar, was mit ihnen geschehen ist, nachdem sie anonym geboren oder in einer Babyklappe abgegeben worden waren. Die Träger konnten laut der Studie nicht sagen, ob sich die Mütter zu ihren Babys bekannt hatten und ob die Kinder in eine Adoptivfamilie oder doch zu ihren leiblichen Eltern gekommen waren.

Das DJI hatte für die Studie mit dem Bundesfamilienministerium von Juli 2009 bis Oktober 2011 insgesamt 466 Jugendämter und 272 Träger von Hilfsangeboten aus ganz Deutschland befragt. Die Teilnehmer meldeten seit 1999 insgesamt 652 anonyme Geburten. 278 Kinder wurden in eine Babyklappe gelegt, weitere 43 Kinder wurden von den Müttern anonym in die Obhut von Fachkräften gegeben.

Das Jugendinstitut forderte, derartige Angebote mit einer besseren Beratung zu verknüpfen. Schwangere Frauen müssten zu jeder Zeit und an jedem Ort Hilfe bekommen, etwa per Telefon oder übers Internet, heißt es in der Untersuchung. Dabei müssten sie über sämtliche Hilfsangebote informiert werden. Wichtig sei aber, dass die werdenden Mütter künftig auch nur teilweise anonym bleiben könnten, etwa gegenüber ihrem Partner, der Krankenkasse oder ihrem Arbeitgeber. Zudem müsse per Gesetz sicher gestellt werden, dass diese Angebote gewisse Qualitätskriterien erfüllten.

dpa/age/LTO-Redaktion

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Diskussion über Babyklappen: . In: Legal Tribune Online, 05.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5703 (abgerufen am: 15.08.2026 )

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