Die Fraktionen von CSU und FDP stimmten am Mittwoch einem Gesetzentwurf zur Implementierung einer Schülerdatenbank zu und zogen damit den Unmut der anderen Parteien sowie der Landes-Eltern-Vereinigung (LEV) auf sich. Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) betonte Vorteile der Entstehung neuer "Planungs- und Entscheidungsgrundlagen".
Die bayerische Staastregierung will mittels der Datenbank unter anderem die Schulpflicht überwachen, Schulwechsel erleichtern sowie den Lehrerbedarf planen. Zur Erfüllung der Datenschutzerfodernisse sieht der Gesetzentwurf vor, dass Zugriffe auf Daten dokumentiert werden und im Gesetz die Art der zu speichernden Daten exakt festgeschrieben werden müsse. Hinzu trete die Verpflichtung zur Überprüfung der Einhaltung dieser Bestimmungen nach fünf Jahren.
Der LEV sowie die anderen Parteien des bayerischen Landtags laufen gegen dieses Vorhaben Sturm. Die Schülerdatenbank sei unkontrollierbar, unsicher und eine "unsinnige Einrichtung". Der LEV-Vorsitzende Thomas Lillig weist darüber hinaus auf die Gefahr der kommerziellen Nutzung der Daten hin. So sei es "unverständlich, wie leichtfertig mit dieser gesamten Problematik umgegangen wird." Der LEV behält sich eine Klage vor dem Verfassungsgericht, alternativ ein Volksbegehren vor.
Datenschutz: . In: Legal Tribune Online, 18.05.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/564 (abgerufen am: 30.11.2024 )
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